Guten Tag,
Meine Mutter hat einen Nießbrauch an einem Grundstück inklusive Haus zu 50% jetzt fiel auf dass aufgrund des Notarvertrages der seiner Zeit geschlossen wurde der Notar d.asNießbrauchrecht nicht im Grundbuch eingetragen hat wieviel Zeit hat man diesen Grundbucheintrag nachzuholen ist es überhaupt möglich den Grundbucheintrag nachzuholen?
Hallo,
Nicht so einfach:
Was (genau) steht im Notarvertrag? (Woher kommt der Niesbrauch? Was regelt der Notarvertrag?)
Welche Anträge hat der Notar beim Grundbuchamt gestellt? Welche Anträge sollte er stellen?
Wann war „seinerzeit“?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
der Anpsurch auf Eintragung verjährt nach 10 Jahren (§196 BGB), der auf Geltendmachung von Rechten nach 30 Jahren (§197 BGB).
Was hier genau greift, hängt vom derzeitigem Status Quo des Vertrags bzw. der Eintragungsbewilligung ab (ob der „Vertrag“ schuldrechtlich bzw. dinglich wirksam ist, der Eintragungsantrag je gestellt wurde oder ggf. fehlerhaft ist usw.). Das sollte der Notar rausfinden, der dafür seinerzeit Gebühren kassiert hat…
Gruß vom
Schnabel