Feiertagsvergütung bei Feiertag an einem Werktag

Was zahlen üblicher weise die Firmen bei einem Feiertag an einem Werktag, der ohnehin bezahlt wird , ohne dass er tatsächlich arbeitet!?

  • Zahlen die Firmen Feiertagsarbeit einen zusätzlichen Lohn oder bekommt er einen Freizeitausgleich?
  • Bekommt der Mitarbeiter noch zusätzlich einen Zuschlag (z. B. 50 % oder 100 %)?

Die Frage ist schon ein Widerspruch in sich. Ein Feiertag kann kein Werktag sein, und ein Werktag kann kein Feiertag sein.

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Wahrscheinlich ist konkret der Rosenmontag oder der Veilchendienstag gemeint, der in manchen Regionen als Brauchtumstag arbeitsfrei, aber natürlich ganz sicher kein Feiertag im eigentlichen Sinne ist. Ähnliches gilt für manchen Branchen aufgrund des Tarifvertrages für Heiligabend und Silvester.

Wenn „nicht gearbeitet“ wird wird es wohl keine Zuschläge geben, ob Brauchtum-, gesetzl. Feiertag oder nichts davon…
Oder sowas wie „Bereitschaftsdienst“? Ich habe z.B. 6 Tage Woche, manchmal nur an 2 Tagen Dienst, aber eben nur 1 Tag frei… (Anwesenheitspflicht, Dienstplanänderungen,…) Feiertage haben für mich keine Bedeutung nach TV… :disappointed_relieved:

Ja, oder es geht um einen Feiertag, der auf einen Wochentag fällt, der kein Samstag und kein Sonntag ist, also auf einen Tag, der - falls dort kein Feiertag liegt - regulär ein Arbeitstag wäre.

Konkretes Beispiel: Der Tag der Arbeit (01. Mai) ist in diesem Jahr ein Donnerstag.

Die Frage ist nun, wie vergütet wird, wenn an diesem Tag gearbeitet wird, anstatt aufgrund des Feiertags unter Lohnfortzahlung zu Hause zu bleiben.

Hallo,

Feiertagszuschläge werden idR nur gezahlt, wenn tatsächlich gearbeitet wurde.
Da es für Feiertagszuschläge keine gesetzliche Pflicht gibt, ist sowas wenn überhaupt in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt.
Dabei geht die mir bekannte Spanne von 25 - 100%, wobei die Höhe auch zwischen verschiedenen Feiertagen differenziert werden kann.

&tschüß
Wolfgang

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So sehe ich das auch und finde schon diese Frage etwas … schwierig. Aber da meine Interpretation mit Unsicherheiten behaftet ist, wollte ich mich zunächst zurückhalten und abwarten, ob wir noch über die tatsächliche Sachlage aufgeklärt werden.

:frowning_face:

In meiner Firma würde man am 1. Mai seinen Stundenlohn und zusätzlich 150% Feiertagszuschlag bekommen, ebenso würde das Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten vergütet. An anderen gesetzlichen Feiertagen gibt’s 100%, an sonstigen Sonntagen 75%. Es wird nicht kumuliert, Ostersonntag gibt es genau wie Ostermontag 100%.

Für Arbeitgeber ist das recht attraktiv, da er effektiv für 8 zusätzlich gearbeitete Stunden genau für 8 Stunden zusätzlichen Lohn zahlen muss - die Feiertagsarbeit an Tagen, die sonst Werktage wären, kostet also nichts zusätzlich.

Hört sich falsch an?
Beispiel:
An einem 03.10. - wir nehmen einen Montag an - würde er eigentlich 8h Lohn bezahlen und 0 h Arbeitsleistung bekommen.
Ließe er arbeiten, so bezahlt er einen Zuschlag, der exakt dem Lohn von 8 h entspricht und die 8 h Arbeitszeit. Da keine Arbeitszeit ausgefallen ist, entfällt die Entgeltfortzahlung für den Feiertag.