Feiertage - Arbeitszeitkonto bei Zeitarbeitfirma

Guten Tag,

derzeit bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt (Tarifvertrag BZA / DGB). Vereinbart ist eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden. Im 1. Halbjahr des Jahres 2012 gab es / gibt sehr viele Feiertage. Zwar wird mein Gehalt jeden Monat i.H.v. 1.733,00 EUR (bei 10 EUR Stundenlohn) ausgezahlt, mein Stundenkonto kommt aber ins Soll, da es z.B. im April 2012 19 Arbeitstage gab. Dies entspricht tatsächlich 152 erbrachter Arbeitsstunden (19 Tage á 8 Stunden). Somit erhalte ich ein Minus von 21,33 Stunden auf mein Zeitkonto gebucht. Da dieser Monat 2 Feiertage hatte (K-Freitag & Ostersonntag) müsste ich doch nur 5,33 Stunden Minus gebucht bekommen (Sind 2 Tage á 8 Stunden = 16 Stunden). Immerhin kann ich ja nichts für Feiertage. Im Tarifvertrag BZA / DGB ist unter Punkt 4.3 folgendes vereinbart:

Durch Feiertage ausgefallene Arbeitsstunden
werden in Höhe
der ausgefallenen Arbeitszeit entsprechend der Arbeitszeitverteilung
gemäß § 4.1 auf das Arbeitszeitkonto gebucht.

Sehe ich die Angelegenheit falsch oder sollte ich gegen meinen Arbeitgeber vorgehen?

Vielen Dank!

Hallo,

gesetzliche Feiertage verringern die monatlichen Sollstunden. Allerdings nur wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt. Der Ostersonntag ist also nicht als Feiertag zu werten, wohl aber der Ostermontag.

Viele Grüße
eifeler

Super - vielen Dank für die schnelle Antwort. Meinte übrigends den Ostermontag, hatte mich vertippt. Also 16 Stunden weniger Sollarbeitszeit für den Monat April.

Viele Grüße,
Martin

Hallo nicht_ganz_leicht

Aus meiner Sicht doch ganz leicht:

Die zwei Feiertage müssen mit je 8 Stunden zu Buche schlagen. Die 19 Arbitstage auch. Es sei denn, der Freitag nachmittag ist generell frei…

Deshalb sind für den April 21 Tage zu 8 Stunden zu bezahlen. Es könnte allerdings sein, dass im Arbeitsvertrag etwas abweichendes steht. Ich bin jedoch kein Jurist, und darf deshalb keien Rechtsberatung betreiben. Sie sollen aber 21 Tage zu je 8 Stunden bezahlt bekommen.

Beste Grüße

Sie können sich gerne auch an die KuSS Schlichtunngsstelle des iGZ wenden. Googeln Sie mal. der ehrenkodex istz erst ein paar stunden alt. Wird vom iGZ dem größten Verband angeboten. Aber einfach mal probieren… notfalls unter ig.zeitarbeit.de reinschauen…

Hallo,

die Bezahlung an Feiertagen ist wie folgt nach dem Entgeltforzahlungsgesetz geregelt

„§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“
D.h. für den Karfreitag ist häufig im Handwerk nur ein fünfstündiger Arbeitsatg vorgesehehn, die Vergütung würde dementsprechend nur 5 Stunden betragen. In der Industrie gilt der Freitag meistens als vollwertiger Arbeitstag, also wäre in dem Fall die Vergütung für einen vollen Arbeitstag fällig, in der Regel zwischen 7 und 8 Sunden. Für Ostermontag wäre die Vergütung für einen Montag fällig, also auch in der Regel 7 - 8 Stunden. Die Feiertagsvergütung muss auf der Lohnab-rechnung zusätzlich separat zu den Arbeitsstunden
gekennzeichnet sein. Keinesfalls ist es rechtens die Feiertatgsvergütungsstunden mit dem Zeitkonto zu verrechnen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, scheint das Ihr AG zu tun oder vorzuhaben. Nach meiner Einschätzung läge Ihr Vergütungsanspruch für April bei
genau 160 Stunden, alles darüber könnte auf das Zeitkonto als Saldo gebucht werden. Das Minus dürfte demnach nur 13,33 Stunden betragen.
Der Tarifvertrag darf im Übrigen keine andere Regelung enthalten als das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Richter

Korrekt. Feiertage müssen voll bezahlt werden. Einfach mal deinen Ansprechpartner ansprechen. Es war bestimmt nur ein „Versehen“.

Hallo, Da kann ich leider keine Empfehlung geben. VG

Hallo,

Du hast recht, so ist es. Die Feiertage müssen Dir gutgeschrieben werden.

Viele Grüße

Peter

Hallo nicht_ganz_leicht,

Laut BUrlG und dem Tarifvertrag hast Du für die Feiertage Anspruch auf die ausgefallenen Stunden. Sind keine Stunden ausgefallen (z. B. bei schichtfrei, etc.), dann gibt es auch nix.
Das Arbeitszeitkonto saldiert die Soll-Arbeitszeit (173,33) gegen die Ist-Arbeitszeit (gearbeitete Stunden, Feiertag, Krankheit, Urlaub, etc.).
Wenn Du an den beiden Feitertagen hättest arbeiten müssen, dann würde ich beim Arbeitgeber vorstellig werden. Sicher war das nur ein Versehen :wink:

Gruß
Harry

Hallo nicht_ganz_leicht,

auf dein Arbeitszeitkonto kommen nur tatsächlich gearbeitete Stunden. Die Feiertage werden natürlich bezahlt, aber normalerweise erkennt das Abrechnungssystem dies automatisch bzw. wird es dort eingegeben, damit genau das nicht das passiert.

Ruf an und lass es dir erklären, vielleicht ist tatsächlich ein Fehler passiert.

Viele Grüße,

Paula