Familienkredit was tun

Guten Tag,
Meine Freundin löste Anfang der Woche einen Sparbrief auf.
Dieses Geld wurde direkt auf ein reguläres Konto der Eltern überwiesen. Diese sollten das Geld verwalten. Jetzt weigern sich aber die Eltern überhaupt eine Summe wieder zurück an die Tochter zu überweisen.
Meine Freundin möchte jetzt die komplette Summe wieder zurück besitzt aber keine schriftlichen Unterlagen über diese Familien interne Transaktion die nur temporär sein sollte.

Ist das Geld nun in den Besitz der Eltern übergegangen?
Gibt es rechtliche Schritte?

Liebe Grüße

Ich würde mir in diesem Fall Rat von einem Anwalt hole

Hallo Lukku,

innerhalb einer Familie, zwischen Tochter und Eltern, ist mir ja so ein Zwist echt unverständlich. Das nur zur menschlichen Seite.

Rechtlich ist es einfach:
Daß diese Summe überwiesen wurde, darüber gibt es keinen Zweifel und das ist leicht nachzuweisen per Bank-Bestätigung.
Daß es aber so eine Vereinbarung zwischen Tochter und Eltern gegeben hat / gibt, daß diese Summe nach wie vor Eigentum der Tochter ist und von den Eltern an die Tochter wieder zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden muß, das gilt es zu BEWEISEN.

Wenn es darüber
a) keine schriftliche Vereinbarung, keinen Vertrag mit Unterschriften von Vater, Mutter und Tochter gibt und die Tochter dieses Papier nicht besitzt,
und b)
keine Zeugen dieser mündlichen Absprache,
dann, leider, ist die Tochter in Beweisnot und zieht vor Gericht leider zwangsläufig die kürzere. Sie wird den Prozeß verlieren. Die Eltern dürfen das gute Geld der Tochter leider behalten. Unabänderlich.

Wenn ein friedliches Gespräch nichts hilft, hat die Tochter verloren.

Trotzdem wünsche ich Euch Erfolg!
Gruß Bernhard

Hallo zurück ! Punkt 1: Gibt es Zeugen dafür ? Punkt 2: ich weiß nicht, ob Deine Freundin volljährig ist (sehr wichtig) ?! Punkt 3: warum hat sie das Geld überhaupt auf das Konto ihrer Eltern angewiesen - hat sie KEIN eigenes Konto ? Gruß vorab

Vielen Dank für deine Infos, leider habe ich mir schon sowas gedacht.

Zwischen Tochter und Eltern war die Beziehung auch vorher schon belastet ich riet meiner Freundin auch von der Überweisung ab aber sie wollte ihrer Mutter nochmal eine Chance geben.

Zu den Zeugen, hierbei handelt es sich um die Eltern und meine Freundin mit mir an meiner Seite. Also Aussagen gegen Aussagen.

Die einzigen Papiere die vorliegen sind der aufgelöste Sparbrief auf den Namen meiner Freundin und die Bestätigung der Auflösung sowie die Überweisung auf das Konto der Eltern.

Hi,

Auch hier nochmal weil ich es ganz verschusselt hab :smile:
Bezeugen können es nur ihre Eltern, Freundin und ich.
Also 2 Aussagen gegen 2 Aussagen. Selbstverständlich ist meine Freundin volljährig und besitzt auch ein eigenes Konto.
Ihre Eltern haben es ihr halt eingeredet das sie mit 25 Jahren immer noch nicht über ihr eigenes Geld verfügen darf und meine Freundin sitzt jetzt auf dem trockenen.

Hallo zurück ! Punkt 1: Gibt es Zeugen dafür ? Punkt 2: ich
weiß nicht, ob Deine Freundin volljährig ist (sehr wichtig) ?!
Punkt 3: warum hat sie das Geld überhaupt auf das Konto ihrer
Eltern angewiesen - hat sie KEIN eigenes Konto ? Gruß vorab

Hallo Lukku,

Die Lage erscheint mir sehr schwierig. Bin kein Anwalt oder Banker, aber je nach dem wie diese Transaktion abgelaufen ist, habt Ihr schlechte Karten. Wenn es Bar eingezahlt wurde, ist es weg. Wurde es von ihrem Konto zum elterlichen Konto überwiesen, kann man eine Zeit lang bei der Bank eine Stornierung der Buchung mit Rücküberweisung beantragen. Ist die Zeit dafür abgelaufen, wird es schwierig. Wenn Ihr die Belege noch habt, könnt Ihr weitere Rechtsschritte in Angriff nehmen. Habt Ihr keine Bankbelege dazu, habt Ihr keine Chance. Rechtlich gesehen sind die Eltern die Besitzer des Geldes. Eigentümer aber ist sie. Solange sie keine Willenserklärung über den Verbleib gemacht hat, bleibt sie dies zumindest theoretisch. Wenn die Eltern es nicht freiwillig rausgeben, bleibt nur der Klageweg. Der ist aber zunächst teuer und nicht sehr erfolgsversprechend, denn Ihr müsst nachweisen, das es diese Absprache gab, und das diese Transaktion statt gefunden hat. Bleiben die Eltern stur und lügen vor Gericht, steht Aussage gegen Aussage. Das Verfahren wird eingestellt und Ihr tragt nen Haufen Kosten. Viel Glück dabei.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Scharmach

Hallo ihr 2 ! Würde grundsätzlich sagen - schlechte Karten. Und Bevormundung in dem Alter von den Eltern - geht garnicht. Ich würde das einem Anwalt übergeben. Ruft die Anwaltskammer Eures Heimatbundeslandes an und laßt Euch einen empfehlen. Nur er kann Euch den Weg zeigen. Denn das ist nur etwas für Volljuristen - und ein solcher bin ich nicht. Hoffe Euch trotzdem geholfen zu haben. Macht nichts allein ! Gruß V.H.

Da muß ich passen gruß Jenz

Vielen Dank für die Infos.

Die Rückbuchung habe ich direkt verworfen da es sich dabei um eine normale Überweisung und nicht um eine Lastschrift handelt, bin ich davon ausgegangen das eine Stornierung ohne das Einverständnis einer der Elternteile nicht möglich ist.
Aber einmal bei der Bank Nachfragen kann nicht schaden.

Hallo Lukka,

da Du rechtlich der Verlobte Deiner Freundin bist, leidet Deine Glaubwürdigkeit vor Gericht schon etwas. Aber das könnte ausgeglichen werden durch EVTL. Deinen völlig positiven Leumund …
Also: Nicht vorbestraft, nie mit der Polizei im negativen Sinne was zu tun gehabt, keine Punkte in Flensburg, von Beruf (lach nicht! Stimmt halt doch ein bißchen davon!) oder in Ausbildung zum Verwaltungsbeamten im öffentlichen Dienst, Polizeibeamten, gerichtlich anerkannten Sachverständigen, sonst irgendwie gerichtlich im sehr positiven Sinne bekannt. …
All das würde positiv zählen und Deine Voreingenommenheit als Verlobten locker ausgleichen.
Und einen weiteren Zeugen dieser Abmachung gabs also nicht? Weil Deine Freundin als Betroffene halt praktisch nicht zählt, was Glaubwürdigkeit angeht. Genauso wenig wie ihre Eltern, die ja auch Betroffene sind.

Aber man weiß das echt nie von Vornherein.
Ja, das wars, mehr weiß ich zu diesem Fall auch nicht zu sagen.

Viel Erfolg und herzliche Grüße
Bernhard

Hallo Lukku,

Für eine Rückbuchung ist das Einverständnis des Empfängers nicht zwingend notwendig, wenn ich das richtig im Kopf habe. Einen Versuch ist es jedenfalls Wert. Drücke Euch die Daumen :wink:

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Scharmach

Hallo Sie solte sich an die Sparkasse wenden da müßten
Unterlagen und Konto Auszüge liegen sowas wirt ja Schriftlich festgehalten.
Karl-Heinz

konnte nicht antworten, war mehrere monate im krankenhaus