Familienversichert trotz Nebenjob?

Hallo zusammen,

meine Frage dreht sich um den Nebenverdienst während eines Studiums.
Es ist ja, soweit ich das richtig verstanden habe, inzwischen so, dass das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt wird, unabhängig davon, ob jemand neben dem Studium 400€, 600€ oder auch 0€ verdient, solange dies, die erste Ausbildung ist. Sehe ich das richtig?

Nun ist es ja scheinbar so, dass es sich mit der Krankenversicherung ein bisschen komplizierter verhält. So darf man ja anscheinend nicht mehr als 450€ im Monat verdienen, um weiter Familienversichert zu sein. Wie verhält sich das nun, wenn man im Schnitt jeden Monat 430€ verdienen würde und in 3 Monaten im Jahr, durch eine weitere Beschäftigung diese Grenze von 450€ übersteigen würde? Wird es wirklich monatlich gezählt oder wird das Jahreseinkommen gemittelt? Sprich Januar, Februar nicht gearbeitet, März bis Dezember jeweils 400€ und vielleicht im März, Juni und Juli jeweils 600€ verdient.

Ich hoffe, ich habe das ganze nicht zu kompliziert dargestellt und freue mich auf Eure Antworten.

Liebe Grüße,
Philipp

Hallo Philipp,

schau mal unter diesem Link (Punkt 2), ich denke er wird all Deine Fragen beantworten :smile:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/…

vorab gesagt, die Sache mit dem Kindergeld siehtst Du richtig, bezüglich der Krankenversicherung, wird das Jahreseinkommen zugrunde gelegt.
In Deinem Beispiel liegst Du mit dem monatlichem Durchschnittseinkommen über 450,-€, hiervon kann Du allerdings wieder die Werbekostenpauschale von 1000,-€ abziehen, somit würdest Du wieder unter der Grenze liegen und die Familienversicherung könnte bestehen bleiben.
Falls Du Dich selbst versichern mußt empfehle ich immer einen Vergleich der GKV/PKV, denn die PKV berechnet Deine Prämie nach Deinem Eintrittsalter und Gesundheitszustand, Dein Einkommen spielt hier überhaupt keine Rolle.

Ich hoffe ich konnte Deine Frage beantworten.

Viele Grüße
Evi

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat eingehalten wird, ist bei Beschäftigungsbeginn vorausschauend ein 12-Monats-Zeitraum zu betrachten. Der Arbeitgeber prüft hierzu, ob die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis inklusive einmalig gezahlter Arbeitsentgelte innerhalb des Jahreszeitraums 5.400 Euro übersteigen. Ist dies der Fall, handelt es sich von Anfang an nicht um einen versicherungsfreien Minijob, sondern um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Vielen Dank,
die Seite hat mir wirklich sehr weitergeholfen. =)

Vielen Dank für die Antwort,
auch diese hat mir sehr weitergeholfen. =)

Hallo,

bei Minijobs gbt es keine Werbungskostenpauschale, weil man keine Steuern zahlt. Man muss also von den tatsächlichen Einkünften ausgehen.

Nach meiner Sicht kommt es darauf, ob die drei Monate zufällig verstreut sind (nicht regelmäßig) oder am Stück sind (Semesterferien ? -> regelmäßig). Dann sind diese Monate beitragspflichtig, zu zahlen ist aber nur der Studententarif von 80 EUR.

Gruss

Barmer

Hallo,

bei Minijobs gbt es keine Werbungskostenpauschale, weil man keine Steuern zahlt. Man muss also von den tatsächlichen Einkünften ausgehen.

Auch wenn das hier immer wieder behauptet wird, ist das so pauschal nicht richtig. Minijobs können auch genausogut über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Selbst in der Steuerklasse 1 fallen da keine Steuern an, der Arbeitgeber spart sich die 2%-Pauschale und es kann die WK-Pauschale angesetzt werden. Werden nur einzelne Monate gearbeitet, dann eben jeweils 1/12 davon pro Monat.
Ob das Sinn macht, muss dann im Einzelfall durchgerechnet werden.
Gerade wenn man an der ‚Kotzgrenze‘ zur kostenfreien Familienversicherung rumeiert, werden die Einkünfte ja so niedrig sein, dass ohnehin keine Steuern anfallen, so dass man von der Pauschalversteuerung eh nichts hat. Im dümmsten Fall wälzt die der AG auch noch über.

Grüße

Hallo,

nein, das ist nicht richtig. Bei einem Minijob wird eben nicht das Jahreseinkommen zugrunde gelegt.

Die Krankenkasse prüft Monat für Monat. Hierbei ist übrigens ein zweimaliges Überschreiten (egal, um wie viel) unerheblich. Will heißen, zwei mal pro Kalenderjahr kann die Grenze ohne Auswirkungen überschritten werden.

Grüße
Florian