Fehlzeiten auf Examenszeugnis - zulässig ?

Hallo,
eine Freundin schliesst demnächst Ihre schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin ab.
Nun hat Sie im vergangenen Jahr 2 Fehltage, die sie nicht entschuldigt hat.
(Die „Frist“ für die Abgabe ist am Montag abgelaufen…)
Diese sonderbare Regelung ermöglicht es Ihr nun nicht noch eine Entschuldigung nachzureichen.
Und nun soll auf Ihrem Examenszeugnis (mit dem Sie sich bewerben wird) ein Eintrag über diese Fehltage eingetragen werden.
Für ein Bewerbungszeugnis, welches ansonsten durch die Noten sehr gut bis gut glänzt, ist das ziemlich doof.

Nun die Frage:
Gibt es da die Möglichkeit/oder Regelungen oder vielleicht sogar Gerichtsentscheidungen, die solche Einträge verbieten?

Beurteilungen vom Arbeitgeber dürfen ja auch keine nachteiligen Passagen erhalten.

Danke für Eure Hinweise

Jan

Ja
Hallo.

Beurteilungen vom Arbeitgeber dürfen ja auch keine nachteiligen Passagen
erhalten.

Arbeitszeugnisse dürfen das nicht. Die dürfen aber auch keine negativen Formulierungen bzgl. der Leistung enthalten - im schlimmsten Falle geschieht die Erwähnung durch Weglassen.

Das kannst Du aber nicht mit einem Schulzeugnis vergleichen. Ansonsten müsste auch die schlechteste Note in einem Zeugnis „gut“ lauten. Nun, wenn „gut“ eine 6 wäre, dann wäre „sehr gut“ = 5, „vorzüglich“ = 4, „überragend“ = 3, „gottähnlich“ = 2, „gottgleich“ = 1 :wink:

Unentschuldigte Fehlzeiten sind in der Tat ein starkes Negativum im Bewerbungsprozess - wobei ich nicht glaube, dass zwei Fehltage ausreichen, ein sonst im Einskommabereich liegendes Zeugnis komplett auszusondern; jedenfalls dann nicht, wenn die zwei Tage auf dem gleichen Vorfall basieren. Dann wäre es nämlich ein einmaliges Fehlverhalten.

Auf unangenehme Rückfragen sollte Deine Bekannte aber gefasst sein … ich wäre da gnadenlos ehrlich und würde zugeben, geschlampert zu haben. Nach meiner Erfahrung aus Einstellungsgesprächen kommt das wesentlich besser rüber als Ausreden „LehrerdoofArztdoofSekretärindoofPostdoof, Weizenkeim, pi, pa, putz“).

Gruß kw
*IANAL*

Hallo, O. Uglwf!

Bei den klassischen Lehrerbeurteilungen gemäß Siebener-System bedeutet dann die Eins aber analog „übertrifft Gott“ (Ne, so haben wir das wirklich gelernt.)

Gruß, Wolfgang Zimmermann