Farbe von Möbel Falsch

Hallo lieber Experte,

ich hab mal wieder ein Problem. Wir haben im Oktober in einem Möbelhaus ein Sideboard gekauft. Der Verkäufer hat uns das Sidboard in der Farbe verkauft wie es an der Wand hing. Ich habe darauf hingewiesen, daß ich bereits ein Sideboard in weiß glanz Schnee habe. Nun wurde das Sideboard geliefert und es ist ein falsches Weis… das Weiss ist cremeweiß. Wir haben das Sideboard doof wie wir waren, von den Monteuren aufhängen lassen und dachten das Licht fällt gerade so doof ein. Und weiter haben wir auch noch die Lastschrift unterschrieben… ja schön doof. Nun hab ich dem Verkäufer angerufen und er meinte nur, ich hätte die Ware so bestellt, wie sie in der Ausstellung war. Ich könnte ausrasten. Das Teil hat 2600 Euro gekostet und geht irgendwie garnicht. Was kann ich tun??? Der Verkäufer hat mir nun angeboten, weitere 800 Euro zu zahlen, dann würden sie das creme Sideboard gegen das neue weiße Sidebaord austauschen.
ich bin sooooooooooo gefrustet.

I need help.

Vielen Dank Kerstin

Hallo Kerstin,
der Sachverhalt ist meines Erachtens nicht ganz einfach.
Frage : welche Farbe steht auf dem Bestellschein? War eine weitere Person beim Kauf anwesend, die das alles bezeugen kann? Gab es bemerkungen von den Monteuren bezüglich der differierenden Farben?
entscheidend dürfte sein was auf der Auftragsbestätigung steht!
Wenn gar nichts mehr geht dann die Verbraucherzentrale anrufen.
Aber ganz wichtig!!!
Zuerst die Falschlieferung schriftlich reklamieren. Einschreiben mit Rückschein. Telefongespräche sind nichts wert!
Die Verbraucherzentrale kann da durchaus druck aufbauen.
Aller letztes Mittel ist das Fernsehen einschalten. Das meine ich durchaus ernst. Erst wenn deren Ruf auf dem Spiel steht fangen sie sich an zu bewegen.
Ich hoffe ich konnte ein klein wenig helfen.

R

Ich würde sofort eine email oder einen brief, am besten gleich mit androhung, dass sie sich einen anwalt nehmen, an die geschäftsleitung schreiben. Weisen Sie darauf hin, dass dies ein Verkäuferfehler war und Sie dieses Möbelstück unter keinen Umständen behalten möchten. Das sollte funktionieren, arbeite selber in einem Möbelhaus und bei uns funktioniert das. Viel Glück

Hallo Kerstin,

nun erstmal rate ich dir wie schon genannt alles schriftlich abzuwickeln bzw festzuhalten. A und O ist das was du auf der Hand hast.

Die bisher beschriebenen Arten der Kundtuung sind ein wenig übertrieben und stoßen auf der Gegenseite nur auf UNverständnis. Daher erst mit dem Kundedienst und dem Berater klären.

Letztendlich ist rechtlich entscheidend was auf dem KAufvertrag steht. ALlerdings ist eine Reklamation / Beanstandung mit Verkäuferfehler durchaus möglich.

Allerdings ist dies sehr schwierig wenn man den Berater nicht überzeugen / widerlegen kann.

MfG