Servus,
angenommen man gründet ein Einzelunternehmen ohne HR-Eintrag,
inwiefern ist man berechtigt, einen Fantasienamen zu wählen und wie muss der eigene Name angefügt werden (Durch Komma oder „Inhaber“)?
Beste Grüße
Jens
Servus,
angenommen man gründet ein Einzelunternehmen ohne HR-Eintrag,
inwiefern ist man berechtigt, einen Fantasienamen zu wählen und wie muss der eigene Name angefügt werden (Durch Komma oder „Inhaber“)?
Beste Grüße
Jens
Hallo,
m.E. kannst du einen Namen deiner Wahl eintragen und benutzen, jedoch solltest du keinen geschützen Namen verwenden sonst gibts Ärger.
Deinen eigenen Namen mit Anschrift musst du ohnehin hinterlassen und auch in deiner Geschäftspost angeben.
Gruß
Dieter
Hallo
angenommen man gründet ein Einzelunternehmen ohne HR-Eintrag,
inwiefern ist man berechtigt, einen Fantasienamen zu wählen
und wie muss der eigene Name angefügt werden (Durch Komma oder
„Inhaber“)?
Ihr Firmenname steht auf Ihrem Gewerbeschein. Ohne HR-Eintrag ist dies bei einem Einzelunternemen zwingend Ihr bürgerlicher Name.
Zusätzlich zum Firmennamen dürfen Sie eine Bezeichnung verwenden.
Der Firmenname muß selbstverständlich bei jeglicher geschäftlicher Kommunikation auftauchen.
Firmenname + Inhaber XY ist zwar zulässig, aber in diesem Falle sinnlos.
[Lieschen Müller Inhaber Lieschen Müller]
MfG Frank
Es gibt keine direkten Vorschriften;
alles was nicht verboten ist durch andere gesetze wie z:b Wettbewerbsgesetz,
ist also erlaubt.
Der persönliche Name muss nicht zwansgläufig verwendet werden im Betriebsnamen selber;
es ist aber dringend zu empfehlen.
„Komma“ oder „Inhaber“,
da gibt es wie gesagt keine Vorschriften drüber.
Man kann sich auch bei der IHK beraten lassen.