Fehlerhaftes Produkt - Kein Retourenschein

Hallo Zusammen,

ich habe ein Produkt im Internet bestellt, welches

  1. nicht der Farbe entspricht, die ich bestellt habe
  2. das Produkt einen technischen Fehler aufweist
  3. die Ware schlecht verarbeitet und im allgemeinen mangelhaft zu beurteilen ist.

Kurz und knapp: Es handelt sich um einen Wasserfilter, bei dem die Kartusche zu Beginn anzeigt, ich solle diese auswechseln. (Punkt 2) Nach dem Hinweis, dass ich das Gerät zurückschicken möchte aus den oben genannten Punkten, wurde mir schlicht und einfach gesagt; ich solle die Kartusche wieder durch Langes gedrückt halten, zurücksetzen. Ich als Verbraucher fühle mich dabei unwohl, da ich davon ausgehe, dass diese Kartusche nicht korrekt ist. Wenn man jede Kartusche einfach so zurücksetzen kann, stelle ich mir die Frage, ob ich wirklich eine neue saubere zu Hause habe.

Lange Rede kurzer Sinn:
Ich möchte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Habe Fotos und Videos der fehlerhaften Kartusche geschickt. Das Geld wir mir zwar bei Rücksendung zurückerstattet, aber mir wird kein kostenloser Retourenschein zugesendet. Auf meine E-Mails wird nicht mehr reagiert und der letzte Stand ist, dass ich für die Versandkosten selbst aufkommen soll, da das Gerät letztendlich nicht kaputt sei. Ich bin aber aufgrund der oben genannten Punkte anderer Meinung.

Im Internet auf deren Homepage wird mit einer Geld-zurück-Garantie und eine Art Kunden-Zufriendenheits-Garantie geworben (dicker großer Banner), da ich natürlich als Verbraucher davon ausgehe, dass ein Zurückschicken dementsprechend kein Problem darstellt, greife ich zu. Geht man allerdings auf die AGB’s steht dort, dass man für die Versandkosten selbst aufkommen muss, wenn das Produkt einem lediglich nicht gefällt und es das Gerät keine Fehler aufweist.

Ich fühle mich als Kunde verarscht und sehr unprofessionell behandelt. Zumal meine höflichen E-Mails einfach ignoriert werden, nachdem man mir mitteilte, dass mir kein Retourenschein zusteht, da das Gerät im Endeffekt keinen Fehler aufweist. Für mich ist die Kartusche ein klarer Fehler, zudem bestehen Kratzer im Innenbereich des Geräts usw.

Außerdem stelle ich es aus rein rechtlicher Sicht infrage, mit einem fetten Banner und einer Geld-zurück-Garantie zu werben und eine Form von Kunden-Zufriendenheits-Garantie auszusprechen. Für mich ist das hier ein feiner Grad zwischen Marketing und Anlocken von Kundschaft durch falsche Versprechungen. Wie sieht das Ganze auf rechtlicher Ebene aus und wie kann ich für ein Retourenscheinschein argumentieren?

Hier die Internetseite dazu https://www.pearlco.de

Vielen Dank!
Sabrina.R

Bei Bestellung nach dem Fernabsatzgesetz im Internet kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne irgendeine Begründung widerrufen. Das ist übrigens in der Regel das Beste, statt zu versuchen hier rum zu argumentieren. Das hat man als Käufer einfach nicht nötig.
Wenn Du nachweislich (Einschreiben mit Rückschein) den Widerruf gesendet hast, muss Dich der Verkäufer so stellen, als hättest Du nichts bestellt. Das heißt natürlich, dass Du auch die Rücksendekosten nicht zahlen musst.

Verkäufer stellen sich gerne einmal stur, weil sie davon ausgehen, dass man wegen 5 € nicht zum Anwalt gehen will. Das trifft besonders für Verkäufer zu, die nicht auf einer Plattform verkaufen auf der sie bewertet werden, sondern von ihrer eigenen Website.

Manchmal hilft da schon ein Brief in dem man darauf hinweist, dass man die ganze Sache auch an eine Anwalt weitergeben kann und die sich dann finanziell für ihn wesentlich ungünstiger darstellen würde, dass er die Versandkosten übernimmt.

Wie weit Du gehen willst, musst Du entscheiden.

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Hallo,

So wie ich als Laie die Gesetze zu Fernabsatzgeschäften verstehe, ist der Händler im Recht. Er muss Dir zwar die Hinsendekosten erstatten (sofern Du nicht explizit eine besondere Versandform ausgewählt hast), aber Du musst die Rücksendekosten tragen.

BGB §357 Abs. 6

(6) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.

Der Verkäufer hat Dich in seinen AGB darauf hingewiesen. Du konntest sie sicher vor Abschluss des Kaufes lesen. Also…

Grüße
Pierre

Wenn hier Fehler vorliegen am Produkt dann geht es automatisch um eine Reklamation und da muss er natürlich auch den Rückversand zahlen.

Hast du die Produktfehler beschrieben und reklamiert? Dann muss er Dir natürlich die Rückversandkosten ersetzen.

Darum gehts hier!

Kurz und knapp: „Reklamation“ gibt es im BGB nicht.

Entweder man widerruft seinen Kauf (der schon zitierte §357 BGB), wie es @anon95714523 vor hat.

Oder man macht einen Mangel geltend. §439 BGB regelt darin, dass der Händler die Kosten für den Rückversand zu tragen hat. Allerdings bekommt dann auch irgendwann wieder Ware zurück (unter Umständen die selbe mit den Worten „kein Mangel festzustellen“).

Es sei denn, der Kunde tritt nach §437 Abs. 2 vom Vertrag zurück. Wobei §§440, 323 und 326 die genauen Möglichkeiten vorgeben.

Unter oben genanntem Link kommt man auch zu den anderen Paragraphen, weshalb ich mir weitere Links spare.

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Bevor Du da Sabrinar01 Flausen in den Kopf setzt, würde ich erst mal die Bälle flacher halten.
Was versteht Sabrinar01 unter „nicht der Farbe entspricht, die ich bestellt habe“ Ist das Magenta nicht wie am Bildschirm oder ist es statt Magenta Schwarz (Gelb oder Grün)?
Wenn der vermeindlich teschniche Fehler durch Drücken des Knopfes behoben werden kann, liegt vielleicht eher ein Bedienfehler vor.
Wenn die Verarbeitung nicht den Erwartungen entspricht, nun dann würde ich als Händler auch nicht die Retourkosten zahlen. Der Begriff ist dehnbar bis ins unendliche. Dafür gibt es das Widerrufsrecht und man muss dann eben die Rückversandkosten selbst tragen.

Ich kann mir vorstellen dass so ein Produkt ordentlich eingeschweist ist beim Erhalt der Ware.

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Ist nicht das Gleiche wie einen Retoiurenschein bereitstellen.

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Reklamation heißt auf deutsch nichts anderes als Rück- oder Widerruf.
Im allgemeinen Sprachgebrauch allerdings ist mit „Reklamation“ eher die Rüge von Mängeln gemeint.

Wo ich bei dem Sachverhalt hier nicht verstehe, warum alleinig der Käufer im Recht sein soll. Er hat in den ersten 6 Monaten zu beweisen, dass der Gegenstand bei Gefahrübergang frei von offensichtlichen Mängeln war.

hi,

hast du da eventuell etwas vergessen?

Zum Thema Reklamation == Widerruf reichst du sicher eine Quelle nach.

grüße
lipi

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Servus,

das re- ist bereits im Lateinischen tückisch, umso mehr bei den davon abgeleiteten Legionärsdialekten.

Es bezeichnet nicht bloß die Umkehrung der Richtung wie bei revenire, sondern kann auch den Inhalt eines Verbs unterstreichen oder verstärken wie bei repetere oder hier bei reclamare: Laut schreien, sich laut widersetzen. Vgl. auch renforcer und eines der ersten italienischen Wörter, die ich als Bub beim Eisenbahnfahren kennengelernt habe: riscaldamento, das mit dem reflexiven s und dem re davor zur Verstärckung gleich zwei barocke Schnörkel vornedran trägt, auch wenn man sich mit so einer Dampfheizung im B3yge keine Verbrennungen zuziehen kann.

Schöne Grüße

MM

ja, den VER!

Hatte heut noch nicht genug Kaffee.

Reklamation.

Re- ist klar?

Chiamare = (it) rufen, wie auch (lt) clamare. Es gibt dann z.B. noch die Proklamation, die Ausrufung,

Zunächst einmal musst Du Dir darüber klar werden, was Du willst. Du nennst hier diverse Dinge, die unterschiedliche Möglichkeiten eröffnen. Eine grob abweichende Farbe kann einen Mangel darstellen, wenn wir von einem Gerät sprechen, dass einen gewissen Designanspruch hat und üblicherweise auch sichtbar in der Wohnung aufgestellt wird. Die von Beginn an als „auszutauschen“ angezeigte Kartusche ist ein Mangel an der Kartusche oder am Gerät, das die Kartusche fehlerhaft erkennt. Da bei Wasserfiltern aber die Filterkartusche das einzig wirklich interessante Teil ist, wird man hier auch bei tauschbaren Kartuschen zunächst einmal einen Mangel am gesamten Gerät problemlos behaupten können, zumal wenn die Kartusche bereits im Gerät oder in gemeinsamer Verpackung verkauft/geliefert wurde.
Die von Dir unter Punkt 3 genannten Dinge sind zu unspezifisch, um hierzu etwas sagen zu können.

Aber auch nach den Punkten 1 und 2 stünde Dir neben einem Widerruf auch der Mangelbeseitigungsanspruch zu. Im ersten Fall gibt es einfach Geld zurück (keine Versandkosten) und Du hast mit dem Laden nichts mehr zu tun. Im zweiten Fall hast Du Anspruch auf Reparatur/Ersatz/Preisminderung und im Falle der nötigen Rücksendung auch Anspruch auf Ersatz der Versandkosten. Aber auch dieser Anspruch bedeutet nicht, dass Du hierfür ein für Dich kostenloses Retouren-Etikett erwarten darfst, sondern lediglich, dass Du gegen Nachweis der Versandkosten diese ersetzt verlangen kannst.

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„Dagegenschreien“ ist wörtlich durchaus so etwas wie „Widerrufen“. Aber lassen wir das jetzt, die Wortklauberei ist hier sicher nicht hilfreich.

find ich schon, Worteklauben spielen ist fast so schön wie Sachensuchen auf Taka-Tuka-Land.

entgegenschreien ist nämlich was anderes als dagegenschreien, und re- ist wie oben bereits angezogen ein ganzes Wäldchen, in dem die hübschesten Sylphen wohnen.

Schöne Grüße

MM

Hat Recht. Wie immer.

Gaanich wah!

nur nich soo bscheiden!

Wir sind hier nicht im Plauderei-Brett, wo man freundlich ein Wort gegen ein anderes eintauschen kann. Und auch nicht im Deutsch-Brett, wo man sich darüber austauschen kann, welche Worte für „reklamieren“ synonym stehen.

Wir sind statt dessen im Rechts-Brett. Hier sollte man für die Sachverhalte die richtigen Begriffe verwenden. Und eine Reklamation kommt nun mal im BGB nicht vor.

Grüße
Pierre

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