Fehlender Umsatzsteuerausweis

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Aufgabe, die mich in den Wahnsinn treibt. Ich hoffe ihr könnt mir bei der Lösung helfen:

Der deutsche Unternehmer A erwirbt eine technische Anlage beim niederländischen Unternehmer H für 65.000 Euro auf Ziel. Unternehmer A holt die Anlage in der Niederlande ab und bringt sie nach Deutschland in sein Unternehmen. Beide verwenden eine USt-ID Nummer aus ihrem Heimatland.

Unternehmer H (NL) übergibt Unternehmer A (D) eine ordentliche Netto-Rechnung in Höhe von 65.000 Euro.

Ist der fehlende USt-Ausweis korrekt und wenn ja wieso?

Bin über jede Hilfe dankbar.

Gruß
G.M.Z

Es handelt sich aus Sicht des deutschen Unternehmers um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist, die Versteuerung hat der deutsche Unternehmer vorzunehmen. Den niederländischen Unternehmer sollst du ja wahrscheinlich nicht beurteilen, aber aus Sicht des Niederländers wäre es eine innergemeinschaftliche Lieferung, diese ist steuerbar aber steuerfrei.

Hallo,

danke für deine rasche Antwort.

Es geht in der Aufgabe meines Erachtens darum, ob es korrekt ist, dass der Deutsche Unternehmer eine
„Netto-Rechnung“ bekommt.

Dann heißt dass in diesem Fall dann ja, da es sich um eine innengemeinschaftliche Lieferung
handelt.

Der deutsche Unternehmer müsste also hier in diesem Fall auf die
„abziehbare Vorsteuer innergem. Lieferung“ zurückgreifen, die sich ja mit der
„Umsatzsteuer der innergem. Lieferung“ wieder ausgleicht, sehe ich das so richtig?

Yepp. Jetzt musst du nur noch die Paragraphenkette runterschreiben…

Hallole,

und wie steht es denn mit der Gelangensbestätigung?

Gruß
Schrella

Der Nachweis des Gelangens betriffft nur den Niederländer, nicht den Deutschen. Eine Gelangensbestätigung oder andere geeignete Nachweise benötigt man bei der Lieferung, nicht beim Erwerb. Der Erwerber benötigt lediglich eine Rechnung, die eine gültige Umsatzsteuer-Identnummer des Lieferers beinhaltet. Und so einen bürokratischen Unsinn wie die Gelangenheitsbestätigung kennt in Europa meines Wissen nur Deutschland.

Daaaanke für die Antwort und voooolle Zustimmung…
Schrella