Farbabweichung Granitplatte

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Eingangspodest soll mit Grantiplatten (Nero Assoluto) verkleidet werden. Der Lieferant hat sich allerdings verschnitten, so dass 80% der Platten auf dem Podest schon liegen. Nachgeliefert wurden nun Platten (offenbar aus einer anderen Charge), die einen abweichenden Farbton im Vergleich zu den anderen Platten aufweisen. Es ist sofort auf Anhieb sichtbar, allerdings natürlich dennoch den bereits verlegten Platten ähnlich. Sieht aber dennoch nicht gut aus, wenn diese nun mit verlegt werden… Frage: Wo / wie ist die zulässige Farbabweichung von Granit-Platten geregelt?

Vielen Dank im Voraus und Gruß

Schutzschi

Moin,

. . . Wo / wie ist die zulässige
Farbabweichung von Granit-Platten geregelt?

auf diese Frage würde ich mich als Kunde gar nicht einlassen!

Wenn die Verkleidung eines Podestes (oder was auch immer) in EINHEITLICHER Ausführung in Auftrag gegeben wurde, muss dieses Kriterium auch für das Ergebnis der Arbeiten gelten.

Erfüllt das fertige Podest diese Anforderung (einheitlich) nicht, ist völlig unerheblich. aus welchen Gründen das letztlich so ist - außer Du bist als Kunde dafür verantwortlich zu machen (z. B. Auftrag während der Ausführung erweitert oder verändert).

Hallo „Schutzschi“,
Granit „Nero Assoluto“ ist ein tiefschwarzer Naturstein. Jede Aufhellung der Textur (soweit vorhanden) wird sich damit unweigerlich optisch sichtbar darstellen.
Naturwerkstoffe -dies einmal vorangestellt- wie Naturwerkstein und auch Parkett sind keine industriell hergestellte Massenware. Durch natürliche Einflüsse vorgegeben sind Abweichungen auch bei gleichem Abbaugebiet unvermeidlich. Aus diesem Grund wird (auch bei Naturstein und Parkett) im Herstellwerk eine Selektierung vorgenommen, damit eine Charge durch weitgehend gleichmäßige Merkmale geprägt wird.
Identische Chargen gibt es nicht. Weder bei Naturstein noch bei Parkett. Auch industriell hergestellte Erzeugnisse unterliegen gewissen Schwankungen, die chargentypisch und in gewissem Maße unvermeidbar sind. Unvermeidbar bedeutet jedoch auch: Der Nutzer muss mit Abweichugnen leben, muss diese akzeptieren.
Hier an dieser Stelle verweise ich auf die auch durch Sachverständige bei derartigen Problemstellungen herangezogene Richtlinie der „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“, herausgegeben durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (aktualisiert durch Rainer Oswald/Ruth Abel in der 2. erweiterten Auflage 2000).
-.-.-.-
Nach dieser (notwendigen) Vorgeschichte nun zu Deinem Fall.
Der Eingangsbereich ist natürlich einem höheren optischen Geltungsnutzen unterlegen als beispielsweise ein untergeordneter Hauswirtschaftraum.
INsofern sind die Natursteinplatten aus verschiedenen Lieferchargen so zu verlegen, dass der natürliche Gesamteindruck optisch nicht gestört wird.
Hier hilft auch nicht der Graumaßstab nach EN 20105 oder EN ISO 105 zur Bewertung! Die hiernach „zu akzeptierenden Abweichungen“ können nicht als Grundlage dienen, da die Kontraste der zu akzeptierenden Stufe 3 unabhängig von der allgemeinen Meinung der Fachwelt einfach zu stark sind.
Was bleibt, ist folgende Empfehlung:
Für das Podest muss eine weitgehend gleichmäßige Textur oder Farbtiefe vorliegen. Gegebenenfalls müssen die Platten mit unterschiedlicher Kontrastwirkung so im Verband verlegt werden, dass eine „Natürlichkeit“ des optischen Gesamteindrucks auf der Grundlage jener bereits für Naturwerkstoffe aufgeführten unabwendbaren Abweichungen gegeben ist. Oder anders herum: bei objektiver Betrachtung und Bewertung darf das Gesamtbild keine störenden Aspekte aufweisen.
Allerdings ist eine sehr hohe (keine 100%-ige) Gleichmäßigkeit nur bei Industrieprodukten möglich; niemals bei Naturwerkstoffen!
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Ich hoffe, mit diesen Anmerkungen zum besseren Verständnis beigetragen zu haben: Klaus

Hallo zusamen,

Klaus, erstmal VIELEN DANK für deinen ausführlichen und hilfreichen Bericht! Ein update habe ich noch: Es wird nun behauptet, dass die Platten aus dem gleichen Natursteinmaterial kommen (gleicher Block), nur allerdings die Flammung der neuen Platten anders ist und daher die „minimale“ Abweichung - bei verschiedenen Lichtverhältnissen - entstanden ist.

Da stellt sich für mich jetzt die Frage: Ist das dann nicht ein Produktionsfehler? Bei Naturstein sind ja geringe Farbabweichungen ggf. unausweislich, aber wenn durch die VERARBEITUNG Farbunterschiede entstehen…?

Vielen DANK schon mal im Voraus für eine kurze Einschätzung!

Viele Grüße, Schutzschi

Hallo !

Woraus entnimmst Du,daß es Farbspielunterschiede sind,die aus der Verarbeitung stammen ?
Der Block wird in „Scheiben“ geschnitten und evtl. poliert,dabei ändert sich aber nichts am Gefüge des Materials.
Gleicher Block,bedeutet eben nicht zwangsläufig,es sind alle Scheiben gleich.
Denn der Block hat in der Tiefe bestimmt unterschiedliche „Adern“ und Einschlüsse,die deshalb nicht in jeder Scheibe vorkommen.

Wie @klaus schon anführte,mischt man die Platten einer Lieferung,damit sich die vorhandenen kleinen Abweichungen ausgleichen in der Verlegefläche.
Übrigens etwas ganz normales und für den Fliesen-und Plattenleger nichts Neues,das macht er auch bei Fliesen,denn selbst diese industriell gefertigten Platten haben geringeste Unterschiede,die man sehen würde,wenn man Paket für Paket anbringt und nicht mischt.

Auch der Maurer macht es bei der Verklinkerung,er mischt die Klinker aus mehreren Paletten und vermauert sie. Nur so bekommt man ein schönes Farbspiel über die Fläche.

Bei der Bestellung von Natursteinprodukten steht m.E. in den Unterlagen sinngemäß immer der Vorbehalt „…sind ein Naturprodukt,geringe Farbunterschiede und Einschlüsse sind natürlichen Ursprungs und stellen deshalb keine Reklamation dar“.

MfG
duck313

Hallo duck313,

der Fliesenleger hat uns via mail bestätigt, dass das nachgelieferte Material aus dem gleichen Block ist, allerdings anders geflammt wurde. Und daher nun auch die farbliche Abweichung. Und wie du schon sagst: Es müsste dann einfach anders verlegt werden, damit die Farbabweichung nicht auffällt. Im aktuellen Fall würde allerdings um das Podest (5 Meter * 1,5 Meter) ein dunklerer „Rahmen“ an den äußeren Platten entstehen. Die Platten aus der ersten Lieferung liegen ja schon - nur eben nicht am Rand, weil falsch geliefert wurde. Die schon liegenden Platten werden wohl kaum wieder abgerissen werden können…

Somit m. E. ein kein Unregelmäßigkeit wegen Naturstein, sondern wegen der Verarbeitung / Bearbeitung / Flammung. Und das muss doch hoffentlich nicht so hingenommen werden?

Viele Grüße, Schutzschi