Fehltage im Zeugnis der 11. Klasse?

Hallo,

ich wollte wissen, wie es mit den Fehltagen im Zeugnis der 11. Klasse ist (G8, Bayern), da ich jetzt anfange mich für das Studium zu bewerben.

Bisher hat das unsere Schule noch nicht gemacht, aber uns wurde mitgeteilt, dass ab dem kommenden Zeugnis alle Fehltage eingetragen werden.

Ich habe bei Google schonmal geschaut wie es danach aussieht, bin aber nur darauf gekommen, dass sie nur in Abschlusszeugnissen nicht eingetragen werden dürfen. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie es dann mit einem Zeugnis der Oberstufe aussieht? Kann man eventuell auch etwas wie ein „Bewerbungszeugnis“ beantragen? Vielen Dank schonmal im Voraus!

Hallo, tut mir Leid, dazu kann ich nichts verbindliches sagen.
Im Zeugnis darf nur das stehen, was in den Schulgesetzen als zulässig bezeichnet wird. Auch eine „Betragens-Note“ gibt es ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in einen Zeugnis der 11. Klasse Gymnasium die Fehlzeiten eingetragen werden darf.

Notfalls frag einfach beim Oberschulamt nach.

Gruss Siegfried

Hallo,

soweit mir bekannt, ist das auch in Bayern rechtlich korrekt, wenn Fehlzeiten auf allen außer dem Abschlusszeugnis vermerkt sind.
In Klasse 9 und 10 sollte laut Schulverordnung nichts im Zeugnis stehen, was den Eintritt ins Berufsleben erschwert.

Hier in NRW können sogar die Fehlzeiten unter Bemerkungen auf Letzterem aufgeführt werden, wenn diese recht beträchtig sind.

Ein spezielles Bewerbungszeugnis gibt es nicht. Allerdings könnte man einen Lehrer bitten eine Empfehlung aus zu stellen.

Entschuldigte Fehlstunden sind normalerweise auch kein Problem.
Man sollte sich bei bewerbungen grundsätzlich darauf vorbereiten, das man danach gefragt wird.

Viele Grüße und Erfolg
tina

Hallo,

ich bedauere sehr, zu diesem Thema keine verbindliche Antwort geben zu können, da ich mich im Bayrischen Gesetz nicht so gut auskenne.

Leider kann ich in der Bayrischen Schulordnung auch nicht viel darüber finden. Sicher haben Sie den folgenden Absatz dort auch gelesen: „In den Jahrgangsstufen 9 und 10 darf das Jahreszeugnis keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert“. Diese Regelung wird für die Oberstufe jedoch nirgendwo erwähnt.

Da aber in Ihrer Schule schon angedeutet wurde, dass im nächsten Jahr Fehltage eingetragen werden, gehe ich davon aus, dass es keine leere Drohung ist.

Wenn in der Schulordnung kein Verbot darüber zu finden ist, wird es sicher erlaubt, aber eben auch von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

Deshalb kann ich nur empfehlen, Ihre eigene Schule
(auch nach dem eventuellen " Bewerbungszeugnis") zu fragen.
Selbst die Frage: In welchem Gesetzt wird denn erlaubt, dass Sie ab kommenden Jahr die Fehltage eintragen? kann dort gestellt werden.

MfG

M.W.

Hallo!

Ja, auch meines Wissens dürfen Fehltage ausschließlich im Abschlusszeugnis nicht auftauchen, ebenso, wie Sie in Klasse 11 ja Verhaltensnoten bekommen.

Dies soll natürlich dazu dienen, dass zum Beispiel Arbeitgeber sich in bild machen können. Deshalb denke ich nicht, dass Sie eine Chance haben, ein Bewerbungszeugnis ohne Fehltage zu bekommen.

Was eher die Frage ist, ist, ob Fehltage generell ins Zeugnis geschrieben werden dürfen. Ich gehe aber mal davon aus, dass Ihre Schule das vorher abgeklärt hat.

Wobei ich andererseits auch nicht glaube, dass die Unis an den Fehltagen interessiert sind. Hier gelten ja eher die Notenschnitte.

Ich wünsche Ihnen, auch wenn ich Ihnen nichts Erfreulicheres mitteilen konnte, alles Gute.

Viele Grüße

N. Schmid

An sich hast du dir die Antwort schon selbst gegeben. Die Schule hat das Recht, Fehltage entweder generell oder in „herausragenden“ Fällen ins Zeugnis - ausgenommen Abgangs- oder Abschlusszeugnis - einzutragen.

Hallo Kayoko,
ohne die bayerischen Vorschriften im Einzelnen zu kennen, sollte es meines Erachtens keine Hinderung geben, die Fehltage im Zeugnis zu vermerken - solange es sich nicht um ein Abschlusszeugnis handelt, weil es dort als nicht zulässige negative Aussage aufgefasst werden könnte.
Die mitklingende Befürchtung, dass sich Fehltage nachteilig für eine angestrebte Immatrikulation auswirken könnten, halte ich für unbegründet - ein solches Vorgehen hätte in einem gerichtlichen Verfahren sicher keinen Bestand.
Gruß
Egolf

Fehlstunden sind bei Zeugnissen, die nicht als Abschlusszeugnis gelten, einzutragen. Peinlich ist es ja eh nur, wenn es sich um unentschuldigte handelt.
Ein „Extra-Zeugnis“ für Bewerbungen ist im Schulrecht nicht vorgesehen.
Lieber Grüße