Der Lebensgefährte einer Bekannten erhielt bis 2008 Hartz4 und war auch über die „Ag.f.Arbeit“ krankenversichert. Da er immer wieder unter Depressionsschüben leidet, hielt er Termine bei der Ag.f.Arbeit nicht ein u. man strich ihm die Leistungen u.entzog ihm den Krankenversicherungsschutz. Er nahm seitdem keine Leistungen mehr vom Staat in Anspruch, ist aber seit mitte 2008 auch nicht mehr krankenversichert! Auf Anfrage nach einer freiwilligen Krankenvers.(den Beitrag würde meine Bekannte bezahlen!)beim letzten gesetzlichen Krankenversicherer des Lebensgef. hieß es, er müsse die Beiträge seit 2008 bis heute nachbezahlen, um wieder Mitglied werden zu können! Der Lebensgefährte bezieht kein Einkommen und leidet unter ADS u.Depressionen. Eine Nachzahlung ist völlig undenkbar!!!
Der Lebensgefährte möchte zudem kein Hartz4 beantragen, nur um wieder krankenversichert zu sein! Ebenso will meine Bekannte den Mann auch nicht heiraten, nur damit er über ihre Krankenkasse familienversichert werden kann!
Ist es nicht so, daß jeder Bürger das Recht auf eine Krankenversicherung hat?
Sollte der Lebensgef.beispielsweise morgen von einem Auto angefahren werden oder ernsthaft erkranken, überlegt sich meine Bekannte jetzt schon, wie sie die Krankenhaus-u.Arztrechnungen bezahlen soll!? Das ist doch kein Zustand!
Wer kennt sich hier aus oder hat etwas Ähnliches schon mal erlebt und kann mir für den Lebensgefährten meiner Bekannten hilfreiche Tips geben???
Gerade wenn man krank ist, darf man natürlich nichts tun, was den Versicherungsschutz gefährdet. Ein Weg in die gesetzliche KV geht aber nur über die Nachzahlung. Das Gesetz kennt da keine Lücken, sonst würde das ja jeder so machen.
Da bleibt ihm nichts anderes als jeweils die Behandlunf über das Sozialamt zu beantragen.
Hallo,
Ist es nicht so, daß jeder Bürger das Recht auf eine
Krankenversicherung hat?
Ja, das Recht und die Pflicht! Das Recht auf eine kostenlose Krankenversicherung haben aber nur wenige Menschen.
Für die Vergangenheit sind die Beiträge nachzuzahlen (Ausnahme: Anspruch auf kostenlose Familienversicherung, bis zum 23. Geburtstag über die Eltern)zuzüglich 5% Säumniszuschläge pro Monat (=60% pro Jahr). Eine schnelle Klärung ist daher sinnvoll!
Für die Zukunft gibt es verschiedene Möglichkeiten:
-
Heirat
-
Antrag auf Alg II beim Jobcenter
-
Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto
-
Freiwilligendienst (Bufdi, FSJ …)
Wenn das alles nicht zutrifft/gewünscht ist, betragen die freiwilligen Beioträge ca. 150 Euro monatlich (Schüler/Studenten ggf. nur 80 Euro monatlich).
Die Versicherung kann und darf nur die letzte Krankenkasse durchführen. Eine Wahlmöglichkeit zu einer anderen Krankenkasse besteht nicht. Ggf. kann man mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbaren.
Wenn etwas Gravierendes passiert/passiert wäre, würde/hätte diese Krankenkasse die Notfall- und Schmerzbehandlung bezahlt. D.h. in der Vergangenheitr war er auch versichert! § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V
Ggf. kann man auch diese Stellen für weitere Infos kontaktieren:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startse…
http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-servi…
Gruß
RHW
- er ist trotzdem bei der GKV versichert! allerdings darf die Kasse sagen, sie zahlt nur Notbehandlungen.
- würde ich mal an stelle der Lebensgefährtin zu AfA gehen und denen alles genau erklären. Wenn das nicht hilft den kostenlosen RA nehmen, der für solche Fälle vorgesehen ist.
Dieser RA kann dann die AfA aufklären was dem Mann zusteht.
Er bekommt auf alle Fälle Unterstützung.
Zur Info: seit 2009 (also nicht 2008) muss jeder in Deutschland kranken- und pflichtpfelegeversichert sein. Daraus ergibt sich aber auch, dass die Kasse, bei der jemand bisher versichert war verpflichtet ist ihn aufzunehmen. … auch wenn der kein Geld hat zum Beitrag zahlen (s.o.).
Mit Sicherheit gibt es auch eine Möglichlkeit jemanden der aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann zu versorgen. Ich denke da an die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der gesetzlichen Rentenkassen. Dass ist bestimmt nicht viel… aber mehr als gar nichts.
Grüße
Hupftiegel
Hallo, das ist völlig korrekt und wirklich ein schändlicher Zustand. Leider werden die Behörden und ihre Untaten nicht besser mit der Zeit.
Tatsächlich ist jeder Deutsche Pflichtversichert - es gibt niemanden ohne Schutz - wenn auch praktisch dann doch solche Fälle auftreten.
Das JobCenter ist nichts weiter als eine Agentur die die Auszahlung der Sozialhilfe verwaltet oder dies sollte…
Anders gesagt, ist sie ein Instrument um den Bürger zu knechten… aber! das ist ja nicht offiziel … noch nicht.
Das Gesetz besagt ganz klar, dass ein jeder einen Anspruch auf Lebensunterhalt hat - ganz gleich ob er nun nicht arbeiten kann oder nicht will oder was auch immer.
Kein Mensch ist umsonst hier - auch dann nicht, wenn die Masse oder Entscheidungsträger zu beschränkt sind um deren Sinn und Daseinszweck zu erkennen.
Daher haben wir Gesetze die unsere Menschenwürde bewahren sollen. Das wurde nicht ohne Grund im Grundgesetzt verankert.
Um jedoch rechtens behandelt zu werden, muss man defakto einen müßigen Kampf aufnehmen und gar zu oft auf den ohnehin so geringen Lebensunterhalt verzichten.
Was recht gut funktioniert ist, einen Amtsarzt des Landkreises bzw der Stadt aufzusuchen und ihm offen und ehrlich die Lage und die Meinung sagen - freundlich freilich, denn dessen Unterschrift wird entscheidend sein. Und ein jeder Amtsarzt, der solch eine offene Meinung und Lagebeschreibung anhört wird im folgenden ganz gewiss dafür sprechen, dass man vom JobCenter befreit wird und die ursprüngliche, direkte Sozialilfe vom Staat erhält.
Ich habe eigens für diesen Fall ein Schreiben angefertigt, welches dem Amtsarzt bei dessen Besuch zu überreichen ist - ganz gleich, ob er dies nun unterschreiben mag oder nicht - darauf sollte man nicht forcieren - entscheiden ist einzig, dass er es erhält und durchliest.
Hier bitte:
https://docs.google.com/open?id=0BxUQKiRupcl2dDRJSk9…
Was die Regelungen der Versicherung betrifft, so werdet ihr wohl nicht drumrum kommen, dass ihr dies vor dem AMTSgericht zur Klage bringt … lasst euch bloss nicht vom JobCenter erzählen, dass ein anderes Gericht dafür aufzusuchen sei… die wollen euch nur nicht im Amtsgericht haben… denn die Folge dessen ist tatsächlich, dass sogar die Fallmanager bzw. jene die Unterschriften unter Maßnahmen etc gesetzt haben die euch knechten, - dass eben diese auch dafür haften werden! Da gibt es nämlich keine Ausrede, dass sie nicht wussten was sie tun… unwissen schützt vor Strafe nicht - und es ist wichtig dass so etwas häufiger passiert, damit die Fallmanager künftig eben nicht mehr so unbewußt andere Menschen ins verderben schicken!
Ich wünsche euch bestes gelingen!
Liebe Grüße,
Florian
… und Grüße von Vanya (aus Bulgarien) in Italien, wo ich gerade zu Gast bin
Strafgebühr Bei Fehlender Krankenversicherung
Mit der Reform des Gesundheitssystems (Gesundheits-Reformgesetz) ist für alle Deutschen eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Krankenversicherung entstanden. Für Selbständige υnd Freiberufler entsteht die Pflicht ab dem Stichtag 01.01.2009.
Unabhängig νοn der Versicherung іn einer privaten Krankenkasse oder der freiwilligen gesetzlichen Versicherung erwartet nach diesem Termin jeden Nісht-Versicherten eine empfindliche Strafe іn Höhe eines Monatsbeitrages für jeden nісht versicherten Monat seit dem 01.01.2009.
Strafgebühr Bei Fehlender Krankenversicherung
Im konkreten Beispiel würden einen nісht versicherten Handwerksmeister bei einer Versicherung zum 01.07.2009 mit einem monatlichen Beitrag νοn 200€ eine zusätzliche Strafgebühr іn Höhe νοn 1.200€ erwarten. Diese erhöht sich mit jedem weiteren Monat um 200€ bei Nichtbestehen einer Krankenversicherung
Gern helfe ich ihnen. www.pkv-Beratungen.de
Gruß Sergij Titarcuk
Hallo, zu dieser Frage bin ich nicht kompetent und kann also auch keine Antwort geben, tut mir leid.
Alles Gute
hallo!
leider habe ich keine Ahnung vom Versicherungsschutz. Ich habe mich aber gegen Psychiatriemißbrauch engagiert und kann zum Thema ADS und Depression was sagen: erfundenen Krankheiten. Ettiketten, die etwas beschreiben, was niemand wissenschftlich messen, beweisen oder lindern kann. Aber es werden Leute stigmatisiert und in alle möglichen Arten von Abhängigkeiten gebracht. Der Lebensgefährte sollte sich einmal von einem (Naturheil-)Arzt gründlich untersuchen lassen. Stichworte: Belastungen mit Quecksilber, Pestiziden u.ä. Mangel an lebenswichtigen Stoffen (Zink)usw. Übersäuerung des Organismus. Alle diese Dinge können Symptome wie von ADS oder Depression mit verursachen und sind handhabbar…
Viel Glück, Herrmann
Habdhabbar sind h2008 Hartz4 und
war auch über die „Ag.f.Arbeit“ krankenversichert. Da er immer
wieder unter Depressionsschüben leidet, hielt er Termine bei
der Ag.f.Arbeit nicht ein u. man strich ihm die Leistungen
u.entzog ihm den Krankenversicherungsschutz. Er nahm seitdem
keine Leistungen mehr vom Staat in Anspruch, ist aber seit
mitte 2008 auch nicht mehr krankenversichert! Auf Anfrage nach
einer freiwilligen Krankenvers.(den Beitrag würde meine
Bekannte bezahlen!)beim letzten gesetzlichen
Krankenversicherer des Lebensgef. hieß es, er müsse die
Beiträge seit 2008 bis heute nachbezahlen, um wieder Mitglied
werden zu können! Der Lebensgefährte bezieht kein Einkommen
und leidet unter ADS u.Depressionen. Eine Nachzahlung ist
völlig undenkbar!!!
Der Lebensgefährte möchte zudem kein Hartz4 beantragen, nur um
wieder krankenversichert zu sein! Ebenso will meine Bekannte
den Mann auch nicht heiraten, nur damit er über ihre
Krankenkasse familienversichert werden kann!
Ist es nicht so, daß jeder Bürger das Recht auf eine
Krankenversicherung hat?
Sollte der Lebensgef.beispielsweise morgen von einem Auto
angefahren werden oder ernsthaft erkranken, überlegt sich
meine Bekannte jetzt schon, wie sie die
Krankenhaus-u.Arztrechnungen bezahlen soll!? Das ist doch kein
Zustand!
Wer kennt sich hier aus oder hat etwas Ähnliches schon mal
erlebt und kann mir für den Lebensgefährten meiner Bekannten
hilfreiche Tips geben???
Hallo,
die Aussage, die Versicherung ab 2008 wieder zu eröffnen ist richtig. Natürlich müssen auch Beiträge nachbezahlt werden und jeder ist versichert. Das gilt jetzt schon seit 2007. Beitrag monatlich ca. 160,-- EUR.
Aber Entschuldigung: wenn man sich 4 Jahre nicht um seine Krankenversicherung kümmert, wer kann da noch helfen ??!!!
MfG
Frankie
Hallo
das ist ein nicht so einfacher Fall. Es gibt eigentlich kein anderen Weg.
Ich empfehle ihn trotzdem bei der Krankenkasse anzumelden und zumindest den aktuellen Beitrag zu zahlen. Die Krankenkasse muß ihn dann auf nehmen und er ist dann auch versichert. Man kann ja mal wegen einer Ratenzahlung für die ausstehenden Beträge fragen. Aber wo nichts ist kann man auch nichts holen.
Aber egal wie es ist die Situation wird mit Aussitzen nicht besser werden. Alles Gute.
Hallo Bimi22,
in Deutschland besteht „Krankenversicherungspflicht“ !!
Dies bedeutet:jeder Bürger muss krankenversichert sein.
Die letzte Krankenkasse muss den Lebensgefährten deiner Bekannten aufnehmen, ob diese will oder nicht. Sie ist dazu verpflichtet!
Andererseits kann der Bekannte sich auch keine andere Kasse aussuchen.
Zudem müssen wie geschildert, die zurückliegenden Beiträge nachgezahlt werden. Eventuell in Raten. Aber dies muss mit der Kasse vereinbart werden.
Für die Gegenwart gilt, wenn er morgen einen Antrag auf Wiederaufnahme stellt ist er auch sofort für den Notfall abgesichert. Die Beitragsrückstände haben zunächst mal nichts mit der aktuellen Situation zu tun.
Also wendet euch an die letzte Krankenkasse und verhindert dadurch Schlimmeres.
viele Grüße
sigi-der-schwabe
Aufgrund einer schweren Krankheit komme ich erst jetzt zum Antworten. Kann aber auch nicht helfen. *