Hallo,
ist die Absenkung der Note im Fach Deutsch aufgrund eines rechnerisch ermittelten Fehlerquotienten in der Sekundarstufe I in NRW zulässig?
Hallo,
ist die Absenkung der Note im Fach Deutsch aufgrund eines rechnerisch ermittelten Fehlerquotienten in der Sekundarstufe I in NRW zulässig?
Hallo,
ist die Absenkung der Note im Fach Deutsch aufgrund eines
rechnerisch ermittelten Fehlerquotienten in der Sekundarstufe
I in NRW zulässig?
Hallo!
Von welcher Note sprechen wir hier? Klassenarbeit? Zeugnisnote? Gar die SoMi-Note:wink:? Also, mal konkret: bei einem Diktat wird die Antwort ggf. anders ausfallen als bei einem Aufsatz oder einer schriftlichen Übung…Als Orientierung hier jedoch ein Link. Bezieht sich hauptsächlich auf die gymnasiale Sek1, zu den anderen Schulen kann ich nichts sagen:
http://www.fachdidaktik-einecke.de/9_Diagnose_Bewert…
Gruß
Dine
Es geht um die Note einer Klassenarbeit sowohl in der SI als auch der gymnasialen Oberstufe NRW. Ich weiß auch, dass es meist intern einen FQ gibt, aber ist dies RECHTLICH zulässig?
Es geht um die Note einer Klassenarbeit sowohl in der SI als
auch der gymnasialen Oberstufe NRW. Ich weiß auch, dass es
meist intern einen FQ gibt, aber ist dies RECHTLICH zulässig?
Also, ich zitiere noch einmal aus meinem angegeben Link (hast du ihn gelesen?):
APO-GOSt (1998) §13 (6): Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe
und
Kernlehrplan Deutsch NRW Gymnasium Sek. I 2004 (S. 53): Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.
Ich weiß nicht genau, worauf deine Frage abzielt, aber laut oben angegebenen Verordnungen ist ein Lehrer dazu berechtigt, bei sich häufenden Fehlern in einer Klassenarbeit sowohl in Sek 1 als auch Sek 2 die Zensur um bis zu einer ganzen Note herabzusetzen. Wenn er dabei als Messinstrument einen Fehlerquotienten benutzt, ist das nicht ungewöhnlich, da man ja als Lehrer nur ungerne willkürliche Noten verteilt.
Da mich aber das Gefühl nicht loslässt, dass du dir hier Beratung für den Widerspruch gegen eine Note holen willst, möchte ich dich auf FAQ:1129 hinweisen.
Hallo,
nur so nebenbei:
möchte ich dich auf FAQ:1129 hinweisen.
FAQ:1129 Zitüt: "Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. "
Wenn man das nun als Rechtsfrage ansieht, kann die Frage „ist die Absenkung der Note im Fach Deutsch aufgrund eines rechnerisch ermittelten Fehlerquotienten in der Sekundarstufe I in NRW zulässig?“ wirklich nicht mehr allgemeiner sein…
Da mich aber das Gefühl nicht loslässt, […]
Gefühle spielen bei FAQ:1129 nun wirklich nicht mit rein.
Wenn es danach ginge, könnte dieses Forum alle rechtsrelavanten Bereiche schließen, weil hier ca. 90% aus einer persönlichen Motivation anfragen.
Daher ist die FAQ sicher berechtigt und wichtig, aber man kann das herumgereite auf selbiger welcher auch bis zum Erbrechen ausreizen …
Gruß
Wawi
Hallo,
Ebenso!
Wenn man das nun als Rechtsfrage ansieht, kann die Frage
„ist die Absenkung der Note im Fach Deutsch aufgrund eines
rechnerisch ermittelten Fehlerquotienten in der Sekundarstufe
I in NRW zulässig?“ wirklich nicht mehr allgemeiner
sein…
Du verdrehst damit die Reihenfolge meiner Postings. Wie du sehen konntest/könntest, habe ich zunächst auf die Frage geantwortet. Der Link, den ich gepostet habe, entspricht den gängigen Richtlinien und Erlassen zum Thema Notenabsenkung bei schlechter Rechtschreibung und sollte die Frage eigentlich beantworten.
Auf FAQ:1129 habe ich erst hingewiesen, als diese allgemeine Information nicht mehr auszureichen schien.
Da mich aber das Gefühl nicht loslässt, […]
Gefühle spielen bei FAQ:1129 nun wirklich nicht mit rein.
Nicht bei der FAQ:1129, aber bei mir. Ich weiß nicht, wer da hinter der unausgefüllten ViKa sitzt und kenne die Motivation der Frage nicht.
Wenn es danach ginge, könnte dieses Forum alle
rechtsrelavanten Bereiche schließen, weil hier ca. 90% aus
einer persönlichen Motivation anfragen.
Daher ist die FAQ sicher berechtigt und wichtig, aber man kann
das herumgereite auf selbiger welcher auch bis zum Erbrechen
ausreizen …
Genau wie das Herumreiten auf FAQ:1129 scheint sich auch immer mehr das Herumreiten auf den Herumreitern auszubreiten. Ich zähle mich nicht zu den Letzteren, sondern habe damit sagen wollen, dass ich weitere rechtliche Informationen als die von mir verlinkten nicht geben kann.
Gruß
Wawi
Gruß
Dine