Fantasienamen als Einzelunternehmer

Hallo,

angenommen man möchte einen Imbiss eröffnen und diesen ,Goose’’ nennen. Als Einzelunternehmer darf man allerdings nur Vorname + Nachname als Firmenname benutzen. 

Wie ist es aber, wenn man die Firma mit Vornamen + Nachnamen anmeldet, aber ,Goose’’ auf dem Imbiswagen und auf der Website stehen hat, aber im Impressum Vorname + Nachname, also der angemeldete Firmenname angegeben ist?

Ich möchte damit den Eintrag im HGB umgehen, da mir das einiges an Geld und Zeit sparen würde…

Ich hoffe, man hat verstanden, was ich meine…

Danke für Antworten!

Hallo,

als Kleingewerbe, Einzelunternehmen usw. verwenden immer ihren Namen und Anschrift als „Firma“.

Weiter können Sie einen Tätigkeitszusatz verwenden Bsp. Metzgerei Meier Inh. W.Meier

Fantasienamen sind hierbei nicht zugelassen, das erfordert den eingetragenen Kaufmann e.K., der Eintrag wir durch einen Notar beim AG beantragt, die Kosten bei einer Einzelfirma ca. 200-300 €, Dauer ca. 4 Wochen, je nach Amt und Notar.

Die Verwendung ohne Eintrag führt zunächst zu einer Ordnungswidrigkeit, seitens der öffentlichen Hand (Änderung), dazu gibt es reichlich Abmahner, welche darauf warten…

Grüße

Al

Die Gesetzeslage mag zwar von Land zu Land etwas unterschiedlich sein aber ich seh das nichtz so wie Al.

Natürlich muß der korrekte Firmenname in jedem geschäftlichen Verkehr (Briefe, Rechnungen, Firmenschild, etc.) aufscheinen, aber ich kann sicher auf einen Imbisswagen oder Website (zusätzlich) schreiben was ich will. Sonst dürfte nrgendwo groß „Hot Dogs“, „Handyshop“, „Umzugshilfe 19,- €“, „Kebap“ oder „Zur Post“ draufstehen sondern nur Ali Gürcan oder Franz Meier … Der eingetragene Firmenwortlaut bzw. der Name des Inhabers steht üblicherweise auf einem (vergleichsweise kleinem) Firmenschild irgendwo am Eigang bzw. am Führerhaus des Wagens… 

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Es wird halt lediglich nicht irreführend sein dürfen - aber keiner wird denken daß der Firmenname einer Eisdiele Hr. Eis Salon  sei …

Wenn jeder Würstelstand angezeigt wird wenn dort „Freddy’s Brat-Wurscht’l“ grosser draufsteht als der tatsächlich eingetragene Firmenname Alfred Maier hätten die Gerichte viel zu tun … 

Aber frag sicherheitshalber das ortliche Gewerbeamt.

Na, ganz so streng wie Al das darstellt wird’s vermutlich nicht sein - auch wenn die Gesetzeslage dabei in einzelnen Ländern verschieden sein sollte.

Sicher muß man im geschäftlichen Verkehr (Brief, Rechnung, Laden, etc.) den richtigen Firmennamen klar erkenntlich angeben. Bei einem Imbiss / Laden steht das üblicherweise auf einer kleinen Tafel über dem Eingang oder am Führerhaus des Wagens. Zusätzlich kann man aber sicher auch weitere Infos / Namen, etc. anbrigen. Sonst dürfte auf keinem Imbiss „Freddys Wüstelbude“, „Super Kebap“, auf keinem Wirtshaus „Zur Post“, „Goldener Drache“ und nirgendwo „HandyMarkt“ oder „Dream Bar“ stehen sondern die dürften sich nur Ali Gürcan, Hans Maier, Hong Li … nennen.

Es muß wohl nur ersichtlich sein wie die Bude wirklich heißt ohne dabei irreführend zu sein - aber es wird wohl kaum wer denken der Besitzer der Eisdiele würde Hr. Eis Salon, die Bar einem Hr. Eros Center und der Imbissstand einer Fr. Hot Dog gehören …
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Wenn die Gerichte jeden Fantasienamen auf einer Werbeplane oder Leuchtreklame ahnden würden hätten’s viel zu tun …

Aber frag sicherheitshalber das Gewerbeamt, wie die Kennzeichnung richtig zu erfolgen hat, - damit niemand glaubt Dein Imbiss gehört dem Konzern „Goose, Hot Dog, Bratwurst, Becks Bier & Pizzaschnitte“

Natürlich können Sie „Goose“ als Markennamen groß auf Imbisswagen und Webseite usw. benutzen.
Tipp: vielleicht in Verbindung mit einem Bild - z.B. einer Gans

Wie Sie richtig erkannten, müssen Sie in allen offiziellen Dokumenten, Impressum und Inhaberbezeichnungem Ihren Vor- und Nachnamen angeben.

Sie können auch auf z.B. Briefen und Rechnungen oben groß „Goose“ benutzen, müssen nur immer irgendwo - am Besten unten in der Fusszeile - die Firmendaten korrekt angeben.

noch ein Tipp: überlegen Sie sich, ob Sie nicht eine UG ohne Haftung gründen. Dies ist vorteilhafter bei Haftungsrisiken und bedeutet nur einen geringen Aufwand.

Viel Erfolg

Ihr AktivCoach und StrategieCoach

Hallo!

… eine UG ohne Haftung gründen.

Interessante Konstellation. Was ist das? Wie geht das?

Bisher war ich Anhänger des naiven Glaubens, daß ein Gewerbetreibender - egal ob juristische oder natürliche Person - stets mit allem haftet, was er hat. Darüber hinaus haften für eine juristische Person handelnde Leute in Gestalt von deren Geschäftsführern zuweilen persönlich, unbeschränkt und manchmal sogar mit ihrer Freiheit.

Dies ist vorteilhafter bei Haftungsrisiken

Eine ausführliche Darstellung, unter welchen Umständen die Aussage zutrifft, schenke ich mir an dieser Stelle. Jedenfalls läßt sich kein Kreditgeber und ausgeschlafener Lieferant auf die Haftungsbeschränkung ein und verlangt die persönliche Bürgschaft.

Gruß
Wolfgang

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