Hallo,
eine Freundin schliesst demnächst Ihre schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin ab.
Nun hat Sie im vergangenen Jahr 2 Fehltage, die sie nicht entschuldigt hat.
(Die „Frist“ für die Abgabe ist am Montag abgelaufen…)
Diese sonderbare Regelung ermöglicht es Ihr nun nicht noch eine Entschuldigung nachzureichen.
Und nun soll auf Ihrem Examenszeugnis (mit dem Sie sich bewerben wird) ein Eintrag über diese Fehltage eingetragen werden.
Für ein Bewerbungszeugnis, welches ansonsten durch die Noten sehr gut bis gut glänzt, ist das ziemlich doof.
Nun die Frage:
Gibt es da die Möglichkeit/oder Regelungen oder vielleicht sogar Gerichtsentscheidungen, die solche Einträge verbieten?
Beurteilungen vom Arbeitgeber dürfen ja auch keine nachteiligen Passagen erhalten.
Danke für Eure Hinweise
Jan