Familienversicherung bei unterschiedlichen gesetzlichen Kassen?

Hallo,

folgender Fall mal angenommen:
Eine Mutter ist bei bei der Barmer versichert und bisher waren ihre Kinder familienversichert. Nun fallen sie aus der Familienversicherung raus und müssen „freiwillig“ versichert werden (PK fällt aufgrund von Krankheiten weg).

Die Mutter möchte in einigen Monaten zur TKK wechseln (nicht sofort). Sie ist schon länger als 2 Jahre bei der Barmer. Wenn sie nun in ein paar Monaten zur TKK wechselt, sind ja die Kinder noch bei der Barmer.

Wenn nun ein halbes Jahr später die Kinder wieder das Recht auf Familienversicherung haben, weil die Voraussetzungen wieder erfüllt sind, sind ja Mutter und Kinder bei unterschiedlichen Kassen. Muss dann die TKK die Kinder mit der Mutter familienversichern (wenn die Voraussetzungen wieder gegeben sind), oder können die sagen, das geht nicht, denn die Kinder sind ja bei der Barmer? Oder wie würde das dann laufen?
Danke,
Julia

Hallo,

der Fall klingt zwar arg konstruiert, aber die Kinder würden - wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind - bei der Mutter in der Techniker mitversichert werden.

Beste Grüße,
Michael Schreiber

Hallo,

Hallo,

folgender Fall mal angenommen:
Eine Mutter ist bei bei der Barmer versichert und bisher waren
ihre Kinder familienversichert. Nun fallen sie aus der
Familienversicherung raus und müssen „freiwillig“ versichert
werden (PK fällt aufgrund von Krankheiten weg).

Die Mutter möchte in einigen Monaten zur TKK wechseln (nicht
sofort). Sie ist schon länger als 2 Jahre bei der Barmer. Wenn
sie nun in ein paar Monaten zur TKK wechselt, sind ja die
Kinder noch bei der Barmer.

Wenn nun ein halbes Jahr später die Kinder wieder das Recht
auf Familienversicherung haben, weil die Voraussetzungen
wieder erfüllt sind, sind ja Mutter und Kinder bei
unterschiedlichen Kassen. Muss dann die TKK die Kinder mit der
Mutter familienversichern (wenn die Voraussetzungen wieder
gegeben sind), oder können die sagen, das geht nicht, denn die
Kinder sind ja bei der Barmer? Oder wie würde das dann laufen?

Da die Mutter dann bei der TKK gesetzlich krankenversichert ist,
werden die Kinder wenn die Voraussetzung zur Familienversicherung besteht,
dort durch Anmeldung mitversichert.

Der Barmer muss dies dann auch mitgeteilt werden.

Danke,
Julia

Gruß Merger

ja,

die Kinder sind dann wieder automatisch bei der TK familienversichert. Die Barmer muss sie dann ohne Frist freigeben (das ist keine Kassenwahl m Sinne von $175, 4, Satz1 SGB V).

Viel Glück

Barmer

D

Hallo an alle,

die Antwort scheint ja eindeutig zu sein. Vielen Dank an alle!

Julia

Hallo,

der Fall klingt zwar arg konstruiert,

wieso?

Ein „Herausfallen aus der Familienversicherung und wieder Hineinfallen“ ist gar nicht soooo selten.
Mein Sohn hatte nach seinem Zivildienst noch für 4 Monate einen Job und für die Zeit selbst Versicherter in einer gesetzlichen KK. Danach wurde er Student (ohne Job) und kam damit wieder in die Familienversicherung zurück…

LG Beatrix

Danke für den Hinweis! In dem Punkt bezog sich mein Kommentar darauf, dass es bei 2 Söhnen (quasi) gleichzeitig passiert. Hab sofort an Zwillinge gedacht, was ja auch nicht soo häufig ist…

Egal, das Thema konnte ja geklärt werden.

Herzliche Grüße,
Michael Schreiber

1 Like

Hi Michael,

Danke für den Hinweis! In dem Punkt bezog sich mein Kommentar
darauf, dass es bei 2 Söhnen (quasi) gleichzeitig passiert.
Hab sofort an Zwillinge gedacht,

…oder vielleicht wurde schlicht die EK-Grenze des privat versicherten Ehemanns ganz knapp überschritten und im Jahr drauf sind die Werbungskosten höher… so konstruiert ist das gar nicht… :wink:

Julia

Hallo Julia,

Du hast völlig recht.

…oder vielleicht wurde schlicht die EK-Grenze des privat
versicherten Ehemanns ganz knapp überschritten und im Jahr
drauf sind die Werbungskosten höher… so konstruiert ist das
gar nicht… :wink:

Es gibt noch viel mehr Möglichkeiten, für den Wechsel aus der Familienversicherung und wieder hinein.
Nur würde es den Rahmen sprengen, diese hier alle aufzuzählen.

Vieles könnte man auch im Sozialgesetzbuch V nachlesen.

Julia

Gruß Merger