Liebe/-r Experte/-in,
Ein Paar ist verheiratet, beide haben Kinder, aber keine gemeinsamen. Gütertrennung ist nicht vereinbart. Die Frau hat ein Darlehen aufgenommen, das nur sie unterschrieben hat. Grund des Darlehens ist der Kauf von gemeinsamen Wohneigentum.Das Darlehen ist im Grundbuch eingetragen.Der Mann bürgt also für das Darlehen. Die Höhe des Darlehns entspricht der Hälfte des Kaufpreises.
Nun stirbt erst der Mann und dann die Frau.
Wer muss das Darlehen zurückzahlen? Nur die Erben der Frau oder auch die Erben des Mannes?
Mit freundlichem Gruß und Dank im voraus
grüßt
Heinz-Dieter Lechte