Zwei Fragen auf einmal, ich hoffe, dass ist nicht schlimm.
Nehmen wir an, ein Vermieter hätte einen Räumungstitel gegen einen Hauptmieter erstritten, hätte jedoch versäumt, den Untermieter, von dem er schon vor Klageerhebung Kenntnis gehabt hätte, mit in die Klage aufzunehmen zu lassen. Somit würde sich der Titel nur gegen den Hauptmieter richten.
Würde der Gerichtsvollzieher beim Räumungstermin die Wohnung bzw einzelne Zimmer räumen mit Ausnahme des untervermieteten Zimmers (wobei dem Untermieter die gemeinschaftliche Nutzung weitere Räume zugesichert worden wäre) oder wäre eine Räumung der gesamten Wohnung unmöglich, bis auch gegen den Untermieter ein Titel vorläge?
Kleine Frage(n) noch dazu: würde es sich nachteilig auf den Vermieter auswirken, wenn er die Zimmeranzahl in der Räumungsklageschrift (und somit auch später im Titel) falsch benannt hätte? Wenn ja, warum?