Fehlberchnung 2017 & 3026

Hallo Community,
ich habe dieses Jahr durch einen Kollegen erfahren dass meine Dozententätigkeit vom Finanzamt falsch besteuert wurde. Für dieses Jahr werde ich natürlich darauf achten. Besteht denn noch die Möglichkeit rückwirkend für die letzten Jahre etwas zu bewirken?
Danke im Voraus
Loris

Na, bis zum Jahr 3026 ist ja noch etwas Zeit.

Manchmal rast die Zeit aber gnadenlos dahin. Kaum hast du den Abwasch vertrödelt und vergessen den Müll runterzutragen, schon sind wieder 1000 Jahre vorbei!

Servus,

Das kommt drauf an.

Worin genau besteht denn der Fehler? (bitte konkret beschreiben und auch angeben, ob ggf. die ESt-Erkllärung zu dem Fehler geführt hat, weil sie falsche Angaben enthielt).
Steht der ESt-Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?

Schöne Grüße

MM

Vielleicht hat das Finanzamt ja versehentlich zu seinen Gunsten einen Fehler gemacht, etwa unberechtigterweise die Einkünfte als Übungsleitertätigkeit steuerfrei gestellt o.ä. In diesem Fall könnte der Steuerpflichtige beim Finanzamt anregen, den Bescheid im Wege einer schlichten Änderung zu korrigieren.

Ansonsten ist bei fehlerhafter Rechtsanwendung nach Ablauf der Einspruchsfrist meistens nicht viel zu machen. Neue Tatsachen sind es nicht, eine fehlerhafte Rechtsanwendung kann auch keine offenbare Unrichtigkeit sein, und wenn es keinen Vorbehalt der Nachprüfung oder einen darauf passenden Vorläufigkeitsvermerk gibt (beides wäre eher untypisch bei einem Arbeitnehmerfall), dann bleibt höchstens noch die Berichtigung des materiellen Fehlers, die aber erfordert, dass voher eine Änderung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus anderen Gründen erfolgt.

Servus,

sind alles Spekulationen. Mach’s doch nicht so kompliziert.

Es werden für eine brauchbare Antwort zwei Angaben benötigt:

Wenn @Noris45 diese Angaben nicht machen will, kann man keine Antwort geben,.

BTW: Die Änderungsvorschriften §§ 172 - 177 AO kenne ich einigermaßen, aber es ist nicht zweckmäßig, sie dem Fragesteller (und dazu noch verstümmelt) auseinanderzusetzen. Er braucht nur zwei einfache Fragen zu beantworten, dann braucht man u.a. nicht drüber zu spekulieren, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht, sondern kann eine einfache, klare Antwort geben.

Schöne Grüße

MM

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Sorry, nach den ersten ineffektiven Antworten habe ich den Post nicht weiter verfolgt.
Es geht darum dass die Dozententätigkeit vom Finanzamt als Mehrarbeit voll versteuert wurde obwohl die Steuer der Tätigkeit bereits vom Arbeitgeber abgezogen wurde.

§§ 129, 164, 165, und 351 AO waren auch noch im Topf.

Wenn die gezahlte Lohnsteuer nicht angerechnet wurde, dann solltest du dies dem Finanzamt mitteilen und einen Abrechnungsbescheid anfordern.

Wenn die Einkünfte als selbständige Einkünfte versteuert worden sind, obwohl sie nichtselbständig waren, oder falls die Übungsleiterpauschale nicht berücksichtigt wurde, dann wahrscheinlich Pech, es sei denn, der Bescheid ist noch änderbar. siehe hier:

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Salü,

immerhin konzedierst Du jetzt, dass vorliegend § 164 AO für den Fragesteller von entscheidender Bedeutung ist.

Den Rest darf ich mal unter „Füllstoff“ und „Schreckschuss-Muni“ subsummieren.

Schöne Grüße

MM

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Was für eine Summe? SCNR

macht nix - von Dir bekomme ich keine Noten. Umso besser.