Familienversicherung im Minijob

Hallo zusammen, 

Ich bin 22 Jahre alt und mache bis zum 31.5. noch einen Bufdi. Anschließend werde ich 2 Monate einen Minijob ausüben, bevor meine Ausbildung losgeht. Meine Frage ist jetzt, ob ich für den Zeitraum zurück in die Familienversicherung kann, da ich mich dann ja in keiner Ausbildung befinde

Grüße

Hallöchen,

Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein und zwar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt jede regelmäßige abhängige oder selbstständige Tätigkeit, in der mehr als 450 € im Monat an Einnahmen erzielt wird.

Da Du voraussichtlich nicht mehr als 450,-€ pro Monat verdienst, dürfte einer Familienversicherung für diesen zeitraum nach meinem Wissen nichts im Wege stehen.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Grüße
Conti-Evi

Hallo

Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein und zwar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Und wenn es eine Ausbildung oder ein Studium macht, kann es noch 2 Jahre älter sein. Während der Überbrückungszeiten zwischen Abi (oder FSJ u.ä.) und Studium geht es auch, wenn die nicht zuuuu lange sind, aber 2, 3 Monate sind normal.

Viele Grüße