Hi,
sorry für das späte Antworten, aber ich hatte auf der Arbeit viel zu tun.
Ich versuch´s mal kurz, möglichst ohne - ´DIREKTEN´ -
Demokratie-Anspruch; soll sagen: nur von der hier vorliegenden
Formulierung aus-gehend:
„kein Bundesland … benachteiligt“ ist (eine) ein-deutige,
deutliche Aussage
dahin-gehend, NIEMAND soll benachteiligt werden.
so und nicht anders war es gemeint
Nun kann gerade genau dieses Gleich-Machen, die(se)
Gleich-Behandlung eine Benachteiligung ver-ursachen, die sich
darin begründet, daß die regionalen
- ´persönlichen´ - Gepflogenheiten, Bräuche, Sitten aus einer
aus purer (falsch-verstandener oder zurecht-gebogener)
Ideologie entstehenden, nicht unbedingt notwendigen
Gleich-Macherei eine - andere - Benachteiligung erst wirklich
entsteht.
Art. 3 GG besagt folgendes:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn also keiner wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft Glauben, religiöser oder politischer Anschauung benachteiligt werden darf, dann darf jemand der z.B. in Augsburg lebt und deshalb den Feiertag „Augsburger Friedensfest“ als Feiertag bekommt auch nicht wegen seiner HERKUNFT bevorzugt werden. Es kann durchaus sein, dass hierbei Sitten und Bräuche eine Rolle spielen nur es gibt und der Feiertag ausschließlich deshalb ausgeführt wird. Nur was spricht dagegen, auch andere an diesen Sitten und Bräuchen zu beteiligen und Ihnen zu ermöglichen an diesem Feiertag teilzunehmen?
Regionale Gepflogenheiten müssen nicht unbedingt in einem Feiertag ausgelegt werden, der extra hierfür angelegt wird. So könnte man ja sonst auch sagen, dass jede Städtegründung (die ja auch häufig gefeiert wird) als Feiertag auszulegen ist. Es ist dann höchstens so eine Art „Feierlichkeit“ aber doch kein Feiertag. Das gleiche gilt hierbei für regionale Festivitäten (z.B. Todes- / Geburtstage berühmter Leuter die in dieser Region gelebt haben, Gedenktage an besondere Ereignisse usw.). Kein Ereignis hiervon wäre ein Feiertag sondern lediglich eine „Feierlichkeit“. Wäre das Augsburger Friedensfest ein Feiertag für alle Bundesländer, so wäre er in Thüringen in der Region um den Landkreis Schmalkalden-Meiningen sogar mit einer gemeinsamen Geschichte verbunden.
Vielleicht noch ein anderes, hartes Beispiel:
Die Gleich-Macherei in den Schulen.
(Ich weiß nicht, ob ich noch mehr sagen muß.)
Falls du hierbei meinst, dass die Schulpläne und Schulsysteme in jedem Bundesland anders sind und die Schulabschlüsse auch in den einzelnen Bundesländern anders bewertet werden, und dass hierbei eine Gleichbehandlung erfolgen sollte, um ein in Deutschland einheitlich geltendes Schulsystem zu verwirklichen / einzuführen - so bin ich persönlich für die „Gleichmacherei“. Ich finde es unangebracht, dass ein Abschluss von Bundesland X mehr Wertigkeit besitzt als ein Abschluss aus Bundesland Y. Denn das könnte für meine Begriffe die Vermutung nahe legen, dass statt Deutschland 16 Länder unter dem Decknamen „Deutschland“ liegen.
Für mich ist das kommunistische Gleich-Macherei mit all seinen
negativen Auswirkungen und Kasernierung, Kinder-Arbeit,
Zwangs-Arbeit, Freiheits-Beraubung, Körper-Verletzung, so-wie
Enthebung der Selbst-Bestimmung, Enthebung der zwei
Grund-Rechte ´Recht auf freie Wahl des Arbeits-Platzes´,
so-wie das ´Recht der freien Berufs-Wahl´ (herunter-gebrochen
auf die Kindheits-Ebene).
Also insgesamt jede Menge Einzel-Verletzungen, wo-bei jede
Einzelne - Verletzung - schon die Würde des Menschen verletzt.
An dieser Stelle möchte ich gern ein „Veto“ einlegen. Du behauptest also, dass durch die „Gleichmachung“ diese Verletzungen entstehen. Wenn du all das auf die Schüler anwenden möchtest, so musst du hierbei auch die Eltern der Schüler beachten.
Schüler haben eine Schulpflicht. Diese ergibt sich aus den jeweiligen Verfassungen der Ländern. Sie ist in allen Ländern gleich (mit Ausnahme des Beginns der Schulpflicht). Somit ist die Schulpflicht bundesweit - mit Ausnahme des Stichtages für den Beginn - einheitlich und keiner wird bevorzugt / benachteiligt. Die Eltern haben hierbei die Pflicht dafür zu sorgen, dass ihr Kind dieser Schulpflicht nachkommt. Eine Freiheitsberaubung liegt in der Schule in der Regel nicht vor, da die Türen nicht verschlossen sind. Auch liegt hier weder Kinder- noch Zwangsarbeit vor. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung (Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Verwirklicht werden kann dies nur in einer entsprechenden Institution z.B. öffentliche oder private Schule. Also ist eine Teilnahme am Unterricht erforderlich um dieses Recht - zumindest für die Dauer der Schulpflicht - zu gewährleisten.
Jeder muss etwas für seine Bildung tun, um sich später finanziell und emotional abzusichern. Wenn jemand dumm bleiben möchte und gleich nach der Schule SGB II-Leistungen (Harz IV) beziehen möchte, statt eine vernünftige Ausbildung zu beginnen oder sich weiterzubilden - bitte sehr. Nur dann soll sich derjeninge nicht über die Verachtung der Menschen beschweren, wenn diese ihn deshalb wie einen Menschen „2. Klasse“ behandeln. Jemand der etwas für sein Geld tut - und damit meine ich nicht auf dem Sofa liegen und „Harz-IV-TV“ zu gucken - sondern arbeiten, verdient Respekt für sein Tun. Das ist es was einen selbst ein ganz anderes Gefühl vermittelt - das Gefühl gebraucht zu werden und nicht nur eine Last für die Geselschaft zu sein - so würde ich mir nämlich vorkommen, wenn ich nicht für mein Geld arbeiten würde.
Auch Körperverletzung liegt hier als Straftat in der Schule nicht vor - wenn nicht gerade eine Prügelei auf dem Schulhof stattfindet. Die Schüler werden seit 1977 durch § 26 a des Schulverwaltungsgesetzes vor körperlicher Züchgigung geschützt. Sollte es dennoch einmal zu einer Körperverletzung durch den Lehrkörper kommen, so sind die Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts dazu verpflichtet den betreffenden Lehrer anzuzeigen, um ihr Kind und andere Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen. Sollte es in Notwehr oder Nothilfe geschehen sein (z.B. Eingriff in eine Prügelei durch die Lehrkräfte) so kann dies wieder anders aussehen.
Die Recht auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes kann auch ein Schüler wahrnehmen, er kann auf Wunsch seiner Eltern einen Schulwechsel durchführen und man kann sich auch an die Schulleitung wenden, wenn man zu einem solchen Schulwechsel (auch vor Beginn des 1. Schuljahres) Fragen haben sollte.
Recht der freien Berufswahl - Willst du mir sagen, ein Kind kann nicht frei entscheiden, was er / sie werden möchte??? Falls du den Beruf „Schüler“ meinst, so ist dieser zur Erreichung einer späteren Berufswahl durchaus erforderlich, du kannst von einem Kind ja nicht erwarten, dass es mit 6 Jahren schon 100%ig weiß was er / sie werden möchte? Falls du lediglich meinst, dass der Schüler sich nicht aussuchen kann was er lernen muss, so bin ich der Ansicht, dass jeder eine gewisse Allgemeinbildung braucht um in dieser verrückten Welt überleben zu können. Je höher die Bildung - desto höher die Überlebenschance (insbesondere im beruflichen Leben).
Erklär mir aber bitte mal, wieso die Würde des Menschen verletzt ist wenn er in die Schule geht bzw. wenn diese „Gleichmacherei“ der Schulen stattfindet.
Wenn die Schulen untereinander gleich sind, hat ein Schüler in jedem Bundesland die gleiche Chance auf einen Ausbildungsplatz, er hat die gleiche Chance darauf nach einer Ausbildung in einem anderen Bundesland angenommen zu werden, da die Bewertungsmaßstäbe für die Ausbildung gleich wären.
z.B. sind die Prüfungen in den Ländern unterschiedlich schwer, weshalb eine „3“ in Bundesland X etwas anderes bedeuten kann als eine „3“ in Bundesland Y. Wenn das nicht ungleich behandelt ist weiß ich auch nicht was es dann ist.
Jetzt bin ich wirklich neugierig auf deine Rück-Meldung, die
mir wahrscheinlich erst richtig deutlich machen wird, woran
dir liegt.
Ich hoffe ebenfalls auf deine Rückmeldung. Ich selbst habe oben wahrscheinlich mal wieder zu viel geschrieben… aber na ja …
Ich freu mich schon auf die Fortsetzung der Diskussion und hoffe ich habe dich nirgends falsch verstanden.
Bis dann und GLG
Flachsi87