Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich im 3. Ausbildungsjahr zur Ergotherapeutin. Aufgrund meines Sohnes und einer Op habe ich mehr als die 60 erlaubten Fehltage. Dennoch alle Leistungsnachweise erbracht und einen Gesamtnotenschnitt von 1,1. Um zur Prüfung zugelassen zu werden musste ich einen Antrag bei der Landesdirektion (Dresden- ich lebe in Sachsen) stellen. Dieser wurde von der Sachbearbeiterin abgelehnt, mit der Begründung: kein Härtefall. Hm. jetzt bin ich erstmal in Widerspruch gegangen…
Jetzt meine Frage: welches ist die nächst höhere Instanz an die ich mich wenden kann?? Was steht über der Landesdirektion. Bzw wer macht diese Gesetzte ( in meinem Fall - Ergotherapeutenausbildungsgesetz) und wer ist dort zuständig, wenn ich um Prüfung bitte (dass z.B. eine Klausel für Auszubildende mit Kind nachgetragen wird - ein Kind zu haben darf doch kein Nachteil haben oder??)
bin etwas ratlos und hoffe mir kann jemand helfen…
LG
Es tut mir sehr leid, ich würde dir gerne in diesem speziellen Fall weiterhelfen, aber leider fehlt mir hier das Expertenwissen. Einerseits bin ich branchenfremd und andererseits bin ich auch Österreich und kenne nur hier unsere Instanzen.
Trotzdem, viel Mut! Ein Kind zu haben, darf nie ein Nachteil sein.
Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich im 3. Ausbildungsjahr zur Ergotherapeutin.
Aufgrund meines Sohnes und einer Op habe ich mehr als die 60
erlaubten Fehltage. Dennoch alle Leistungsnachweise erbracht
und einen Gesamtnotenschnitt von 1,1. Um zur Prüfung
zugelassen zu werden musste ich einen Antrag bei der
Landesdirektion (Dresden- ich lebe in Sachsen) stellen. Dieser
wurde von der Sachbearbeiterin abgelehnt, mit der Begründung:
kein Härtefall. Hm. jetzt bin ich erstmal in Widerspruch
gegangen…
Jetzt meine Frage: welches ist die nächst höhere Instanz an
die ich mich wenden kann?? Was steht über der Landesdirektion.
Bzw wer macht diese Gesetzte ( in meinem Fall -
Ergotherapeutenausbildungsgesetz) und wer ist dort zuständig,
wenn ich um Prüfung bitte (dass z.B. eine Klausel für
Auszubildende mit Kind nachgetragen wird - ein Kind zu haben
darf doch kein Nachteil haben oder??)
bin etwas ratlos und hoffe mir kann jemand helfen…
LG
Sorry, ich bin leider kein Experte.
Ich glaube nicht, das das Gesetz geändert wird. Hier wirst Du nichts erreichen. Ich würde den Antrag an die gleiche Adresse, aber an den Vorgesetzten von der Sachbearbeiterin schicken, mit der Empfehlung um Prüfungszulassung von Deinem Arbeitgeber.
Ich drücke Dir die Daumen, das es klappt.