Hallo
mich interssiert folgende theoretische Kombination:
Folgendes Gedankenspiel:
Ich bekomme das Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt. Nun würde ich meine nArbeitsvertrag so auflösen das nach dem 1. Jahr kein Beschäfitigungsverhältnis mehr besteht und möcht Familien beschäftigt sein.
Das eine Jahr elterngeld wird aber auf 2 Jahre ausgezahlt.
Muss es dann als „Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrecht“ angegeben werden ?
Müsste man hierdurch ggf. Krankenkassenbeiträge zahlen?