Fehlende Arbeitsstunden

hallo,
ich weiss anderen geht es schlechter, trotzdem würde mich folgendes interessieren.
ich bin gebäudereiniger mit 40 h woche. 2 büros die wir saubermachen sind zur zeit nicht besetzt, und werden somit von uns nicht gereinigt. diese firmen bezahlen aber den vollen betrag weiterhin. wir als arbeitnehmer bekommen aber die 15 h/woche die uns dadurch fehlen, abgezogen bzw. nicht bezahlt. soll nicht naiv klingen, ist schon klar das ich eigentlich nur erbrachte leistung bezahlt bekomme, aber sooo macht doch der chef den reibach…oder??

Nein, das ist eben nicht der Fall, wenn man ganz normaler Arbeitnehmer ist (und nicht etwa freier Mitarbeiter oder Subunternehmer).
Du hast das Recht, dass dich dein Arbeitgeber nach deinem Arbeitsvertrag beschäftigt und bezahlt.
Wenn der AG nicht genug Arbeit für dich hat, ist das das Risiko des Arbeitgebers.

Wenn dein Vertrag eine Arbeitszeit von 40h pro Woche festlegt, dann ist es deine Aufgabe, deine Arbeitsleistung weiterhin anzubieten. Am besten mit Zeugen. Fahre nicht einfach nach 5h nach Hause, sondern sage, dass du noch 3h arbeiten möchtest und frage, was du machen sollst.

Falls ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, so können jetzt Überstunden abgebaut werden. Dann werden aber weiterhin die 40h pro Woche bezahlt. Der Chef kann auch das Arbeitszeitkonto ins Negative fahren, wiederum unter Beibehaltung der vollen Bezahlung (man muss diese Negativstunden dann später nacharbeiten). Bei einem Arbeitszeitkonto hast du aber auch je eine Obergrenze für Über- und Negativstunden.

Eine Abwälzung des Betriebsrisikos auf die Arbeitnehmer ist nicht legal.
Der Chef bekommt weiterhin die volle Bezahlung? Dann ist es auch im höchsten Maße unmoralisch.
Da er für euch auch Kurzarbeitergeld beantragen kann, handelt dein Chef zudem ausgesprochen dämlich. Das sagst du ihm aber bitte nicht so direkt.

hallo,
ach so, muss ich noch erwähnen. wir haben arbeitsverträge mit 25 h / woche. arbeiten aber 40 h und der rest wird jeden monat als überstunden bezahlt. ja, steht auch so auf der lohnabrechnung. der chef spart somit bei urlsub und krankheit… räusper…
also nix mit kurzarbeit etc…:frowning:

Hallo,

und das, was @X_Strom beschreibt, ist gesetzlich geregelt in § 615 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Dabei darfst Du Dich nicht von den Begriffen verwirren lassen, da die ersten beiden Sätze uralt sind und aus der Zeit des In-Kraft-Tretens des BGB stammen. Es gilt:
Dienstberechtigte = Arbeitgeber
Verpflichtete = Arbeitnehmer

Wenn Du regelmäßig und nachweisbar über einen längeren Zeitraum deutlich mehr als die von Dir vereinbarte Sollstundenzahl gearbeitet hast, kann es sein, daß dies eine stillschweigende Änderung Deines Arbeitsvertrages bewirkt hat.

Bei dieser komplizierten Sachlage ist der Gang zum Fachmenschen (= Fachanwalt/-Anwältin) für Arbeitsrecht unumgänglich.
Hoffentlich hast Du nicht am falschen Ende (Rechtsschutz im Arbeitsrecht und/oder Gewerkschaftsmitgliedschaft) gespart.

Alberca

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Ah, so läuft der Trick.
Ich hoffe, dass @Albarracin hier gleich antworten wird.

Es gibt auch so etwas wie die „betriebliche Übung“.

Ja guck,

kaum rufste nach good old @Albarracin, meldet sich als Kollegin die @LaAlberca.

Du hast bei deiner Antwort noch nicht gelesen, dass dort jemand ständig 40h pro Woche leistet, weil es eben ganz regelmäßig eine entsprechende Kundenzahl gibt, obwohl der Vertrag nur über 25h pro Woche lautet.

Ich sehe da sowas wie einen Gestaltungsmissbrauch. Überstunden, die bereits in absoluter Regelmäßigkeit auf Grund des ganz normal anfallenden Arbeitspensums anfallen, würde mein Gerechtigkeitssinn nicht als Überstunden ansehen, mein Gerechtigkeitssinn würde hoffen, dass Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf Änderung des Vertrags mit Anpassung der Regelarbeitszeit hätten.

Mein Gerechtigkeitssinn und das Gesetz müssen nicht übereinstimmen.

Einer von euch beiden wird es wissen!

Nachtrag: Hier haben sich Beiträge zeitlich überschnitten. Bitte nicht verwirren lassen!

nix änderung des arbeitsvertrages. Sie bekommen doch ihr geld !! eine andere antwort gibt es nicht.

also vom chef…

Hallo,

die Einschränkung habe ich gerade noch gesehen und bearbeitet.
Das hat aber nichts mit

zu tun, sondern eher mit „konkludenter Handlung“, was im Arbeitsrecht nicht deckungsgleich ist.
Das BAG hat sich hierzu zB 2012 geäußert:


wobei die Zurückverweisung durch das BAG nicht zwingend eine Ablehnung der „stillschweigenden“ Vertragsänderung bezüglich der Arbeitszeit bedeutet.

Ach ja: mein Kollege @Albarracin läßt es seit seiner Sperre etwas gemächlicher angehen - ich kann dafür mehr „üben“ :ok_hand:

Alberca

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Und das wäre im Falle eines Erfolgs ja auch sehr lohnend und befriedigend.
Es geht dann ja auch um zu wenig Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und ggf. Weihnachtsgeld.

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Das kann man nicht dick genug unterstreichen!
Schade, dass hier die üblichen Verdächtigen wieder mal alle Vorurteile bestätigen.

Soon

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Sehr vollmundig - hier sind mehrere Leute damit beschäftigt, ordentliche Antworten auf Deine Frage zu geben, da ist es nicht ganz so geschickt, wenn Du sowas behauptest. Natürlich gibt es andere Antworten, denen Du übrigens zu Deinem Vorteil unbedingt nachgehen solltest.

Schöne Grüße

MM

Ja sicher gibt es die hier, aber ich habe ihn so verstanden, dass es nur diese Antwort von seinem Chef gibt.
Ich hoffe wirklich, dass dem Chef ein Arbeitsrichter erklären wird, wie seine Antwort besser hätte lauten sollen.

Servus,

Ja, das ist zu hoffen. Auch im Sinn der anständigen Arbeitgeber, die es „sogar“ in dieser Branche gibt, und denen solche Strauchdiebe ihre Dumping-Kalkulationen zwischen die Beine werfen.

Schöne Grüße

MM