Famillien Versicherung und 2. AOK Jahr

Hallo

mich interssiert folgende theoretische Kombination:

Folgendes Gedankenspiel:

Ich bekomme das Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt. Nun würde ich meine nArbeitsvertrag so auflösen das nach dem 1. Jahr kein Beschäfitigungsverhältnis mehr besteht und möcht Familien beschäftigt sein.

Das eine Jahr elterngeld wird aber auf 2 Jahre ausgezahlt.

Muss es dann als „Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrecht“ angegeben werden ?

Müsste man hierdurch ggf. Krankenkassenbeiträge zahlen?

Nein.

Elterngeld ist kein steuerpflichtiges Einkommen und auch für die Familienversicherung uninteressant.

Warum soll das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden ?

Gruss

barmer