Fehlzeiten bei Berufl. Reha / Praktikum

Hallo,

folgende Situation:

A nimmt an einer berufl. Reha-Maßnahme (Umschulung) teil und befindet sich in einem 6-monatigen Praktikum.

Laut Auskunft darf sie höchstens 10% Fehlzeiten (im Praktikum) haben um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Nun erkrankt sie an einer schweren Thrombose (in den Beinen) und zusätzlich noch an einer Virus-Grippe. Da sie aufgrund dessen krankgeschrieben ist und kurz vorher bereits wegen psych. Probleme krank war, hat man sie jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass sie die 10% erreicht hat, also keinen Tag mehr fehlen darf.

Jetzt ist sie gezwungen, mit Fieber und einer Thrombose an ihrem Arbeitsplatz zu sitzen. Dort will man sie nach Hause schicken. Aber das kann sie sich ja nicht „leisten“.

Ist das wirklich nötig??? Was ist, wenn sie am Arbeitsplatz eine Embolie bekommt, oder was anderes passiert? Wieso wird jemand dafür bestraft, dass er krank ist??? Was passiert, wenn sie jetzt auch noch einen Unfall hat/hätte, wofür sie ja auch nichts kann??

Es wäre super, wenn es eine Stelle gäbe, an die man sich um Hilfe wenden kann. Das ist doch kein Zustand!

Vielen Dank für erklärende Antworten!

LG, Mirjam

Hallo,

ich gehe in diesem Fall mal von einer Fachschulausbildung wahrscheinlich im sozialen Bereich aus. Nur hier sind mir solche Klauseln bekannt. Vorschriften dürften hier Ländersache sein. Generell wäre es natürlich interessant, von wem und in welcher Form die Auskunft ist und ob diese dann auch belastbar ist (Gesetz oder ähnliches). Sollte es sich um einen sozialen oder pflegerischen Beruf handeln, muss ich aus meiner Erfahrung heraus generell abraten, wenn psychische Probleme vorliegen, da in diesen Berufen der psychische Druck sehr groß ist. Generell ist doch eher mal festzustellen (bei der Anhäufung von Erkrankungen) ob eine berufliche Reha überhaupt schon angesagt ist, oder ob hier nicht noch medizinische Rehamaßnahme vorgeschaltet werden sollten, um dann nach einer Unterbrechung mit einer stabileren Gesundheit die Umschulung neu zu beginnen, einen anderen - geeigneteren - Umschulungsberuf zu finden oder sogar die Umschulung mit dem Neustart des Praktikum weiterzuführen. Geeignete Stellen sind zuerst mal der/die jeweilige Ansprechpartnerin bei der Umschulungeinrichtung, der/die Rehaberater/-in und zu guter letzt evtl. ein Fachanwalt oder der VdK.

Ich kann nur raten, sich zuerst voll und ganz auf die medizinische Seite (sprich Genesung) zu konzentrieren und danach die beruflich Seite der Reha anzugehen.

Viele Grüße und viel Glück

Peter

Hallo,

Es wäre super, wenn es eine Stelle gäbe, an die man sich um
Hilfe wenden kann. Das ist doch kein Zustand!

Zu deinem Problem kann es keine allgemeingültige Antwort geben. Wende dich deshalb an deinen Rehaträger.
Gruß
Otto

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort!

Ich versuche das mal etwas näher zu erläutern.

Der Träger der Umschulung ist die DAA (Dt. Angestellten Akademie). Eine Rückfrage bei der IHK hat ergeben, dass das rechtens ist. Man habe früher 20% Fehlzeit gewährt. Da das aber ausgenutzt wurde, ist man auf 10% runter gegangen.

Der schulische Teil ist bereits abgeschlossen. jetzt läuft das Praktikum bis Aug. Dann schulische Prüfungsvorbereitung und Ende des Jahres die Abschlussprüfung. Zu der wird A aber nicht zugelassen, wenn sie noch 1 Tag länger fehlt, denn ihre 10% sind erreicht.

Die psychische Erkrankung kam unerwartet, war also nicht absehbar. Die Thrombose und Grippe natürlich erst Recht.

Ausbildungsberuf: Kauffrau im Gesundheitswesen.
Heißt, Praktikum in einer Klinik.

Der Grund für die Umschulung ist eine Allergie, die sie daran hindert, ihren bereits erlernten Beruf weiter auszuüben.

Sollte sie tatsächlich nicht zur Prüfung zugelassen werden, kann sie eine Ausbildung vergessen, da es sowieso schon großes Glück war, dass sie (wegen dem Alter) überhaupt noch eine Umschulung genehmigt bekommen hat. Deshalb ist sie gezwungen, dieses Risiko einzugehen.

Aber es kann doch nicht sein, dass jemand seine Gesundheit - und wenn es „dumm“ läuft - sogar sein Leben auf’s Spiel setzen muss, nur um zu einer Prüfung zugelassen zu werden. Um auszuschließen, dass es sich um eine „erfundene“ Krankheit handelt, kann man doch ein Attest des Arztes verlangen.

Da die IHK jedoch bestätigt hat, dass diese Bestimmung zutrifft, eben die Frage, ob es wirklich keine Stelle gibt, an die man sich in so einem Fall wenden kann. Oder muss man zu nem Anwalt (den man sich in diesem Fall gar nicht leisten kann/könnte) oder der Zeitung zu gehen?

LG, MMetze

Hallo,
Entschuldigung dass ich erst jetzt antworte.
Ich kann Dir nur das sagen was ich heute bei meinem Reha-Berater der Arbeitsagentur erfahren habe:
Mir wurde gesagt, dass das ganze Reha-Verfahren selbst bei einer Fehlzeit von bis zu zwei Monaten nicht beendet werden würde. Die Umschulung ist nur ein Teil des gesamten Verfahrens welches mit einer Arbeitserprobung beginnen kann und mit der Umschulung endet.
Ich würde mich also an deiner Stelle an den Reha-Berater der Arbeitsagentur wenden oder auch an dessen Vorgesetzten.
Ich hoffe, wenigstens etwas geholfen zu haben.
LG