Hallo.
Kann man sich als Chef, eigentlich versuchen mit einer unterschriebenen Selbstverpflichtung gegen Kassenfehlbeträge abzusichern. In der Art z. B. dass er in Zukunft diese Fehlbeträge vom Lohn abziehen darf.
Danke
Gerald
Hallo.
Kann man sich als Chef, eigentlich versuchen mit einer unterschriebenen Selbstverpflichtung gegen Kassenfehlbeträge abzusichern. In der Art z. B. dass er in Zukunft diese Fehlbeträge vom Lohn abziehen darf.
Danke
Gerald
Huhu!
Kann man sich als Chef, eigentlich versuchen mit einer
unterschriebenen Selbstverpflichtung gegen Kassenfehlbeträge
abzusichern. In der Art z. B. dass er in Zukunft diese
Fehlbeträge vom Lohn abziehen darf.
Der Chef will sich verpflichten, Kassenfehlbeträge vom Lohn seiner Mitarbeiter abzuziehen? Kann er natürlich machen, gibt aber wohl Ärger…
Hallo,
und was ist mit den Kassen-Überschüssen???..
…mal so fragt…
Hallo.
Wusste nicht dass ich hier im Kasperbrett gelandet bin. Also Ihr 2 Kasper.
Zusatzbemerkung: Die Verkäuferinnen haben keinen Zugriff auf die Kassenfunktion mit der Sie überprüfen können ob der Lohnabzug gerechtfertig ist.
Bitte um wenigstens eine seriöse Antwort.
Danke
Gerald
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Huhu!
Bitte um wenigstens eine seriöse Antwort.
Sonst noch was? Erst unverständlichen Kauderwelsch schreiben, dann die Antworter beleidigen - das ist wohl der falsche Weg, wenn man hier was erreichen will.
Kann man sich als Chef, eigentlich versuchen mit einer
unterschriebenen Selbstverpflichtung gegen Kassenfehlbeträge
abzusichern. In der Art z. B. dass er in Zukunft diese
Fehlbeträge vom Lohn abziehen darf.
Nein, das kann man nicht.
Zumindest nicht pauschal für jeden Betrag.
Gehen wir mal davon aus, dass Fehlbeträge nicht durch Unterschlagung entstehen (was natürlich strafbar wäre und wo der Chef natürlich verlangen kann, das Geld zurück zu bekommen), sondern durch Fehler bei Kassieren.
Da gibt es wohl regelmäßig Streitigkeiten drüber, aber bei leichter Fahrlässigkleit wird ein Arbeitnehmer nicht haften müssen.
Und wenn Fehlbeträge geltend gemacht werden, müssen diese auch bewiesen werden.
Hallo Gerald,
versuchen kann er es wohl, durchkriegen aber nicht.
(auch wenn Du mich jetzt auch Kasper nennst).
Gandalf
Servus
Sorry, aber deine Frage, naja…
Natürlich darf ein Chef einen eventuellen Fehlbetrag nicht von deinem Lohn abziehen, genauso gibt er einem ja auch nicht mehr wenn man einen Überschuss „erziehlt“.
Aber er kann dadurch eine Abmahnung ausstellen und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung aussprechen.
Hallo,
vielleicht solltest du erst einmal praktische Erfahrungen im Kassenwesen sammeln…*grinz*…
So sehen zum Beispiel Türkische Lira-Münzen auf den ersten Blick wie
€-Münzen aus…Nur sind sie bei weitem nicht so viel Wert…
Auf der anderen Seite gibt es auch Leute,die aufgrund der schlechten Unterscheidbarkeit der €-Münzen meinen,eine 20 -Cent -Münze zu geben und in Wirklichkeit ist es eine 50-Cent Münze.
Oder ein heutzutage oft anzutreffendes Problem:
Die Rücknahme von Pfandgut…gerade das Teuerste Pfand (Plastikgebinde) muss fast überall noch an den Kassen zurück gegeben werden…da „läppern“ sich auch mal schnell etliche € Kassen-Überschuß
zusammen…
Ein angestellter Kassierer kann nicht einseitig „belastet“ werden…
sprich der Geschäftsinhaber kann NICHT die Kassenüberschüsse
„einstreichen“…ABER Fehlbeträge vom Kassierer fordern…
Zulässig wäre nur eine monatliche „Aufrechnung“ der
-Überschüsse mit den
-Fehlbeträgen
(Ganz nebenbei bemerkt gleicht sich das nämlich auch aus…)
Hallo,
Zulässig wäre nur eine monatliche „Aufrechnung“ der
-Überschüsse mit den
-Fehlbeträgen
Nö. Einfach aufrechnen ist nicht.
Siehe:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wprmaier.de/lex/DE19990502.htm
Gruß
loderunner
Hallo Gerald,
evtl. wäre hier das Zauberwort Mankogeld
oder vielleicht hilft auch ein Urteil weiter:
BAG 8 AZR 175/97
Bröselchen
Hi!
Ich vermute, daß der Chef das zwar versuchen kann, das aber nicht rechtens sein dürfte.
Aus eigener Erfahrung: Kleine Fehl- (und Überschuß-)Beträge sind nicht mal der Rede wert - bei einem Umsatz von 1000 Euro kann die Dame an der Kasse sich durchaus mal irgendwo um 10 Cent vertun, oder auch um einen Euro… Größeren Fehlbeträgen folgt sicher ein Gespräch mit dem Chef, aber auch das kann passieren. Wenns öfter vorkommt, würde ich allerdings eine Nichtverlängerung des Vertrags vermuten…
Kari
Vielen Dank Broeselchen
Hallo.
Vielen Dank. Genau so etwas wie dieses Urteil habe ich gesucht.
Es gibt also auch noch ernsthafte Auskünfte hier.
Bin ja auch gerne mal ironisch wenn es nicht schadet aber wenn es ums Geld geht finde ich hört der Spass auf.
Nichts für ungut den „Kasperbezeichneten“.
Einfach mal überlegen, dass es, wenn eine solche Frage gestellt wird, nicht darum geht eine möglichst lustige Antwort zu erhalten sondern dass hier vielleicht, jemand um seinen Arbeitsplatz bangt.
Vielen Dank an alle ernsthaften Antworter.
Gerald
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mein lieber Axel,
du wirst es kaum glauben…aber in bestimmten Gewerben
ist das die übliche Praxis…
Anhand der „Verkäufer-Nummer“ in der Kasse wird das über den Monat hin verfolgt…
Am Monatsende wird abgerechnet…
Hallo,
neee sooo einfach ist das ganze nicht…
Man nehme nur zum B. den Kellner…
Hier ist es „branchenüblich“,das diese die „Trinkgelder“ behalten
dürfen…im Gegenzug aber halt auch Fehlbeträge aus eigener Tasche
decken müssen…
Mein lieber Frank,
du wirst es kaum glauben…aber in bestimmten Gewerben
ist das die übliche Praxis…
Sind wir hier im Brett ‚Glauben und Praxis‘?
Anhand der „Verkäufer-Nummer“ in der Kasse wird das über den
Monat hin verfolgt…
Am Monatsende wird abgerechnet…
Und was ist bei Fehlbeträgen? Frage wieder mal nicht verstanden?
Gruß
loderunner