Fasten gebrochen wen muss ich helfen?

Bayram mubarek Olsun,

ich bin 16 Jahre und habe gestern das Fasten durch Ejakulation gebrochen.
Ich bin wirklich dünn. 60 Tage fasten ist auch eine Möglichkeit. Ich möchte 60 armen Leuten Essen geben . Gibt es Organisationen von Moscheen bei denen ich mich freiwillig melden kann ? Muss ich dann diesen das Geld geben ? Damit diese sich Essen holen können ? Oder muss ich persönlich z.B nach Somalia ? Ich bin erst 16 darf ich das auch erst tun wenn ich arbeite ? 

Servus,

hast Du Deinen Imam schon gefragt, ob Du das Opfer wegen Deiner besonderen Situation - Essen für sechzig Leute wäre ja vermutlich vom Geld Deiner Eltern bezahlt, so dass es für Dich gar kein Opfer ist - auch in Arbeit erbringen kannst - freiwillige Mitarbeit bei der Tafel in Deiner Stadt? Wenn ja, müsste halt eine angemessene Zahl von Tagen festgelegt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich bin kein Fachmann in dieser Angelegenheit, aber habe einfach mal gegoogelt und Folgendes gefunden:

»Kam die Ejakulation durch ein Vorspiel oder durch Provokation zustande, so ist das Fasten annulliert und die betroffene Person muss den Tag dennoch zu Ende fasten und ihn dann nachholen.« (http://www.izrs.ch/ramadan-faq-haufige-fragen-und-an…)

»Das Vorspiel während des Tages ist im Ramadân verboten. Führt es zur Ejakulation, auch wenn kein Geschlechtsverkehr statt fand, dann muss man diesen Tag nachfasten und die Tat aufrichtig bereuen.« (http://islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&Fat…)

»[S]ince there was no penetration, the scholars and the jurists in Islam are unanimous in their opinion that the act does not constitute sex……thus the seeking of sincere repentance and making up for the broken fast by fasting on any other day of the year would suffice.« (http://www.islamhelpline.net/node/8949)

»[I]f someone masturbates while fasting and this ejaculates sperm (or sexual vaginal secretions in the case of women), his or her fasting is broken and he or she has to make up for that day.« (http://www.onislam.net/english/ask-the-scholar/moral…)

Vielleicht können andere noch mehr zu dem Thema sagen.

Gruß
Christopher

Hai, Laptopuser123,

daß Du nur einen Tag nachholen müsstest, weißt Du nun - das gilt aber nur, wenn die Ejakulation „provoziert“, also aktiv herbeigeführt, wurde. Wenn morgens Dein Laken naß war, dann ist es eine automatische Funktion Deines Körpers auf die Du keinen Einfluß hast und damit nicht „strafbar“.

Wenn Du nun meinst, daß Du dem Gott, an den Du glaubst, eine Buße schuldig bist, dann mußt Du deshalb nicht nach Somalia - es gibt auch bei uns Menschen, die Unterstützung brauchen. Achte z.B. mal auf Flaschensammler und drück einem von denen einen Fünfer in die Hand (natürlich von Deinem Taschengeld), oder opfere etwas von Deiner Freizeit und hilf in einem Altenheim, oder, oder, oder…

Gruß
Sibylle