Hallo,
ich habe folgenden Satz aus einer Belehrung nach Bundesdatenschutz und frage mich jetzt, ob nicht noch ein „die“ fehlt.
Der Satz lautet:
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Je öfters oich den Absatz lese, finde ich, dass es besser heißen müsste:
. . . , die die Kassenverwaltung betreffen, . . .
Was findet Ihr? Besser mit zwei „die“?
Danke schon jetzt.
Gruß
Daniel