Hallo,
sind die Kosten für versehentliche Warenfehlproduktionen, die nur noch vernichtet werden können, steuerlich absetzbar?
Viele Grüße
Feivel
Hallo,
sind die Kosten für versehentliche Warenfehlproduktionen, die nur noch vernichtet werden können, steuerlich absetzbar?
Viele Grüße
Feivel
Ja, natürlich. In aller Regel sind diese Kosten aber bereits erfasst, da die Kosten der Herstellung als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sind (du hast die Materialrechnung, den Arbeitslohn, den Strom, die Miete usw. ja alles bezahlt und jeweils als Betriebsausgabe erfasst).
Zu empfehlen ist, die Vernichtung ordentlich zu protokollieren, sonst droht Ärger bei der Betriebsprüfung.