Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ein Paar ist verheiratet, beide haben Kinder, aber keine gemeinsamen. Gütertrennung ist nicht vereinbart. Die Frau hat ein Darlehen aufgenommen, das nur sie unterschrieben hat. Grund des Darlehens ist der Kauf von gemeinsamen Wohneigentum.Das Darlehen ist im Grundbuch eingetragen.Der Mann bürgt also für das Darlehen. Die Höhe des Darlehns entspricht der Hälfte des Kaufpreises.
Nun stirbt erst der Mann und dann die Frau.
Wer muss das Darlehen zurückzahlen? Nur die Erben der Frau oder auch die Erben des Mannes?

Mit freundlichem Gruß und Dank im voraus
grüßt
Heinz-Dieter Lechte

Hallo,

auch Du scheinst dem weitverbreitetem Irrtum zu unterliegen, dass Eheleute gemeinsam haften, wenn sie keine notarielle Gütertrennung vereinbart haben. Dem ist nicht so! Das Wohneigentum ist wohl halb/ halb eingetragen, die Schulden nur auf den Namen der Frau. Richtig? Dann haftet auch nur sie für die Schulden, d.h. im Todesfall der Kinder von Dir kommen die ungeschoren davon, denn sie erben keine Schulden des Hauses. Die Kinder von ihr haben die A…-Karte gezogen, denn dem halben Wert des Hauses werden die gesamten Schulden gegenübergestellt, die erben also wahrscheinlich nichts.
Ingeborg