Na, ganz so streng wie Al das darstellt wird’s vermutlich nicht sein - auch wenn die Gesetzeslage dabei in einzelnen Ländern verschieden sein sollte.
Sicher muß man im geschäftlichen Verkehr (Brief, Rechnung, Laden, etc.) den richtigen Firmennamen klar erkenntlich angeben. Bei einem Imbiss / Laden steht das üblicherweise auf einer kleinen Tafel über dem Eingang oder am Führerhaus des Wagens. Zusätzlich kann man aber sicher auch weitere Infos / Namen, etc. anbrigen. Sonst dürfte auf keinem Imbiss „Freddys Wüstelbude“, „Super Kebap“, auf keinem Wirtshaus „Zur Post“, „Goldener Drache“ und nirgendwo „HandyMarkt“ oder „Dream Bar“ stehen sondern die dürften sich nur Ali Gürcan, Hans Maier, Hong Li … nennen.
Es muß wohl nur ersichtlich sein wie die Bude wirklich heißt ohne dabei irreführend zu sein - aber es wird wohl kaum wer denken der Besitzer der Eisdiele würde Hr. Eis Salon, die Bar einem Hr. Eros Center und der Imbissstand einer Fr. Hot Dog gehören …
.
Wenn die Gerichte jeden Fantasienamen auf einer Werbeplane oder Leuchtreklame ahnden würden hätten’s viel zu tun …
Aber frag sicherheitshalber das Gewerbeamt, wie die Kennzeichnung richtig zu erfolgen hat, - damit niemand glaubt Dein Imbiss gehört dem Konzern „Goose, Hot Dog, Bratwurst, Becks Bier & Pizzaschnitte“