Fast endender Katastrophenschutz vorzeitig beenden

HI!
Ich habe ein paar Fragen bezüglich Bundeswehr / katastrophenschutz / Freistellung. Hier meine Situation:
Ich bin im September 1986 geboren, ging mit 10 Jahren zur Jugendfeuerwehr und wurde am 18. Geburtstag für 6 Jahre zum Katastrophenschutz freigestellt (und musste desshalb nicht zum Bund).
Mein Studium endet am 2. September - und dann habe ich noch ein Jahr Ersatzdienst zu leisten.
Allerdings werde ich wahrscheinlich ein Job bekommen, bei dem ich viel auf Reisen sein werde (Berater) und zusätzlich noch umziehen werde.
Dann werde ich nicht mehr meine erforderlichen Stunden leisten können.

Gibt es eine Option, das restliche Jahr aufzuheben? Möglicherweise durch Vorleistung der Stunden? Oder eine mögliche Ausmusterung?

Gibt es eine Option, das restliche Jahr aufzuheben?

Nein. Wenn die Selbstverpflichtung aufgehoben wird steht umgehend der volle Wehrdienst an. Bzw. die Möglichkeit besteht und die Wahrscheinlichkeit einer sofortigen Einberufung ist hoch .

Möglicherweise durch Vorleistung der Stunden?

Wie soll das denn technisch gehen? Diese gesetzliche Möglichkeit besteht nicht deswegen, weil man Wehrpflichtigen die Möglichkeit geben will sich über Jahre am Wochenende bespaßen zu lassen, sondern um die Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes bei Einsatzfällen sicherzustellen.
Kurz: Die Ausbildung und Übung ist kein Selbstzweck. Und es geht auch nicht um das „Ableisten von Stunden“, sondern um die Verfügbarkeit ausgebildeten Katastrophenschutzpersonals im Fall der Fälle - und das über den vollen Zeitraum der Verpflichtung.

Oder eine mögliche Ausmusterung?

Womit sollte die sich denn begründen lassen? Die Dienstfähigkeit ist doch offenbar gegeben.

Und noch ein Denkanstoß: Was das viele Reisen in der etwaigen beruflichen Tätigkeit angeht sollte man erst einmal Rücksprache mit dem Dienstvorgesetzten beim KatS halten, ob das überhaupt ohne Probleme (die über die bestehenden Wochenendverpflichtungen hinausgehen) möglich ist.

Gruß Andreas

Erst einmal DANKE!

Womit sollte die sich denn begründen lassen? Die
Dienstfähigkeit ist doch offenbar gegeben.

Das ist nicht sicher, da ich zwar zur Musterung gerufen wurde, aber auf Grund des Ersatzdienstes nie antreten musste. Also wenn ich jetzt einberufen werde, müsste ich als erstes zur Musterung.

Habe noch was gefunden im § 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz:

„(2) … Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des Wehrpflichtigen liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Grundwehrdienst anzurechnen.“

Aber muss ja (leider) davon ausgehen, dass es in meinem Verhalten liegt, wenn ich umziehe und einen neuen Job annehme.

Aber muss ja (leider) davon ausgehen, dass es in meinem
Verhalten liegt, wenn ich umziehe und einen neuen Job annehme.

Richtig. :wink:
Und ja, zur Musterung müsstest du dann.
Ich würde dir empfehlen mit deinem Vorgesetzten zu sprechen welche Möglichkeiten bestehen der Dienstpflicht weiter vollumfänglich nachzukommen und gleichzeitig die berufliche Chance nutzen zu können. Vielleicht gibt es da ja eine Kompromisslösung. Und der Arbeitgeber sollte über die Situation wohl auch informiert werden, vielleicht ist der ja für ein Jahr flexibel.

Gruß Andreas

Es scheint schwerwiegend problematisch zu sein, sich einfach mal die Brettbeschreibung durchzulesen.