Familienversicherung für Tochter

Hallo miteinander. Ist eine Studentin (unter 25) mit ca. 420 Euro Einkommen/Monat (5040/Jahr) brutto berechtigt für die Familienversicherung? Darf der Arbeitnehmerpauschbetrag vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht werden??? Das wären dann 4040 Euro/Jahr.

Bitte um Tipps, wer was weiß. Danke!
Jürgen

ja ! wenns ein Minijob ist !

nein ! (ist ja aber nicht nötig)

Viel Glück

Barmer

Bezieht sich «nein ! (ist ja aber nicht nötig)» auf den Arbeitnehmerpauschbetrag?

Und welche Bedingung, wenn kein Minijob? Diese Beschreibung zum Pauschbetrag fand ich bei Wikipedia:

«Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2013 nicht den Betrag von 385 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) liegt die Grenze bei 450 € im Monat. Unschädlich ist es, wenn die genannten Grenzen in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten werden. Allerdings sind in allen Fällen auch anderweitige Einnahmen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen. Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gemäß § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen. Bei nichtselbstständiger Tätigkeit (Beschäftigung) geschieht dies durch Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 € pro Kalenderjahr oder der tatsächlichen höheren Werbungskosten»

Hallo,

die Antworten kamen in der Reihenfolge der Fragen.

Die Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrags bezweifle ich, da es sich beim Minijob nicht um steuerpflichtige Einnahmen handelt (der Arbeitgeber zahlt pauschal).

Schon mal die Krankenkasse gefragt ?

Viel Glück

Barmer

Nein, kein Minijob. :smile:

ja, dann ja !

aber warum dann keine Pflichtversicherung ?

Gruss

Barmer

Weiß ich nicht. Muss ich nachfragen. :smile:

@barmer Danke einstweilen. :smile: