Guten Tag,
derzeit bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt (Tarifvertrag BZA / DGB). Vereinbart ist eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden. Im 1. Halbjahr des Jahres 2012 gab es / gibt sehr viele Feiertage. Zwar wird mein Gehalt jeden Monat i.H.v. 1.733,00 EUR (bei 10 EUR Stundenlohn) ausgezahlt, mein Stundenkonto kommt aber ins Soll, da es z.B. im April 2012 19 Arbeitstage gab. Dies entspricht tatsächlich 152 erbrachter Arbeitsstunden (19 Tage á 8 Stunden). Somit erhalte ich ein Minus von 21,33 Stunden auf mein Zeitkonto gebucht. Da dieser Monat 2 Feiertage hatte (K-Freitag & Ostersonntag) müsste ich doch nur 5,33 Stunden Minus gebucht bekommen (Sind 2 Tage á 8 Stunden = 16 Stunden). Immerhin kann ich ja nichts für Feiertage. Im Tarifvertrag BZA / DGB ist unter Punkt 4.3 folgendes vereinbart:
Durch Feiertage ausgefallene Arbeitsstunden
werden in Höhe
der ausgefallenen Arbeitszeit entsprechend der Arbeitszeitverteilung
gemäß § 4.1 auf das Arbeitszeitkonto gebucht.
Sehe ich die Angelegenheit falsch oder sollte ich gegen meinen Arbeitgeber vorgehen?
Vielen Dank!