Habe Anfang der Woche im namhaften Möbelhaus einen Vinylboden im Angebot gekauft, und zwar von € 44,99/qm auf € 19,99/qm reduziert. Wurde von 2 Auszubildenden bedient und sagte ihnen, dass ich lt. Bodenverleger mindestens 41 Platten (à 18x128 cm) brauche. Dann ging die Rechnerei los und beide kamen zu dem Ergebnis: 1 Paket = 2,196 qm = 5 Pakete reichen. Es wurde dann gefragt, ob ich komplett oder nur einen Anteil anzahlen wolle, es wurden dann an der Kasse von mir € 50 Euro bezahlt. Nachdem ich wieder zu Hause war ist mir aufgefallen, dass die Jungs sich ganz schön - zu meinen Gunsten - verrechnet hatten. Es wurden nur 5 qm à € 19,99 berechnet.
Gestern erhielt ich dann ein E-Mail des Abteilungsleiters:
*„auf Grund Ihrer Bestellung vom … aus unserer Werbung zum qm Preis von €19,99 würden Sie nur 5 qm laut Bestellung bekommen. Da Sie aber 5 Pakete benötigen, würde sich der Preis
5 x 2,196 qm = 10,98 qm je @ 19,99 = € 219,95 ergeben.
Die Unklarheit des Auftrages wurde wahrscheinlich durch die Unerfahrenheit des Auszubildenden erzeugt. Da wir Sie telefonisch unter der Nr… nicht erreichen konnten, wählen wir diesen Weg zur Klärung des Sachverhalts.“
So - nun meine Frage: Ich füge einen Scan des Auftrags bei. Für mich ganz eindeutig: 5 Pakete wurden bestellt, und nicht wie im Nachhinein behauptet, 5 qm. Was würdet ihr tun.
Ich hoffe, Ihr „zerreist“ mich nun nicht. Es geht mir hier um die Abklärung inwiefern man bei einem fehlerhaft ausgefüllten Kaufvertrag auf die „Erfüllung“ bestehen kann.