Feiertage contra Grundgesetz

Hallo,

also ich frage mich schon seit längerem ob die Feiertagsregelung in Deutschland nicht gegen das Grundgesetz verstößt?

Da Art.3(3) ja lautet:
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Da ich ja in Hessen wohne und weniger Feiertage habe, werde ich ja aufgrund meiner Herkunft benachteiligt!!

Ist das Richtig???

Da ich ja in Hessen wohne und weniger Feiertage habe, werde
ich ja aufgrund meiner Herkunft benachteiligt!!

Ist das Richtig???

Dann müßten sich alle Hamburger aufregen, da sie die wenigsten Feiertage haben.

Da ich ja in Hessen wohne und weniger Feiertage habe, werde
ich ja aufgrund meiner Herkunft benachteiligt!!

Nein, benachteiligt würdest du (aufgrund deiner Herkunft), wenn man dich als „gebürtigen“ Hessen nicht in Bayern oder Thüringen leben lassen würde.

So aber hast du die freie Wahl, wo und wie du leben willst und der einzige, den du dafür verantwortlich machen kannst, bist du selbst.

Schönen Gruß aus Hamburg (siehe erste Antwort)

Anwar

Und ich finde es unmöglich, dass man aus der Kirche austreten kann, und trotzdem Weihnachten frei hat!

… und ich habe meinen Wohnsitz in Sachsen und mußte trotzdem am 16.11. pünktlich auf meiner Arbeitstelle in Frankfurt/Main erscheinen!

Die deutschen Feiertage stellen definitiv einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.

Sie beruhen zum größten Teil auf kirchlichen Feiertagen obwohl nur geringe Anteile der Bevölkerung den entsprechenden Kirchen angehören. Als angehöriger anderer Religionsgruppen muss man zum Ausüben seiner Religion extra Urlaub nehmen. Darüber hinaus leben wir ausdrücklich in einem säkularen Staat, insofern sind staatliche, religiöse Feiertage ohnehin mehr als fragwürdig.

Ich finde, man sollte sämtliche religiösen Feiertage einer genauen Prüfung unterziehen und gegebenenfalls abschaffen/ersetzen. Weihnachten und Ostern, beispielsweise, werden inzwischen ohnehin von großen Teilen nicht-christlicher Menschen gefeiert.

Grundgesetz pro Feiertage

Die deutschen Feiertage stellen definitiv einen Verstoß gegen
das Grundgesetz dar.

Andererseits könnte man natürlich einen Blick ins Grundgesetz werfen und würde dann feststellen, daß sie nicht nur nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, sondern ausdrücklich dortselbst festgeschrieben werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Das ändert doch nichts daran, dass der Artikel 140 in sich einen Verstoß gegen Artikel 3 des GG darstellt.

Das ändert doch nichts daran, dass der Artikel 140 in sich
einen Verstoß gegen Artikel 3 des GG darstellt.

Dann brauchen wir wohl dringend ein Gericht, daß nicht nur die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, sondern auch die Verfassungsmäßigkeit der Verfassung prüft.

Möglicherweise ist es aber auch so, daß die Formulierung in der Weimarer Fassung bewußt so gewählt wurde, daß sie keinen Verstoß gegen die Trennung von Kirche und Staat darstellt.

Dennoch ist es doch ein Fakt, dass Angehörige einer Religionsgruppe gegenüber den Angehörigen einer anderen Religionsgruppe bevorzugt werden.

Die einen haben an ihren Feiertagen, staatlich garantiert, frei die anderen müssen dafür Urlaubstage nehmen. Sicherlich sind derzeit noch etwas über 50% der Deutschen christlich geprägt, aber in Zukunft wird sich das ziemlich sicher (hoffentlich) noch weiter ändern.

Dennoch ist es doch ein Fakt, dass Angehörige einer
Religionsgruppe gegenüber den Angehörigen einer anderen
Religionsgruppe bevorzugt werden.

Wieso? Die Angehörigen anderer Religionsgruppen haben doch auch frei.

Die einen haben an ihren Feiertagen, staatlich garantiert,
frei die anderen müssen dafür Urlaubstage nehmen.

Das ändert nichts daran, daß die Religion nicht den Ausschlag dafür gibt, ob jemand frei hat oder nicht. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt: allen stehen die gleichen freien Tage zu bzw. die gleiche Anzahl, wenn man das Bundesurlaubsgesetz auch noch schnell mit einbezieht.

Hallo,

Da ich ja in Hessen wohne und weniger Feiertage habe, werde
ich ja aufgrund meiner Herkunft benachteiligt!!

Nein, das ist nicht richtig, und zwar aus drei maßgeblichen Gründen.

  1. Feiertage sind (mit Ausnahme das Tages der deutschen Einheit) Sache der Ländergesetzgebung. Die insoweit unterschiedliche Handhabung beruht daher auf dem verfassungsrechtlichen Grundprinzip des Födralismus. Was also durch die Länder unterschiedlich festgelegt wird, kann bereits von Verfassungs wegen nicht (allein deshalb) gegen den Gleichheitssatz verstoßen (weiter gedacht würden somit alle länderunterschiedlichen Gesetze verfassungswidrig sein und damit der Föderalismus selbst).

  2. Hieraus folgt neben der Tatsache, dass Art. 3 GG das Föderalismusprinzip nicht einschränken kann, zudem, dass eine „wesentliche Gleichheit“, die ungleich behandelt wird, wie Art. 3 GG sie voraus setzt, bereits nicht vorliegen kann, da die Vergleichsgruppen bei divergierenden Landesregelungen nur diejenigen innerhalb eines Bundeslandes sein können.

  3. Es wird meist übersehen, dass ein Verstoß gegen Art. 3 GG ohnehin nicht bereits dann vorliegt, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird, sondern erst dann, wenn es hierfür keinen sachlichen Grund gibt (was ca. 99% dieser Fälle ausmacht und den Anwendungsbereich von Art. 3 GG in der Praxis gegen Null gehen lässt). Spätestens hier wäre ein solcher aber, dass die Festlegung der Feiertage eben in der Kompetenz des jeweils hierfür zuständigen und nur für diesen Bereich demokratisch legitimierten Landesgesetzgebers liegt, dem hierfür ein gänzlich eigener Ermessensspielraum zusteht.

Gruß
Dea

Hi,

recht haste. Außerdem, stellen wir uns doch nur mal (abgesehen von der praktischen Durchführbarkeit) vor, jeder würde so frei bekommen, wie es seiner REligion entspricht. Wie viele müßten dann jetzt wieder an Himmelfahrt, Ostermontag etc arbeiten gehen! *hrhr* Und nachdem dann das Freihaben am Feiertag wirklich von der persönlichen REligionszugehörigkeit abhinge (und nicht mehr vom Selbstverständnis des Staates) dann wären wir auch ganz nah dran, das Praktizieren der Religion scharf zu beobachten und zu Überwachen. *hrhr*

die Franzi

Bei einer Argumentation sollten die Fakten schon stimmen:

Sie beruhen zum größten Teil auf kirchlichen Feiertagen obwohl
nur geringe Anteile der Bevölkerung den entsprechenden Kirchen
angehören.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland#Religionen:

„Die Mehrheit (zirka 60 %) der deutschen Staatsbürger gehört einer christlichen Konfession an“

Darüber
hinaus leben wir ausdrücklich in einem säkularen Staat,

Wo genau steht das? Nicht im Grundgesetz.

Der Staat ist gegenüber den Religionen neutral, aber das ist etwas anderes als „säkular“ oder „laizistisch“

Gruß Bombadil

Sie beruhen zum größten Teil auf kirchlichen Feiertagen obwohl
nur geringe Anteile der Bevölkerung den entsprechenden Kirchen
angehören.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland#Religionen:

„Die Mehrheit (zirka 60 %) der deutschen Staatsbürger gehört
einer christlichen Konfession an“

Na und? Als ob alle christlichen Konfessionen Weihnachten und Ostern an den selben Tagen feiern würden - oder auch nur eine staatliche Sanktionierung ihrer Feiertage befürworten würden.

Wenn man schon Statistiken zitiert, dann bitte relevante.

Gruß

Anwar

Es wurde behauptet, dass nur noch eine Minderheit in Deutschland den christlichen Kirchen angehörte.

Dieses ist falsch.

Die Forderung nach der Abschaffung der christlichen Feiertage kann man sicherlich streiten, aber man kann nicht das oben genannte Argument als Begründung nehmen.

Mir ging es nicht um den Inhalt, sondern um die Begründung.

Gruß Bombadil

Na und? Als ob alle christlichen Konfessionen Weihnachten und
Ostern an den selben Tagen feiern würden -

Ostern: ja
Weihnachten: bei ev. und kath. Kirche: ja; orthodoxe Kirche: teilweise (soweit ich weiß)

oder auch nur eine
staatliche Sanktionierung ihrer Feiertage befürworten würden.

Das ist eine interessante, aber unbelegte These.

oder auch nur eine
staatliche Sanktionierung ihrer Feiertage befürworten würden.

Das ist eine interessante, aber unbelegte These.

Das ist keine Theorie, frag mal die Zeugen Jehovas, was sie davon halten.

Gruß

Anwar

Es wurde behauptet, dass nur noch eine Minderheit in
Deutschland den christlichen Kirchen angehörte.

Mag sein, dass das irgendwo behauptet wurde, aber nicht in diesem Thread. Hier wurde folgendes geschrieben:

Sie beruhen zum größten Teil auf kirchlichen Feiertagen obwohl nur :geringe Anteile der Bevölkerung den entsprechenden Kirchen :angehören.

Textverständnis, ne?

Gruß

Anwar

Mag sein, dass das irgendwo behauptet wurde, aber nicht in
diesem Thread. Hier wurde folgendes geschrieben:

Sie beruhen zum größten Teil auf kirchlichen Feiertagen obwohl nur :geringe Anteile der Bevölkerung den entsprechenden Kirchen :angehören.

Textverständnis, ne?

Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Unter „entsprechenden Kirchen“ habe ich die katholische und evangelische verstanden - und verstehe es weiterhin. Denn die kirchlichen Feiertage haben irgendwie mit den Kirchen zu tun, oder?