Familienversicherung GKV Einkommensberechnung

Hallo,
für die kostenlose Familienversicherung in der GKV gelten u.a. Einkommensgrenzen. Dieses Jahr sind das wohl 395€ im Monat bzw. dann 4.740€ im Jahr.
Bei einem Jahreseinkommen von 4.740,01€ wäre dann also ein eigener Beitrag fällig? Für jeden Monat oder nur in einem, wo es drüber liegt?
Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450€ im Monat, wobei es egal ist, wieviel der tatsächlich ausmacht.
Verstehe ich das dann richtig, dass vom Minijob-Einkommen 1.000€ mindestens Werbungskostenpauschale abgezogen werden können? Es könnte also jemand 300€ mit einer neberuflich selbstständigen Tätigkeit verdienen und nochmal 175€ in einem Minijob und wäre trotzdem noch in der kostenlosen Familienversicherung, obwohl er dann eigentlich bei 475€ läge? Würden 400€ im Monat komplett durch eine Selbstständigkeit (oder andere Einkünfte) erzielt, wäre hingegen 12 mal ein Beitrag fällig? Wie hoch wäre der mindestens?

Grüße

Hallo,

eigener Beitrag fällig? Für jeden Monat oder nur in einem, wo es drüber liegt?

Die KK betrachtet das ganze Jahr. es wäre also für jeden Monat der Beitrag fällig, und zwar auch rückwirkend.

Verstehe ich das dann richtig, dass vom Minijob-Einkommen 1.000€ mindestens Werbungskostenpauschale abgezogen werden können?

Nein. Bei einem Mini-Job ist der gezahlte Lohn entscheidend, da wird nichts abgezogen. Aber KV Beiträge fallen da nicht an (wenn der Minijobber anderweitig versichert ist).

Es könnte also jemand 300€ mit einer neberuflich

selbstständigen Tätigkeit verdienen und nochmal 175€ in einem
Minijob und wäre trotzdem noch in der kostenlosen
Familienversicherung, obwohl er dann eigentlich bei 475€ läge?

Da müssen wir noch auf die GKV Experten warten, aber meiner Meinung wäre damit die Familienversicherung gelaufen.

Würden 400€ im Monat komplett durch eine Selbstständigkeit (oder andere Einkünfte) erzielt, wäre hingegen 12 mal ein Beitrag fällig?

Ja.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

eigener Beitrag fällig? Für jeden Monat oder nur in einem, wo es drüber liegt?

Die KK betrachtet das ganze Jahr. es wäre also für jeden Monat der Beitrag fällig, und zwar auch rückwirkend.

Verstehe ich das dann richtig, dass vom Minijob-Einkommen 1.000€ mindestens Werbungskostenpauschale abgezogen werden können?

Nein. Bei einem Mini-Job ist der gezahlte Lohn entscheidend, da wird nichts abgezogen. Aber KV Beiträge fallen da nicht an (wenn der Minijobber anderweitig versichert ist).

Na davon gehe ich bei der Familienversicherung natürlich aus ;o)

Es könnte also jemand 300€ mit einer neberuflich selbstständigen Tätigkeit verdienen und nochmal 175€ in einem Minijob und wäre trotzdem noch in der kostenlosen Familienversicherung, obwohl er dann eigentlich bei 475€ läge?

Da müssen wir noch auf die GKV Experten warten, aber meiner Meinung wäre damit die Familienversicherung gelaufen.

Gut, dann warten wir darauf. Ich habe vorhin vergessen, wie ich auf den Abzug der 1.000€ Werbungskostenpauschale beim Minijob gekommen bin. Es gibt da ein gemeinsames Rundschreiben der GKVen zur Ermittlung des Gesamteinkommens: http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalre…
So ab Absatz 9 steht das. Im Prinzip ist es idiotensicher erklärt und vorgerechnet. Mir kommt eben diese Diskrepanz etwas komisch/unlogisch vor. Denn meinem Verständnis nach, wäre es durchaus möglich bzw. dann eventuell auch sinnvoll, bei vorhandenem Einkommen/Gewinn von 300€ monatlich, statt eines weiteren Auftrages von 300€ monatlich lieber eine geringfügige Beschäftigung mit ca. 230€ draus zu machen, da dann eben kein KV-Beitrag fällig würde. Also 530€ Einkommen beitragsfrei vs. 600€ beitragspflichtig, wobei ich davon ausgehe, dass der Beitrag nicht unter 70€ liegt, nicht mal in der supermegagünstigsten abgespecktesten privaten KV.

Grüße

nein,

Werbungskosten können beim Minijob nicht abgezogen werden, weil i.d.R. keine Steuern anfallen.

Und die 450 EUR gelten für alle Einkünfte zusammen, wenn ein Minijob dabei ist. Sonst sind es nur 395 EUR.

Der Mindestbeitrag in der GKV liegt bei 155 EUR. Solange die Kasse die Selbstständigkeit nicht als Hauptberuf ansieht. Sonst wirds teuer.

Der Beitrag wäre nur zu zahlen, für den Monat wo man drüberliegt.

Viel Glück

Barmer

nein,

Werbungskosten können beim Minijob nicht abgezogen werden, weil i.d.R. keine Steuern anfallen.

Was ist das denn für eine Begründung? Wenn Werbungskosten abgezogen werden könnne, dann mindert das eben die relevante Größe. Genau draum geht es bei meiner Frage.
Das Gesamteinkommen für die Familienversicherung scheint allerdings am Einkommensbegriff des Einkommenssteuerrechts anzuknüpfen, hier eben an der Summe der Einkünfte.

Der Mindestbeitrag in der GKV liegt bei 155 EUR.

Danke. Das ist doch mal eine konkrete Info. Insofern wäre die Gestaltung über einen Minijob, statt eines zusätzlichen Auftrages durchaus sinnvoller.

Solange die Kasse die Selbstständigkeit nicht als Hauptberuf ansieht.
Sonst wirds teuer.

Auch so eine Unlogik in meinen Augen. Aber inzwischen glaube ich verstanden zu haben, warum beim Minijob die Werbungskosten(pauschale) abgezogen wird. Bei den selbstständigen Einkünften in Form des Gewinns sind diese ja bereits in Form der Betriebsausgaben abgezogen, während dies bei den nichtselbstständigen eben noch nicht der Fall ist. Insofern passt es dann wieder. Trotzdem komisch und setzt natürlich Anreinze zu einer entsprechenden Gestaltung.

Grüße

Hallo nochmal,

beim Minijob werden die Steuern in der Regel vom Arbeitgeber pauschal abgeführt, daher hat der AN keine Werbungskostenpauschale.

Der Minijob kann auch über Steuerkarte gemacht werden, dann gibts auch eine Werbungskostenpauschale. Die mindert bereits die Summe der Einkünfte, so dass sie hier wirksam wäre.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

Viel Glück

Barmer

Hallo,

beim Minijob werden die Steuern in der Regel vom Arbeitgeber pauschal abgeführt, daher hat der AN keine Werbungskostenpauschale.

Keine Ahnung, ob das die Regel ist.

Der Minijob kann auch über Steuerkarte gemacht werden, dann gibts auch eine Werbungskostenpauschale. Die mindert bereits die Summe der Einkünfte, so dass sie hier wirksam wäre.

Genau darum ging es mir. Da es hier um das Ausloten von Gestaltungsmöglichkeiten bzw. deren Verständnis geht, wäre die Abrechnung auf Lohnsteuerkarte also eine legale Möglichkeit. Mir kam halt die hohe Diskrepanz zwischen reine selbstst. Tätigkeit und der aus einer Kombination mit einem Minijob spanisch vor.
Mit Minijob können im Extremfall 6.400€ p.a. noch zu einer kostenfreien Familienversicherung berechtigen. Ohne nur 4.740€. Diese 1.660€ wären ja für sich bereits ein Anreiz. Wenn ich das jetzt noch weiterdenke, dass etwa bei 4.800€ eben ein eigener Beitrag von ca. 160€ (das haben zumindest meine zwischenzeitlichen Recherchen ergeben) je Monat fällig würde, dann stehen da 6.400€ Einkünfte einem Netto (nach KV- und PV-Beitrag) von 2.880€ gegenüber. Und das war bzw. ist eben die Stelle, wo es mir vollkommen spanisch vorkommt. Rein ökonomisch wäre dann klar, welche Möglichkeit gewählt werden sollte.

Grüße

Ich kann nicht ganz folgen.

wenn im Minijob mehr als 450 EUR p.m. erzielt werden, tritt Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein und Sie können den Rest vergessen.

Selbst wenn im Minijob die maximalen 5400 EUR bei Eigenversteuerung (die ja auch ggf. aufgebracht werden muss) um die Werbungskostenpauschale (rechnerisch für die Kasse)auf 4400 EUR gedrückt werden, bleiben pro Jahr noch 1000 EUR für die Selbstständigkeit.

Brutto also 6400 - meinten Sie das ? Aber durch die Steuer wahrscheinlich weniger als 5400 bei Arbeitgeberversteuerung.

Vel Glück

Barmer