Fehlalarm in Eisenhüttenstadt ?


Glücklicherweise hat sich der Konvertit möglicherweise nicht als der „Nagelbombenbauer“ erwiesen, der er wohl prahlte angeblich zu sein. Die Sammlung der bei der Hausdurchsuchung festgestellten Gegenstände könnte jedoch trotzdem geeignet sein, bei dem einen oder anderen Schrecken auszulösen:
Die Beamte fanden:

► sieben Poster von „ISIS“

► eine Softair-Kalaschnikow

► Tarnanzug

► Schutzweste

► Gasmaske

► 37 teils verbotene Knallkörper mit Schwarzpulver
Wegen der Nähe zur polnischen Grenze kann man auf den Gedanken kommen, dass die Knallkörper wegen ihrer erheblich stärkeren Explosionswirkung verboten sein werden. Auch die anderen Gegenstände wird er wohl nicht für den Fasching gelagert haben. Für was hat er das gebraucht ? Hätte nicht doch von dem Mann eine Gefahr ausgehen können? Wie wir aus den letzten Terrorfällen wissen, schließen psychische Störungen eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nicht unbedingt aus.
Gruß
rakete

Wie kann man nur annehmen, der Islam(-Terror) hätte mit Islam zu tun?
Der Herr Norman S. ist Konvertit und ist zum Islam übergetreten.
Ich warte immer noch darauf, dass ein Pro-Islam-Politiker sich Gedanken darüber macht, ob der Islam nicht doch eine Gefahr für uns ist.
Gruß Michael

Ja, der Gedanke drängt sich auf. :stuck_out_tongue:

Das gibt dann schon einmal eine ordentliche Geldstrafe, weil es ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz ist. Eine Schutzweste soll was sein? Man darf nicht vergessen, dass bei der ersten Darstellung von den Sicherheitsdiensten/ der Polizeiführung/ des Ministeriums auch mal gerne übertrieben wird, damit der betriebene Aufwand noch gerechtfertigt erscheint.

Sowas braucht man tlw. bspw. für Paintball. Und einen Tarnanzug besitze ich selbst, weil der sich für das Gelände und Geocaching nun einmal eignet. Falls es in den finsteren Wald geht.

Mit „Polenböllern“ wurden bereits mind. ein Angriff auf ein Flüchtlingsheim begangen. Ich bin mir nicht sicher, ob wg. versuchten Mordes ermittelt wird.

Hier mal eine eindrucksvolle Vorstellung: https://www.youtube.com/watch?v=WjWcQz6wlT8 ab 1:25
Denn Inhalt von einem Dutzend kombiniert macht ein entsprechend grosses Loch in die Umgebung.

Natürlich hätte sie „können“.

Gruß
vdmaster

Da hast du allerdings recht. Bei „Waffenlagern“ sind regelmäßig Luftpistolen , schreckschuss und Dekowaffen dabei. Klappern gehört halt zum Handwerk.

Fraglich, wenn der unter den ehemaligen § 51 fallen würde.
Irgendwie fühlen sich viele Irre von der Religion angezogen. Was mag der Grund sein ?
Die 72 (oder waren es mehr) Jungfrauen im Paradies, obwohl man sonst noch nie was auf die Reihe bekommen hatte?

Gruß
rakete

Klär mich mal auf.

Bei Mrd. Gläubigen sind viele Millionen Irre normal.

Ich hab derzeit keine Lust auf Motivsuche zu gehen. Das Reservoir an Irren und Verführbaren ist immens und deren Macht- sowie „Rache"wille ist es ebenfalls. Diese Konfliktlinie wird noch sehr lange fortbestehen, weil die Herkunftsländer im Durchschnitt unfähige Pseudodemokratien bis hin zu offenen Despotien sind. Mit einer Geburtenrate, die massiv viel Überschuss erzeugt, der indoktriniert wird. Dies ist das Reservoir aus dem der Terror sein Menschen"material“ schöpft.

Gruß
vdmaster

Die ehemalige Strafrechtsnorm für Schuldunfähigkeit. Wird von Laien immer noch gern zitiert:

Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im deutschen Strafgesetzbuch wird die Schuldunfähigkeit in den § 19, § 20 und § 21 geregelt. Der § 51 StGB a. F., der von den genannten drei Paragraphen abgelöst wurde, wurde im öffentlichen und privaten Diskurs in Deutschland verbreitet zur Bezeichnung der angenommenen Zurechnungsunfähigkeit einer Person verwendet. Schuldunfähigkeit wird nur bei 0,3 % aller Straftäter angenommen, verminderte Schuldfähigkeit bei 2 bis 3 % der Straftäter.[1]
Gruß
rakete

Aha, dann wäre ein StGB nicht schlecht gewesen. Denn ich hab mich gewundert, was der aufgehobene § 51 SprengG damit zu tun haben sollte. :grin: