Feiertage contra Grundgesetz

Hallo,

also ich frage mich schon seit längerem ob die Feiertagsregelung in Deutschland nicht gegen das Grundgesetz verstößt?

Da Art.3(3) ja lautet:
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Da ich ja in Hessen wohne und weniger Feiertage habe, werde ich ja aufgrund meiner Herkunft benachteiligt!!

Ist das Richtig???

Die Argumentation hat was für sich. Allerdings sind Feiertagsregelungen Angelegenheiten der Länder. Es liegt also in der Natur der Sache, dass ein Hesse weniger Feiertage hat als ein Bayer :wink:

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre eine nicht uninteressante Vorstellung…