Hallo allerseits,
angenommen die Stadtwerke lassen eines ihrer Stromhäuschen neu streichen, wobei sich anschließend unzählige, nicht abwaschbare Farbspritzer auf einem danebenparkenden Pkw wiederfinden.
Der Fahrzeughalter verzichtet auf die Anzeige bei der Kfz-Versicherung, um eine Hochstufung zu vermeiden. Wäre ein direkter Kontakt mit den Stadtwerken sinnvoll? Mit welcher Forderung? Muss ein Beweis erbracht werden, dass die Farbe von der Arbeit am Stromhäuschen stammt?
LG,
Christoph