Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Eingangspodest soll mit Grantiplatten (Nero Assoluto) verkleidet werden. Der Lieferant hat sich allerdings verschnitten, so dass 80% der Platten auf dem Podest schon liegen. Nachgeliefert wurden nun Platten (offenbar aus einer anderen Charge), die einen abweichenden Farbton im Vergleich zu den anderen Platten aufweisen. Es ist sofort auf Anhieb sichtbar, allerdings natürlich dennoch den bereits verlegten Platten ähnlich. Sieht aber dennoch nicht gut aus, wenn diese nun mit verlegt werden… Frage: Wo / wie ist die zulässige Farbabweichung von Granit-Platten geregelt?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Schutzschi