Feiertage vergütung

hallo zusammen,
gehen wir von einer 5 tage woche, mo bis fr täglich 4 arbeitsstunden aus.feiertage fallen auf einen normalen arbeitstag, jedoch dürfen wir an dem tag nicht zur arbeit kommen, da arbeitgeber zuschlagzahlung vermeiden möchte.
also müsste arbeitgeber laut gesetz, den feiertag als normalen arbeitstag vergüten.
in unserem dienstplan sind die arbeitstage aufgeführt, am ende stehen die IST und SOLL zeiten. jedoch werden die feiertag mit einem x makiert, so wie die samstage und sonntage und sind auch in der IST und SOLL berechnung nicht aufgeführt. werden also unserem stundenkonto auch nicht gut geschrieben.
wir haben unseren arbeitgeber schon mehrfach um aufklärung gebeten, er redet jedoch um das thema herum, mit der bergründung das müsste nicht siskutiert werden , es hätte so alles seine ordnung. wer weiß was?

Wenn festgelegt ist, dass Mo-Fr täglich gearbeitet werden muss, dann ist ein Feiertag ein Feiertag, d.h. der Arbeitnehmer bleibt zu Hause und wird normal bezahlt.

Gruß,

Kannitverstan

was bedeutet das denn überhaupt ?

Und übrigens, nicht Feiertage fallen auf einen Arbeitstag sondern genau anders herum
Ein regulärer Arbeitstag fällt (zufällig) auf einen Feiertag und ist deshalb frei und wird bezahlt.

Es ist doch eigentlich völlig normal und selbstverständlich dass man am Feiertag nicht arbeitet.
Warum betonst Du das so ?

Hallo,

es gelten die arbeitsvertraglich geregelten Arbeitstage.

Wenn im AV steht, dass eine 5-Tage-Woche (Mo-Fr) mit vier Stunden pro Tag zu arbeiten ist, dann ist das so.
Wenn nun ein Tag, an welchem laut AV zu arbeiten wäre, auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, dann ist dort grundsätzlich erstmal NICHT zu arbeiten.
Der Arbeitgeber könnte Feiertagsarbeit anordnen, diese wäre dann enstprechend als solche zu bezahlen.

Wenn er es nicht macht, dann gibt es einen schönen, einfachen Grundsatz:

§2, Abs.1 EntgFG:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Und falls der AG versucht, über einen Vertrag oder sonstwas diese Vorschrift auszuhebeln, dann reib ihm den §12 des EntgFG unter die Nase:
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

Was ist das für eine Branche?
Leiharbeit, Gastronomie, Reinigungsgewerbe oder ähnlich?

im pflegeheim wird auch an feiertagen gearbeitet.

danke für ihre kompetente antwort.

Noch einige Zusätze:

Ein gesetzlicher Anspruch auf Feietragsruhe besteht in deinem Fall insoweit, als dass die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die Arbeit an einem regulären Werktag nachgeholt werden konnte. Sollte es neue, zusätzliche Anforderungen an die Hygiene in der Pflegeeinrichtung geben, müsste man die Notwendigkeit und somit die Zulässigkeit nochmals bewerten.

Falls an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet werden müsste, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnzuschläge (gesetzlcih geregelt ist nur die Gewährung eines Ersatzruhetages). Ein Anspruch auf Mehrzahlung kann sich aber aus dem Tarifvertrag und/oder dem Arbeitsvertrag ergeben.

Für die Entgeltfortzahlung gilt meines Wissens die allgemeine Verjährungsfrist - immer drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.
Auf Deutsch:
Es können noch bis zum 31.12.2017 alle zu Unrecht einbehaltenen Zahlungen der Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 eingefordert werden.

Das dürfte ein hübsches Sümmchen werden, um welches euch euer Chef beschi??en hat.

(Habt ihr auf Grund der Mitarbeiterzahl Kündigungsschutz? Ohne den würde ich mich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen!)

Sicher, bei der Berufsfeuerwehr und Polizei auch. Sogar bei Bus und Bahn oder am Flughafen…

Nur kommen die dort ganz regulär zum Dienst, egal was für ein Tag ist.

Und er Chef sagt nicht, weil heute sowieso Feiertag ist, braucht ihr nicht zu kommen müsst den Tag aber nacharbeiten.

Hi,

zunächst mal: Großartige Antworten!

Ganz ehrlich: Wenn ein Arbeitgeber derart bescheißt, dann sollte man sich als AN überlegen, ob man nicht besser geht.
Ideal wäre natürlich, wenn sich ALLE AN einig wären und ihm die Pistole auf sie Brust setzen, weil das tatsächlich ein probates Druckmittel ist.

Aber ok, das ist natürlich Wunschdenken …

Gruß
Guido

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Aber es ist ja auch Weihnachten!

mein kündigungsschutz war bisher meine gleichstellung mit behinderten, erfolgte durch meinen ersten arbeitsunfall.durch einen weiteren arbeisunfall und mehrfacher operationen, bin ich nun für meine tätigkeit als arbeitsunfähig eingestuft, und werde im kommenden jahr mit beistand des integrationsamt einen aufhebungsvertrag unterschreiben müssen.unsere abteilung der ich vorstehe umfasst 7 mtarbeiter, im hause sind etwa 30 angestelte, die nicht vergütung der feiertage betrifft aber nur unsere abteilung. es könnte nun argumentiert werden warum setze ich mich noch ein, es betrifft mich ja bald nicht mehr.mir geht es um gerechtigkeit vielleicht kann ich für meine kolleginnen noch etwas positives erreichen, daher habe ich auch den vorstand in unserem hause informiert.

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