Familienversicherung - gesetzliche KV

Hallo,
heute bekam ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse (HKK). Darin werde ich gebeten, zwecks Überprüfung der Familienversicherung, das Einkommen meines Mannes anzugeben/durch Belege nachzuweisen.
Die Familienversicherung umfasst mich und meinen Sohn (21Jahre, Student, wohnt nicht mehr bei uns).
Vom leiblichen Vater meines Sohnes bin ich geschieden und seit 6 Jahren neu verheiratet.

Mein Mann ist selbstständig und privat versichert,
ich bin Teilzeit beschäftigt und wie schon erwähnt gesetzlich versichert.
Frage: Ist mein jetziger Mann verpflichtet sein Einkommen gegenüber meiner Krankenversicherung zu nennen? Er hat mit meinem Sohn „nichts“ zu tun und somit sehe ich keinen Grund, weswegen sein Einkommen relevant für die Berechnung meiner Familienversicherung sein könnte.

Kann mir jemand fundiert Auskunft dazu geben?
Bitte keine Antwort mit „ich glaube…“, danke!!

Hallo Rebecca.

es geht hier wahrscheinlich nicht um Ihren Sohn, es sei denn Ihr jetztiger Ehegatte hätte Ihren Sohn adoptiert. Ich kenne die Versuche der Gesetzlichen Kasse, das Einkommen Ihres Mannes anteilmäßig auf Ihr Einkommen draufzurechnen. nachdem aber Ihr Mann PKV versichert ist, hat die HKK da schon Schwierigkeiten mehr Beitrag zu erhalten, da Sie ja Pflichtversichert sind. Es steht geschrieben im SGB 5 oder 6 (Sozialgesetzbuch)noch dazu haben verschiedene Gestzliche Krankenversicherungen irgendwo einen Zettel hängen, nachdem diese dann verfahren, da das SGB lückenhaft ist, und aus diesen Lücken werden dann die eigenen Regeln erstellt.
Sie können natürlich sich mit der HKK auseinandersetzen, in dem diese den Gesetzestext-wo was geschrieben steht, mal schriftlich auseinandersetzen.

Mfg
-Leo!

Hallo rebecca - Nachtrag vergessen.

Ja, die Krankenversicherung wird das durchsetzen, eine meist gebräuchliche Lösung ist den Sohn auch PKV zu versichern, muß nicht die gleiche PKV sein. Nachdem er noch jung ist, wird der Beitrag gering sein. Aber achten Sie auf die Auswahl der PKV-Gesellschaft und den Tarif(en). Ein vernünftiger Versicherungsmakler mit der entsprechenden Erfahrung bringt daa geregelt.
Entschuldigen Sie die schwammige Mail von vorher, die Antwort war nicht richtig (nicht ganz).

Hallo,
maßgebend für den Anspruch auf Familienhilfe in der gesetzlichen KV ist § 10 SGB V (den findet man auch im Internet sehr gut). Für deinen Fall ist § 10 Abs.3 maßgebend ! Da dein neuer Ehemann mit dem Sohn nicht verwandt ist, ist dieser nicht anzuwenden und demzufolge sein Einkommen und die Versicherung in der PKV für die weitere FH für deinen Sohn uninteressant. Aus diesem Grunde besteht unabhängig vom dem Einkommen und dem Versicherungsstatus deines neuen Ehemannes aus meiner Sicht ein weiterer FH-Anspruch für deinen Sohn bis zur Altershöchstgrenze bzw. Ende der Schulausbildung (siehe § 10 SGB V). Da die Einkommens- und Versicherungsverhältnisse von Geschiedenen oft unbekannt bzw. nicht nachprüfbar sind, dürfte dein Exmann hier auch keine Rolle spielen.

VG
ayro

Hallo,
wenn Dein jetztiger Mann nicht der leibliche Vater ist, gilt folgende Vorschrift:

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
Dein jetziger Mann ist nicht der mit Deinem Sohn verwandte Ehegatte, somit spielt das Einkommen Deine jetzigen Mann für die Familienversicherung überhaupt keine Rolle. Wenn Du das gegenüber Deiner Kasse angibst, hast Du „Ruhe“.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Frankie

der Stiefvater hat nichts mit der Familienversicherung zu tun.
Auf dem Bogen vermerken: nicht leiblicher Vater und fertig.
VG OM

Hallo Rebecca,

leider geht es nur mit ich Glaube :smile:
da Ihre Schilderung nur dieses zu lässt Sie schreiben.

Die Familienversicherung umfasst mich und meinen Sohn
(21Jahre, Student, wohnt nicht mehr bei uns).

Bei wem sind Sie beide denn Familienversichert, wenn Ihr jetziger Mann Privat krankenversichert ist?

Ich gehe davon aus, deswegen ich Glaube :smile: dass Sie die Stammversicherte sind und Ihr Sohn bei Ihnen Familienversichert ist und jetzt die Familienversicherung Ihres Sohnes überprüft wird.

Frage: Ist mein jetziger Mann verpflichtet sein Einkommen
gegenüber meiner Krankenversicherung zu nennen? Er hat mit
meinem Sohn „nichts“ zu tun und somit sehe ich keinen Grund,
weswegen sein Einkommen relevant für die Berechnung meiner
Familienversicherung sein könnte.

Sie schreiben wieder meiner Familienversicherung :smile:
Ich Glaube Sie meinen die Familienversicherung Ihres Sohnes. Wenn dem so ist haben Sie Recht und es geht der Kasse nichts an was Ihr jetziger Mann verdient.
Geregelt ist das im SGB V § 10
dort heißt es:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern ‚‘’’’‚verwandte‘’’’ Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

und Ihr neuer Mann ist mit Ihrem Sohn nicht verwandt :smile:
es sei den er hat Ihren Sohn adoptiert.
Mfg
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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