Hallo Wissende,
sei eine Krankenkasse KK gegeben, bei der Ehemann X versichert ist und mit ihm die Ehefrau und das gemeinsame Kind. Sei es desweiteren so, dass sich X von seiner Frau und Kind getrennt hat.
Der Beitrag wurde zunaechst aufgrund der nachgewiesenen Einnahmensituation - sprich keine Einnahmen- auf den Minimalbetrag gesetzt (knapp über 150 Euro) und der KK Mitarbeiter gibt X zu verstehen, dass dieses bis zur Erzielung hoeherer Einnahmen auch bis zur Scheidung so bliebe.
Daraufhin erhielte er einen Bogen zur Prüfung der Familienversicherung, in der unter anderem der Punkt „getrennt lebend“ und „Sonstige Einnahmen der Ehefrau (z.B. Unterhalt)“ bzw. „Sonstige Einnahmen Kind (z.B. Unterhalt)“ aufgeführt wären.
Einen offiziellen Unterhalt erhielte die Ehefrau mangels Einnahmen nicht (laut RAe waeren fuer die Ehefrau 0 und fuer das Kind das Minimum zu zahlen), wohl aber eine wesentlich höhere Zahlung PVZ aus dem Privatvermögen des X sowie das Kindergeld. Weitere Einnahmen hätten die Ehefrau und das Kind nicht.
Muss diese Zahlung PVZ hier als Unterhalt angegeben werden? und besteht somit die Gefahr, dass X den Beitrag von KK nunmehr deswegen angehoben bekommt, weil ja vermeintlich Einnahmen erzielt werden, die ueber 385 Euro bzw. 450 Euro liegen?
Steuerrechtlich werden X und seine Ehefrau noch nicht getrennt veranlagt.
Was ist X hier zu raten?
Mit freundlichem Gruß
estestest!!!