Feiertage und Grundrechte

Hi,

in Deutschland gilt bekanntlich der Gleichheitsgrundsatz. Jetzt hat sich mir eine Frage aufgetan auf die ich gerne eine Antwort wüsste.
In Deutschland gibt es in jedem Bundesland andere Feiertage. So ist zum Beispiel in Thüringen der 31.10. ein Feiertag, während es in Bayern der 1.11. ist. Kann man nun sagen, man ist in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung (gilt ja in ganz Deutschland) verletzt, wenn man nicht die selben Feiertage hat wie andere Bundesländer?

Ist vielleicht eine komische Frage, die sich da gestellt hat nur wäre mal schön zu wissen was andere davon halten.

GLG
Flachsi87

Hallo, jetzt erst die Mail gelesen.
Das ist ganz und gar KEINE komische Frage.
Weil das GrundGesetz, die GrundRechte, die Verfassung(/en) (Deutsche wie Andere), so-mit die gesamte Demokratie, nicht klar dar-gestellt ist.
So-mit im Großen und Ganzen eigentlich völlig un-klar, völlig un-verständlich.
Zumindest für mich, für JahrZehnte.

Durch dieses Versäumnis sich das selbst erarbeiten zu müssen/wollen/sollen: hilft jede Frage, die - ernsthaft - interessiert, weiter.

Bevor ich mich weiter mit der eigentlichen Frage beschäftige: würde mich interessieren, wieso es gerade so eine - diese - Frage ist, die in Zusammenhang von Demokratie interessiert, und nicht vielleicht Eine von größerer Auswirkung ?
(Anlaß und HIntergrund dieser Frage, nach-zu-fragen: was ist von Demokratie bekannt, was nicht; wieviel welche Information ist gewünscht, wieviel Welche nicht ?)

Gruß. (Was heißt GLG ?)

Hallo,

Anlaß und HIntergrund dieser Frage, nach-zu-fragen: was ist
von Demokratie bekannt, was nicht; wieviel welche Information
ist gewünscht, wieviel Welche nicht ?)

ich habe neben dem üblichen Schulwissen rund um Sozialkunde eine 2 Jährige Ausbildung mit knapp 80 Stunden Grundgesetz gehabt :wink: du siehst also mein Grundwissen ist an sich vorhanden.
Ich weiß, dass nach Art. 3 Abs. 1 GG alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die Menschen eines jeden Bundeslandes sind in Ihrem Bundesland gleich behandelt. Außerhalb ihres Bundeslandes herrscht, meiner Ansicht nach, allerdings keine diesbezügliche Gleichbehandlung. Somit ist die Gleichbehandlung nur innerhalb der Länder, nicht aber innerhalb des Bundes gegeben. Hierdurch sehe ich eine Gefährdung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegeben.

Warum ich ausgerechnet auf diese Frage gekommen bin weiß ich nicht, aber mir ist es halt aufgefallen, gerade wegen 31.10. und 1.11. (Reformationstag und Allerheiligen bzw. Halloween und der Folgetag).

(Was heißt GLG ?)

das heißt Ganz liebe Grüße

Ich hoffe du kannst mir bezüglich meiner Frage etwas helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

GLG
Flachsi87

Hallo,

danke für die Beantwortung.

(„im Voraus“: wird wirklich groß geschrieben ?)

80 Stunden GrundGesetz . . . - WOW.

So-viel brauche ich nicht, um dir die kompletten GrundLagen von Demokratie - sogar weit-gehendst - zu vermitteln.
Je nach-dem wie Viel, wie schnell - darf ich du ´sagen´ ? - du WAS verstehst.

Ich habe mir über 9 Jahre - so wie ich Demokratie ´immer´ verstehen wollte / mußte - dies selbst erarbeitet.

Somit bin ich in der Lage, komplett Demokratie so zu vermitteln, daß letztlich - nicht nur diese Frage - SELBST erarbeitet werden kann.

Bei deinen ´Vor-Kenntnissen´ und bei deinem - für mich verstehbar auch grundsätzlichem - Interesse an Demokratie legt sich mir diese Frage nahe.

Beleibt aber zunächst reine Spekulation und Unterstellung, und möchte ich auch nicht auf-zwingen.

Deshalb dies (zunächst) ´nur´ als Angebot zu verstehen.

Mit deiner eigentlichen Frage beschäftige ich (fast) genau so gerne.

Leider muß ich mich aktuell mit Beerdigung meiner Mutter - und dem ´Drum-Rum´ - beschäftigen, so daß ich da jetzt für ein komplett eigenes, neues Thema wie die unterschiedlichen FeierTage der BundesLänder den Kopf - und ´Bauch´ nicht frei habe.

Das Gesamt-Thema Demokratie hätte ich ´d´rauf´.
(Kein Wink mit dem Zaun-Pfahl, hoffe ich; ich bin ehrlich - jetzt - selbst nicht ganz sicher.)

Lieben Gruß.

Hallo

(„im Voraus“: wird wirklich groß geschrieben ?)

ja so sieht es der Duden vor :smile:

Je nach-dem wie Viel, wie schnell - darf ich du ´sagen´ ? - du WAS verstehst.

Klar darfst du du sagen, ich hab es mir ja auch einfach herausgenommen und sprech dich mit du an - gleiches Recht für alle :smile:

Somit bin ich in der Lage, komplett Demokratie so zu
vermitteln, daß letztlich - nicht nur diese Frage - SELBST erarbeitet werden kann.
Bei deinen ´Vor-Kenntnissen´ und bei deinem - für mich
verstehbar auch grundsätzlichem - Interesse an Demokratie legt sich mir diese Frage nahe.

Ich für mich bin ja der Ansicht, dass ein Verstoß vorliegt, die Frage ist nur ob dem wirklich so ist oder ob ich mich hierbei irre. Denn wenn ich mich noch richtig erinnere hat jedes Bundesland ein eigenes Feiertagsgesetz. Demzufolge ist die Feiertagsregelung Aufgabe der Länder obwohl es hierbei zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Bundes kommt. Das ist für mich der Grund zu der Vermutung, dass es hierbei zu einer Verletzung der Grundrechte kommt, besonders Art. 3 GG.

In Deutschland gibt es bundeslandweit insgesamt 19 Feiertage. Von diesen sind 9 (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) gesetzlich festgelegt, für diese 9 Feiertage liegt eine eindeutige Gleichbehandlung innerhalb des Bundes vor. Die restlichen 10 Feiertage (Heilige Drei Könige, Gründonnerstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, Augsburger Friedensfest, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag) sind auf die 16 Bundesländer unterschiedlich verteilt, sodass diese 10 Feiertage den Gleichheitsgrundsatz verletzen.
Das ist aber wie gesagt meine Meinung und ich bin mir nicht zu 100% sicher, ob dem auch wirklich so ist. Nur wenn Gleichbehandlung herrschen soll und kein Bundesland bei der Anzahl und der Art seiner bisherigen Feiertage benachteiligt werden darf, so müsste es in Deutschland diese 19 Feiertage für jedes Bundesland geben.

Leider muß ich mich aktuell mit Beerdigung meiner Mutter - und
dem ´Drum-Rum´ - beschäftigen, so daß ich da jetzt für ein
komplett eigenes, neues Thema wie die unterschiedlichen
FeierTage der BundesLänder den Kopf - und ´Bauch´ nicht frei habe.

Dafür habe ich vollstes Verständnis und ich erwarte auch nicht heute oder morgen eine Antwort auf meine Frage. Wenn du irgendwann einmal wieder Zeit hierfür hast, würde ich mich dennoch über eine erneute Diskussion mit dir freuen.

GLG
Flachsi87

„Nur wenn Gleichbehandlung herrschen soll und kein Bundesland bei der Anzahl und der Art seiner bisherigen Feiertage benachteiligt werden darf, so müsste es in Deutschland diese 19 Feiertage für jedes Bundesland geben.“:

Ich versuch´s mal kurz, möglichst ohne - ´DIREKTEN´ - Demokratie-Anspruch; soll sagen: nur von der hier vorliegenden Formulierung aus-gehend:
„kein Bundesland … benachteiligt“ ist (eine) ein-deutige, deutliche Aussage
dahin-gehend, NIEMAND soll benachteiligt werden.
Nun kann gerade genau dieses Gleich-Machen, die(se) Gleich-Behandlung eine Benachteiligung ver-ursachen, die sich darin begründet, daß die regionalen

  • ´persönlichen´ - Gepflogenheiten, Bräuche, Sitten aus einer aus purer (falsch-verstandener oder zurecht-gebogener) Ideologie entstehenden, nicht unbedingt notwendigen Gleich-Macherei eine - andere - Benachteiligung erst wirklich entsteht.
    Diese Ideologie entsteht - meiner Meinung nach - meist durch den Anspruch:
    Gemein-Wohl über persönliches Wohl stellen zu wollen.
    Letzten Endes ist dies - auch meines Erachtens - eine ein-seitige Auslegung der Aussage: Einer für Alle, Alle für Einen, nämlich: Jeder für Alle, JA, Alle für Einen: NEIN.

Vielleicht noch ein anderes, hartes Beispiel:
Die Gleich-Macherei in den Schulen.
(Ich weiß nicht, ob ich noch mehr sagen muß.)
Für mich ist das kommunistische Gleich-Macherei mit all seinen negativen Auswirkungen und Kasernierung, Kinder-Arbeit, Zwangs-Arbeit, Freiheits-Beraubung, Körper-Verletzung, so-wie Enthebung der Selbst-Bestimmung, Enthebung der zwei Grund-Rechte ´Recht auf freie Wahl des Arbeits-Platzes´, so-wie das ´Recht der freien Berufs-Wahl´ (herunter-gebrochen auf die Kindheits-Ebene).
Also insgesamt jede Menge Einzel-Verletzungen, wo-bei jede Einzelne - Verletzung - schon die Würde des Menschen verletzt.

Jetzt bin ich wirklich neugierig auf deine Rück-Meldung, die mir wahrscheinlich erst richtig deutlich machen wird, woran dir liegt.

Lieben Gruß.

Hi,

sorry für das späte Antworten, aber ich hatte auf der Arbeit viel zu tun.

Ich versuch´s mal kurz, möglichst ohne - ´DIREKTEN´ -
Demokratie-Anspruch; soll sagen: nur von der hier vorliegenden
Formulierung aus-gehend:
„kein Bundesland … benachteiligt“ ist (eine) ein-deutige,
deutliche Aussage
dahin-gehend, NIEMAND soll benachteiligt werden.

so und nicht anders war es gemeint :smile:

Nun kann gerade genau dieses Gleich-Machen, die(se)
Gleich-Behandlung eine Benachteiligung ver-ursachen, die sich
darin begründet, daß die regionalen

  • ´persönlichen´ - Gepflogenheiten, Bräuche, Sitten aus einer
    aus purer (falsch-verstandener oder zurecht-gebogener)
    Ideologie entstehenden, nicht unbedingt notwendigen
    Gleich-Macherei eine - andere - Benachteiligung erst wirklich
    entsteht.

Art. 3 GG besagt folgendes:

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn also keiner wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft Glauben, religiöser oder politischer Anschauung benachteiligt werden darf, dann darf jemand der z.B. in Augsburg lebt und deshalb den Feiertag „Augsburger Friedensfest“ als Feiertag bekommt auch nicht wegen seiner HERKUNFT bevorzugt werden. Es kann durchaus sein, dass hierbei Sitten und Bräuche eine Rolle spielen nur es gibt und der Feiertag ausschließlich deshalb ausgeführt wird. Nur was spricht dagegen, auch andere an diesen Sitten und Bräuchen zu beteiligen und Ihnen zu ermöglichen an diesem Feiertag teilzunehmen?
Regionale Gepflogenheiten müssen nicht unbedingt in einem Feiertag ausgelegt werden, der extra hierfür angelegt wird. So könnte man ja sonst auch sagen, dass jede Städtegründung (die ja auch häufig gefeiert wird) als Feiertag auszulegen ist. Es ist dann höchstens so eine Art „Feierlichkeit“ aber doch kein Feiertag. Das gleiche gilt hierbei für regionale Festivitäten (z.B. Todes- / Geburtstage berühmter Leuter die in dieser Region gelebt haben, Gedenktage an besondere Ereignisse usw.). Kein Ereignis hiervon wäre ein Feiertag sondern lediglich eine „Feierlichkeit“. Wäre das Augsburger Friedensfest ein Feiertag für alle Bundesländer, so wäre er in Thüringen in der Region um den Landkreis Schmalkalden-Meiningen sogar mit einer gemeinsamen Geschichte verbunden.

Vielleicht noch ein anderes, hartes Beispiel:
Die Gleich-Macherei in den Schulen.
(Ich weiß nicht, ob ich noch mehr sagen muß.)

Falls du hierbei meinst, dass die Schulpläne und Schulsysteme in jedem Bundesland anders sind und die Schulabschlüsse auch in den einzelnen Bundesländern anders bewertet werden, und dass hierbei eine Gleichbehandlung erfolgen sollte, um ein in Deutschland einheitlich geltendes Schulsystem zu verwirklichen / einzuführen - so bin ich persönlich für die „Gleichmacherei“. Ich finde es unangebracht, dass ein Abschluss von Bundesland X mehr Wertigkeit besitzt als ein Abschluss aus Bundesland Y. Denn das könnte für meine Begriffe die Vermutung nahe legen, dass statt Deutschland 16 Länder unter dem Decknamen „Deutschland“ liegen.

Für mich ist das kommunistische Gleich-Macherei mit all seinen
negativen Auswirkungen und Kasernierung, Kinder-Arbeit,
Zwangs-Arbeit, Freiheits-Beraubung, Körper-Verletzung, so-wie
Enthebung der Selbst-Bestimmung, Enthebung der zwei
Grund-Rechte ´Recht auf freie Wahl des Arbeits-Platzes´,
so-wie das ´Recht der freien Berufs-Wahl´ (herunter-gebrochen
auf die Kindheits-Ebene).
Also insgesamt jede Menge Einzel-Verletzungen, wo-bei jede
Einzelne - Verletzung - schon die Würde des Menschen verletzt.

An dieser Stelle möchte ich gern ein „Veto“ einlegen. Du behauptest also, dass durch die „Gleichmachung“ diese Verletzungen entstehen. Wenn du all das auf die Schüler anwenden möchtest, so musst du hierbei auch die Eltern der Schüler beachten.
Schüler haben eine Schulpflicht. Diese ergibt sich aus den jeweiligen Verfassungen der Ländern. Sie ist in allen Ländern gleich (mit Ausnahme des Beginns der Schulpflicht). Somit ist die Schulpflicht bundesweit - mit Ausnahme des Stichtages für den Beginn - einheitlich und keiner wird bevorzugt / benachteiligt. Die Eltern haben hierbei die Pflicht dafür zu sorgen, dass ihr Kind dieser Schulpflicht nachkommt. Eine Freiheitsberaubung liegt in der Schule in der Regel nicht vor, da die Türen nicht verschlossen sind. Auch liegt hier weder Kinder- noch Zwangsarbeit vor. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung (Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Verwirklicht werden kann dies nur in einer entsprechenden Institution z.B. öffentliche oder private Schule. Also ist eine Teilnahme am Unterricht erforderlich um dieses Recht - zumindest für die Dauer der Schulpflicht - zu gewährleisten.
Jeder muss etwas für seine Bildung tun, um sich später finanziell und emotional abzusichern. Wenn jemand dumm bleiben möchte und gleich nach der Schule SGB II-Leistungen (Harz IV) beziehen möchte, statt eine vernünftige Ausbildung zu beginnen oder sich weiterzubilden - bitte sehr. Nur dann soll sich derjeninge nicht über die Verachtung der Menschen beschweren, wenn diese ihn deshalb wie einen Menschen „2. Klasse“ behandeln. Jemand der etwas für sein Geld tut - und damit meine ich nicht auf dem Sofa liegen und „Harz-IV-TV“ zu gucken - sondern arbeiten, verdient Respekt für sein Tun. Das ist es was einen selbst ein ganz anderes Gefühl vermittelt - das Gefühl gebraucht zu werden und nicht nur eine Last für die Geselschaft zu sein - so würde ich mir nämlich vorkommen, wenn ich nicht für mein Geld arbeiten würde.
Auch Körperverletzung liegt hier als Straftat in der Schule nicht vor - wenn nicht gerade eine Prügelei auf dem Schulhof stattfindet. Die Schüler werden seit 1977 durch § 26 a des Schulverwaltungsgesetzes vor körperlicher Züchgigung geschützt. Sollte es dennoch einmal zu einer Körperverletzung durch den Lehrkörper kommen, so sind die Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts dazu verpflichtet den betreffenden Lehrer anzuzeigen, um ihr Kind und andere Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen. Sollte es in Notwehr oder Nothilfe geschehen sein (z.B. Eingriff in eine Prügelei durch die Lehrkräfte) so kann dies wieder anders aussehen.
Die Recht auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes kann auch ein Schüler wahrnehmen, er kann auf Wunsch seiner Eltern einen Schulwechsel durchführen und man kann sich auch an die Schulleitung wenden, wenn man zu einem solchen Schulwechsel (auch vor Beginn des 1. Schuljahres) Fragen haben sollte.
Recht der freien Berufswahl - Willst du mir sagen, ein Kind kann nicht frei entscheiden, was er / sie werden möchte??? Falls du den Beruf „Schüler“ meinst, so ist dieser zur Erreichung einer späteren Berufswahl durchaus erforderlich, du kannst von einem Kind ja nicht erwarten, dass es mit 6 Jahren schon 100%ig weiß was er / sie werden möchte? Falls du lediglich meinst, dass der Schüler sich nicht aussuchen kann was er lernen muss, so bin ich der Ansicht, dass jeder eine gewisse Allgemeinbildung braucht um in dieser verrückten Welt überleben zu können. Je höher die Bildung - desto höher die Überlebenschance (insbesondere im beruflichen Leben).

Erklär mir aber bitte mal, wieso die Würde des Menschen verletzt ist wenn er in die Schule geht bzw. wenn diese „Gleichmacherei“ der Schulen stattfindet.

Wenn die Schulen untereinander gleich sind, hat ein Schüler in jedem Bundesland die gleiche Chance auf einen Ausbildungsplatz, er hat die gleiche Chance darauf nach einer Ausbildung in einem anderen Bundesland angenommen zu werden, da die Bewertungsmaßstäbe für die Ausbildung gleich wären.
z.B. sind die Prüfungen in den Ländern unterschiedlich schwer, weshalb eine „3“ in Bundesland X etwas anderes bedeuten kann als eine „3“ in Bundesland Y. Wenn das nicht ungleich behandelt ist weiß ich auch nicht was es dann ist.

Jetzt bin ich wirklich neugierig auf deine Rück-Meldung, die
mir wahrscheinlich erst richtig deutlich machen wird, woran
dir liegt.

Ich hoffe ebenfalls auf deine Rückmeldung. Ich selbst habe oben wahrscheinlich mal wieder zu viel geschrieben… aber na ja …

Ich freu mich schon auf die Fortsetzung der Diskussion :smile: und hoffe ich habe dich nirgends falsch verstanden.

Bis dann und GLG
Flachsi87

Hallo,
ich freue mich, überhaupt noch Mal von dir zu hören. Allerdings hast du SO viel geschrieben, daß ich gerne - mit durch den Hintergrund deines Sozial-Studiums/-Berufs - gerne an-bieten möchte, zu telefonieren; wäre allerdings auf - wenn vorhanden - deiner Flat in´s Festnetz mit an-gewiesen.
Falls nicht, werde ich mich bemühen, das Wesentliche doch bei ´wer-weiss-was´ zu beantworten.
Gruß.

Hi,

ich freue mich, überhaupt noch Mal von dir zu hören.

Warum sollte ich mich nicht noch mal melden? Schließlich hab ich ja die Frage gestellt ^^

Allerdings hast du SO viel geschrieben, daß ich gerne - mit
durch den Hintergrund deines Sozial-Studiums/-Berufs - gerne
an-bieten möchte, zu telefonieren; wäre allerdings auf - wenn
vorhanden - deiner Flat in´s Festnetz mit an-gewiesen.
Falls nicht, werde ich mich bemühen, das Wesentliche doch bei
´wer-weiss-was´ zu beantworten.

Ich bin in der Verwaltung tätig, aber unstudiert sondern lediglich ausgebildet ^^.
Allerdings möchte ich lieber weiter hier diskutieren, wenn du nichts dagegen hast.

GLG
Flachsi87

Hallo,

OK. Kein Problem.

Wird sich allerdings noch etwas z i e h e n, bei der Menge deiner letzten Aussagen.

Gruß.

Hallo!

OK. Kein Problem.

Das freut mich zu hören :smile:

Wird sich allerdings noch etwas z i e h e n, bei der Menge deiner letzten Aussagen.

Das ist gar kein Problem, lass dir Zeit (hab ich mir ja auch gelassen) und wir lesen uns dann später.

Bis dann!
GLG

Flachsi87

Hallo,
„wir lesen uns“ . . .
Nicht miß-zu-interpretieren als „wir scannen uns“, oder doch so deutbar möglich ? . . . -
Gruß.

Hi,

„wir lesen uns“ . . .
Nicht miß-zu-interpretieren als „wir scannen uns“, oder doch
so deutbar möglich ? . . . -

das mit dem scannen versteh ich jetzt zwar nicht, aber das mit dem „wir lesen uns“ meine ich so, dass wir uns hier auf wer-weiss-was ja nicht sehen oder sprechen sondern schreiben, also lesen wir uns :smile:

GLG
flachsi87

(Re10?) Feiertage und Grundrechte
Hallo,

ein Scanner liest bzw. durch-leuchtet alles Mögliche . . . (smile).

Gruß.

Hi,

ah so hast du das also gemeint. Nein, durchleuchten will ich dich nicht ^.^ - nur diskutieren, das reicht mir.

GLG
Flachsi87

Hallo,

ehrlich:
das war (´genau´ so) als Scherz gemeint, also nicht ganz ernsthaft;
zu deinem (halbem) ´Scherz´:
„wir lesen uns“.

Gruß.