Fehlendes räumliches Sehen > Berufswahl

Hallo Leute,
ich hab das Problem das ich aus gesundheitlichen Gründen meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das ganze wird darauf hinauslaufen das ich eine Umschulung machen werde.
Nun hab ich mich schon mal umgeschaut und nach meinen Interessen und Fähigkeiten den Beruf des Fachinformatikers - Systemintegration für passend empfunden. Nun sagte mir aber die werte Ärztin des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur das ich diesen Beruf auf Grund meines fehlendes räumlichen Sehens (seit Geburt an schon)und der Bildschirmverordnung nicht erlernen könne oder dürfe. Ich lebe nun seit 22 Jahren mit diesem „Problem“ was mich persönlich aber nicht stört oder Beeinträchtig.
Gibt es da wirklich Verordnungen oder Gesetze die es mir Untersagen Tätigkeiten am PC mit meinem Problem auszuüben? Ich habe selbst schon mal in diese Bildschirmverordnung geschaut und darin nur gefunden was Untersucht wird aber nirgendwo offiziell das ich die gewünschte Ausbildung/Umschulung nicht machen könne.

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Gruß Stefan

das scheint mir Bloedsinn - ich habe auch einen Computerjob und kann nicht raeumlich sehen.
Mich hat niemand jemals gefragt, ob ich meinen Computer rauemlich sehen kann oder nicht - und auf dem Bildschirm ist alles eh nur zweidimensional.
Es gibt bestimmte Einschraenkungen zur Berufswahl - als Pilot oder so sind wir wohl nicht geeignet …aber das war ja nicht die Frage hier.

Nun sagte mir aber die werte Ärztin des ärztlichen Dienstes der :Arbeitsagentur das ich diesen Beruf auf Grund meines fehlendes :räumlichen Sehens (seit Geburt an schon)und der Bildschirmverordnung
nicht erlernen könne oder dürfe.

Das ist natürlich völliger Blödsinn. Die Bildschirmverordnung sagt etwas darüber aus, wie Bildschirmarbeitsplätze gestaltet sein müssen, um den Benutzer nicht zu schädigen. Der Arbeitgeber muss regelmäßige Augenuntersuchungen genehmigen, um sicherzustellen, das die Augen des Nutzers nicht geschädigt werden.
Mit räumlichem Sehen (oder nicht) hat das mal gar nichts zu tun.

Pilot, Lokführer, Fallschirmspringer kannst du vergessen.
In der EDV ist räumliches Sehen aber ganz sicher keine Voraussetzung.

Hallo,

Nun sagte mir aber
die werte Ärztin des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur
das ich diesen Beruf auf Grund meines fehlendes räumlichen
Sehens (seit Geburt an schon)und der Bildschirmverordnung
nicht erlernen könne oder dürfe.

Auch von mir: das ist unsinnig.

Gibt es da wirklich Verordnungen oder Gesetze die es mir
Untersagen Tätigkeiten am PC mit meinem Problem auszuüben?

Nein.

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.

Was du auch nicht ausüben darfst: Arbeiten mit Absturzgefahr, an laufenden Maschinen.
Nicht die die Amtsärztin entscheidet über deinen Antrag auf Förderung einer Umschulung, sondern, wenn die AA zuständig ist, der/die ArbeitsvermittlerIn. Wenn Anträge schriftlich abgelehnt werden, kann man Widerspruch einlegen.

Gruß
Otto