Hallo, Werner
Hallo,
Es ist auf jedenfall kein Eid, denn ein Eid ist etwas, bei dem
man Angaben macht.
Den hab ich nicht verstanden. Das hört sich an als fehlte
inhaltlich etwas zum Eid.
So hatte ich es nicht gemeint, nein.
Ich wollte auf folgendes hinaus: Den Ausdruck „Eid“ kenne ich (unter a. zum Beispiel) dort:
Im Zusammenhang mit einer Info, die einer beim Gerichtsvollzieher für eine Vollstreckung sagen muß,
oder auch die ein Zeuge u. / o. jemand, der bei einem Thema Bescheid weiß - evtl. z. B. Sachverständige - bei Gericht anzugeben hat - vom Richter klar darauf hingewiesen, daß bei Mißachtung strafrechtliches - rechtliches, OWig-mäßiges oder sonst was - drohen könnte.
Auch wenn der gerühmte „Eid des Hippokrates“ in das Schema der vorigen drei Absätze nicht ganz passt, ist es doch etwa so etwas.
„Gefühlsmäßig“ ist das Gelöbnis der Soldaten ein wenig anders, oder? Ist Dir jetzt etwa klar, wie ich es gemeint habe? Von einem „Fehlen“ von etwas kann keine Rede sein.
Wenn, dann eher im Gegenteil.
Frdl.
Grüße, Michael