Fehler durch Versicherer bei Privatrente

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine private, fondsgebunde Rentenversicherung

Für meinen Monatsbeitrag werden von meinem Versicherer Fondsanteile gekauft, für 4 verschiedene Fonds.

Der Kurs bei Handelsschluss des letzten Handelstages des Vormonats ist maßgeblich für die Anteilszukäufe.

Nun habe ich unter www.boerse-frankfurt.de - bei "Kurshistorie"geprüft, ob die zu Grunde gelegten Kurse meines Versicherungsunternehmens stimmen. Ich habe für das Jahr 2011 und 2012 Stichproben gemacht, und die Kurse stimmten fast nie.
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Auf meinen Einwand hin teilt mir das Versicherungsunternehmen mit:

„Bei der technischen Abwicklung seien durch das Zusammentreffen verschiedener Faktoren Fehler aufgetreten“

Zugleich würde mir eine Gutschrift von 50,00 Euro als „Ausgleich für meine Aufwände“ gutgeschrieben.

Des weiteren wird mir im letzten Schreiben der „richtige Kurs“ mitgeteilt. Dieser aber stimmt nach meiner Prüfung bei
www.boerse-frankfurt.de/Kurshistorie/Historical Data erneut nicht.
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Meine Fragen:

Sollte ich aufgrund meines nicht mehr vorhandenen Vertrauens mit dem Verscherer über eine vorzeitige Kündigung verhandeln?

Weil die Versicherung seit 11 Jahren läuft befürchte ich, dass nicht zum ersten Mal Fehler unterlaufen sind.

Was sollte ich von dem Angebot halten, mir einmali 50,00 Euro gutzuschreiben?

Sollte ich eventuell an die Öffentlichkeit gehen ?

Ich wäre auch dankbar für Hinweise, wie ich gegenüber dem Versicherungsunternehmen auftreten sollte.

Es ist mir sehr wichtig.

Biala

Hallo Biala,

Zum Einen ist es generell immer ratsam den Schritt der Kündigung gut zu überlegen.
Dein Vertrag wurde noch vor 2005 geschlossen, was einen wesentlichen Steuervorteil mit sich bringt, wenn dein Vertrag irgendwann zur Auszahlung kommt. Verträge ab 2005 fallen unter das Alterseinkünftegesetz und sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig - Verträge davor nicht.

Zu deiner Recherche bei der Börse … Hast du hier auch beachtet, das ein Fondeinkauf immer einen anderen Kurs hat, als der Verkauf? Meist liegt der Verkaufspreis niedriger bei der Betrachtung des Tageskurses.

Ob du an die Öffentlichkeit gehen solltest, müsst du selbst entscheiden - fraglich ist, ob hier irgendein Erfolg in Aussicht steht, da Versicherungen meist 1. Gute Rechtsabteilungen besitzen und 2. es für dich keine Vorteile bringt. Solltest du also erwarten, dass die Versicherung für dann entgegen kommt … Wirst du wohl enttäuscht werden.

Betreffend zu deinem Angebot von 50 Euro …
Sollte sich das Angebot ausschließlich darauf beziehen evtl. Umstände bei dir zu begleichen kannst du getrost annehmen - geht es aber um eine Beilegung des Falles mit evtl. Verzicht auf weitere Forderungen NACH dieser Zahlung würde ich ablehnen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein Wenug zu deinem Problem behilflich sein.

Herzliche Grüße

Deelay

Zur Frage, ob du an die Öffentlichkeit gehen s

Hallo,

hier würde ich dringend dazu raten, einen Versicherungsberater einzuschalten, da die Beantwortung Deiner Frage eindeutig in die Rechtsberatung geht, die ich nicht machen darf. Versicherungsberater sind vor Gericht zugelassen. Ein Versicherungsmakler ist nicht der richtige Ansprechpartner für derartige Berechnungen und Ratschläge. Einen zugelassenen Versicherungsberater findest Du in Deiner Nähe unter:
http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx?all=1

Liebe Grüße
Angelika Ackermann

Hallo liebe/r Biala,

erst mal „Hut ab“ für Dein Engagement, um solche Sachen nach zu rechnen/prüfen!! (aud die Idee bin ich noch nie gekommen!)

Vorab ist zu sagen: Lebensversicherungen (egal ob Kapital- oder Fondspolicen) sind „Blackboxen“ und die Versicherer haben (auch mit der Hilfe ihrer Kontrolleure) Konstrukte geschaffen, die für den Kunden nicht nachrechenbar sein sollen. Transparanz (also - wieviel Geld von Deinem Beitrag fließt in welchen Topf und was landet bei Dir in der Anlage) ist nicht vorgesehen.

Zur Frage 1 - Kündigung:
Da Du „altes Steuerrecht“ hast (also vor 2004 abgeschlossen), dann würde ich es nicht kündigen, um wo anders was Neues zu machen. Zumal dann (unabhängig der Steuerpflicht) wieder neue „Abschlußkosten“ zu tragen wären, die mit Sicherheit höher sind, als der falsche Fondspreis…zumal Du nicht sicher gehen kannst, dass der nächste es besser macht.
Solltest Du Gewinne gemacht haben (was ich bezweifle!) dann solltest Du mit der Kündigung warten, bis der Vertrag 12 Jahre alt ist - der Steuer wegen.
Aber:frowning:!) Auf Grund den kommenden wirtschaftlichen Verwerfungen durch die (Staats- und Banken-) Finanz- und Schuldenkrise, wird das auch bei den Aktien nicht spurlos vorüber gehen. Sei hier also auf der Hut!!!
(ich persönlich rechne bis zum Ende des Jahres hier mit massiven Einschnitten…aber ich bin kein Anlageprofi - lediglich ein Kenner des „ungedeckten Papiergeldsystemes“)

Frage 2
Ja, es ist davon auszugehen, dass die das schon immer falsch gemacht haben. Rechtlich müssen Sie die letzten 3 Jahre korrigieren (und streng genommen den Fondsverlauf/Guthaben) entsprechend anpassen. Das ist ein irrsinns Aufwand und dazu hat keiner Lust.

Frage 3
da (s.2) das Richtigstellen sehr aufwändig ist, zahlen die bestimmt auch mehr - nur um Ruhe zu haben.
Du solltest aber sicher sein, dass diese Fehler nicht mehr passieren. Das kannst Du nur feststellen, wenn Du das jährlich prüfst…so Du den Vertrag weiter führst.

Frage 4 - Öffentlichkeit
Wenn die Entschädigung, die Du erwartest, nicht hoch genug ist, ist das bestimmt ein probates Mittel. Zur Klärung kann man aber auch den Obmann der Versicherungen einschalten (steht in Deinen Unterlagen). Dann ist die Klärung ganz oben angesiedelt und geht beim Vorstand über den Schreibtisch. Dies würde ich beim Verhandeln deiner Entschädigung gleich mit erwähnen…das hilft erfahrungsgemäß!

Drücke Dir die Daumen! :smile:
Liebe Grüße
Ingo Sibert (kontakt(at)sibert.de)

Hallo Biala,

hier die Antworten auf Deine Frage

Sollte ich aufgrund meines nicht mehr vorhandenen Vertrauens
mit dem Verscherer über eine vorzeitige Kündigung verhandeln?

Die Frage die sich hier für mich stellt ist, was möchtest Du mit einer Kündigung erreichen? Was beabsichtigst Du mit dem freigewordenen Sparbeitrag zutun? Was machst Du mit dem angesparten Geld? Sind steuerliche Aspekte zu beachten? Hattest Du Verluste? Und wenn ja, wie groß sind diese?

Weil die Versicherung seit 11 Jahren läuft befürchte ich, dass
nicht zum ersten Mal Fehler unterlaufen sind.

Das steht zu vermuten, hast Du Dir mal angeschaut wie groß die Unterschiede sind und ob diese immer zu Deinen ungunsten sind?

Was sollte ich von dem Angebot halten, mir einmali 50,00 Euro
gutzuschreiben?

Auch das hängt von Deinen Verlusten ab, wenn Du keine Verluste hattest sind die 50€ aus meiner Sicht in Ordnung. Sollte Dein Schaden aber höher sein, solltest Du auf jeden Fall versuchen diesen ersetzt zu bekommen.

Sollte ich eventuell an die Öffentlichkeit gehen ?

Ich wäre auch dankbar für Hinweise, wie ich gegenüber dem
Versicherungsunternehmen auftreten sollte.

Wenn Du keinen wirklichen Schaden erlitten hast ist der Schritt an die Öffentlichkeit sicher etwas zu weitreichend und bedeutet für Dich vermutlich viel Ärger für wenig Lohn. Freue mich auf Deinen Antworten, damit ich Dir weiterhelfen kann.

Beste Grüße
Bonobella

Liebe Biala,

gerne beantworten wir Ihre Fragen bzw. versuchen wir, Ihnen eine kleine Hilfestellung zu geben.

Zu Frage Nr. 1:
Die Aufgabe von langjährigem Versicherungsschutz ist eine Entscheidung die wohlüberlegt sein sollte. Da in den meisten Fällen fondsgebundene Rentenversicherungen ein Kapitalwahlrecht enthalten und der Vertrag offensichtlich vor 2005 abgeschlossen wurde, enthält er noch die wertvolle Möglichkeit, das Kapital nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei auszahlen zu lassen. Außerdem spielen Faktoren eine Rolle wie z. B. die bisherige Wertentwicklung und die zu erwartende Wertentwicklung; passt das Produkt zu meiner Vorsorgesituation und zu meiner Gesamtsituation usw… Alleine die Abrechnungsungenauigkeiten sollten nicht den Ausschlag geben.

Zu Frage Nr. 2:
Wenn Sie das genau eruieren wollten, würde das eine ganze Menge Arbeit bedeuten. Eine Idee wäre, eine stichpunktartige Überprüfung um einen Eindruck zu gewinnen, wie oft der Kurs nicht passt und wie durchschnittlich die Abweichungen sind.

Zu Frage Nr. 3:
Grundsätzlich ist das Angebot, einen bestimmten Betrag pauschal gutzuschreiben, nicht ungewöhnlich und kann auch zielführend sein. Nämlich dann, wenn die Behebung des Fehlers sehr aufwändig ist und die Ermittlung des genauen Betrages deutlich mehr kosten würde, als einen pauschalen Betrag anzubieten. Um aus Ihrer Sicht zu beurteilen, ob der Betrag angemessen ist, wäre das Ergebnis eine stichpunktartigen Überprüfung notwendig. Berücksichtigen Sie dabei auch, ob der Fehler nunmehr behoben ist, oder ob auch zukünftig mit Abweichungen zu rechnen ist.

Zu Frage Nr. 4:
M.E. ist Ihr geschilderter Fall nicht so gelagert, dass er eine breite Öffentlichkeit aktivieren könnte und dementsprechend rechne ich auch nicht mit verstärkten Interesse von Medienvertretern an dem Vorgang. Sinnvoll ist es hier eher, zu einer für Sie zufriedenstellenden und einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Wir hoffen, wir konnten damit etwas weiterhelfen.
Viel Erfolg und alles Gute,
Ihre HUK-COBURG

Hallo Biala!
Es ist für mich sehr schwer hier einen Rat zu geben.
Ich schreibe was ich in diesem Fall tun würde, was aber bitte nicht als Rat oder Empfehlung gelten soll.
Ich würde in diesem Fall, je nachdem welche Gesellschaft es ist, den Vertrag bis die 12 Jahre um sind, beitragsfrei stellen und danach auszahlen lassen. Außerdem würde ich in einem Schreiben an die Versicherung erwähnen, dass ich mit 50 Euro nicht zufrieden bin und sollte hier nicht deutlich mehr als Entschädigung möglich sein, ich den ganzen Fall der Verbraucherzentrale zur Überprüfung oder eventuell sogar bei diversen Medien vortragen werde. Je nach Antwort würde ich mir dann überlegen wie ich weiter vorgehen würde.
Wie gesagt, so würde ich handeln.

Hallo,

ich kann ihnen hier nicht weiterhelfen.
Gruss

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine private, fondsgebunde Rentenversicherung

Für meinen Monatsbeitrag werden von meinem Versicherer
Fondsanteile gekauft, für 4 verschiedene Fonds.

Der Kurs bei Handelsschluss des letzten Handelstages des
Vormonats ist maßgeblich für die Anteilszukäufe.

Nun habe ich unter www.boerse-frankfurt.de - bei
"Kurshistorie"geprüft, ob die zu Grunde gelegten Kurse meines
Versicherungsunternehmens stimmen. Ich habe für das Jahr 2011
und 2012 Stichproben gemacht, und die Kurse stimmten fast nie.
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Auf meinen Einwand hin teilt mir das Versicherungsunternehmen
mit:

„Bei der technischen Abwicklung seien durch das
Zusammentreffen verschiedener Faktoren Fehler aufgetreten“

Zugleich würde mir eine Gutschrift von 50,00 Euro als
„Ausgleich für meine Aufwände“ gutgeschrieben.

Des weiteren wird mir im letzten Schreiben der „richtige Kurs“
mitgeteilt. Dieser aber stimmt nach meiner Prüfung bei
www.boerse-frankfurt.de/Kurshistorie/Historical Data erneut
nicht.
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Meine Fragen:

Sollte ich aufgrund meines nicht mehr vorhandenen Vertrauens
mit dem Verscherer über eine vorzeitige Kündigung verhandeln?

Weil die Versicherung seit 11 Jahren läuft befürchte ich, dass
nicht zum ersten Mal Fehler unterlaufen sind.

Was sollte ich von dem Angebot halten, mir einmali 50,00 Euro
gutzuschreiben?

Sollte ich eventuell an die Öffentlichkeit gehen ?

Ich wäre auch dankbar für Hinweise, wie ich gegenüber dem
Versicherungsunternehmen auftreten sollte.

Es ist mir sehr wichtig.

Biala