Feindliche Übernahme und freilwillige Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe

Guten Abend!
Meine momentane Situation ist sehr schwierig und ich erhoffe mir durch diesen Eintrag Hilfe, die ich von Seiten der Behörden leider nicht bekomme.

Zurzeit bin ich Lehrerin in Bremerhaven und wohnhaft in Bremen (Referendariat im Oktober 2013 beendet, dann ab November 2013 als Lehrerin eingestellt, bin an der gleichen Schule geblieben).
Nun hat sich meine private Situation stark verändert, ich habe eine Freigabeerklärung beantragt um nach Bremen zu wechseln (diese wurde gerade zum 1.8.2016 bewilligt). So lange kann und möchte ich aber nicht mehr warten, ich habe einen Arbeitsweg von 3,5 Stunden pro Tag.
Jetzt kam letzte Woche ein Jobangebot aus Bremen.
Ich überlege gerade, ob ich meine Verbeamtung auf Probe freiwillig beende und es darauf ankommen lasse, diesen Job in Bremen zu bekommen.
Die Personalräte der beiden Städte und der Magistrat in Bremerhaven geben nur unzureichende Auskünfte.

Ob mich Bremen einstellt ist sehr ungewiss, da es sich um eine
„feindliche Übernahme“ handelt bzw. handeln würde. Das möchte ich natürlich umgehen.

Nun habe ich von einem KMK-Beschluß auf der Seite der GEW-Hamburg gelesen, dass bei einer freiwilligen Aufhebung der Verbeamtung keine erneute Verbeamtung getätigt werden darf.

Meine konkreten Fragen:
Hat hier vielleicht jemand eine „feindliche Übernahme“ mitbekommen oder weiß Rat? Auch wenn es das gleiche Bundesland ist, gibt es zwei Schulämter, vielleicht nur kurz zur Info.

Am wichtigsten ist mir aber die Frage mit der Verbeamtung, ist diese mit freiwilliger Beendigung für immer verloren? Oder gibt es die Chance mit einer neuen Verbeamtung in Bremen zu starten?
Wenn dies der Fall ist, würde ich natürlich die 2,5 Jahre in Bremerhaven zu Ende bringen.
Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll :frowning: über jede Info oder Weiterleitung freue ich mich!
Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Guten Abend!
Meine momentane Situation ist sehr schwierig und ich erhoffe
mir durch diesen Eintrag Hilfe, die ich von Seiten der
Behörden leider nicht bekomme.

Zurzeit bin ich Lehrerin in Bremerhaven und wohnhaft in Bremen
(Referendariat im Oktober 2013 beendet, dann ab November 2013
als Lehrerin eingestellt, bin an der gleichen Schule
geblieben).
Nun hat sich meine private Situation stark verändert, ich habe
eine Freigabeerklärung beantragt um nach Bremen zu wechseln
(diese wurde gerade zum 1.8.2016 bewilligt). So lange kann und
möchte ich aber nicht mehr warten, ich habe einen Arbeitsweg
von 3,5 Stunden pro Tag.

Wobei man natürlich auch über einen Umzug nach Bremerhaven nachdenken könnte.

Jetzt kam letzte Woche ein Jobangebot aus Bremen.
Ich überlege gerade, ob ich meine Verbeamtung auf Probe
freiwillig beende und es darauf ankommen lasse, diesen Job in
Bremen zu bekommen.

Was dann natürlich bedeuten würde, dass Du dein Referendariat in Bremen noch mal neu machen dürftest.

Die Personalräte der beiden Städte und der Magistrat in
Bremerhaven geben nur unzureichende Auskünfte.

Ob mich Bremen einstellt ist sehr ungewiss, da es sich um eine
„feindliche Übernahme“ handelt bzw. handeln würde. Das möchte
ich natürlich umgehen.

Dies verstehe ich jetzt nicht, nach deinem obigen Text hast Du doch ein Angebot von Bremen erhalten.

Nun habe ich von einem KMK-Beschluß auf der Seite der
GEW-Hamburg gelesen, dass bei einer freiwilligen Aufhebung der
Verbeamtung keine erneute Verbeamtung getätigt werden darf.

So ist es falsch. Nur muss man dann erneut die Ausbildung machen, also wieder als B.a.W.
anfangen.

Ergänzend ist eine Privatnachricht an dich unterwegs.

Viele Grüße!
Merger

Hallo,

du bist ja bei Weitem nicht die erste Lehrkraft, die in Bremen wohnt und in Bremerhaven arbeitet. Ist also durchaus machbar - und für viele die Option, überhaupt erst einmal in der Region einen Job zu finden & dann auf Versetzung an eine andere Schule zu hoffen.
Falls du Bremen als Wohnort nicht verlassen möchtest, könntest du natürlich innerhalb Bremens umziehen, um verkehrsgünstiger zu wohnen. Oder du fährst nicht mit dem ÖPNV (denn ansonsten kann ich mir 3,5h Fahrtzeit nicht erklären), sondern mit dem Auto (evtl. Fahrgemeinschaft mit Kollegen…).

Im Allgemeinen ist es so, dass man während der Probezeit nicht aus der „ersten richtigen“ Stelle freigegeben wird. Dies ist eigentlich bekannt, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt. Ausnahmeregelungen gibt es für wenige „Härtefälle“. Der erste Antrag wird trotzdem (gerade, wenn es um einen Wechsel in eine „attraktivere Goßstadt“ geht - und zwar nicht nur beim Wechsel von HB-xxxx nach HB-xxx) meist abgeleht. Da warten einige schon länger…

Dein Referendariat wird dir natürlich NICHT (entgegen anderer Auskünfte hier) aberkannt…

Als Ansprechpartner könntest du dir natürlich die GEW suchen, schließlich ist das von dir gefundene Urteil auch von denen veröffentlicht…

Infos findest du vielleicht auch hier: http://bremen.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-brbe… oder hier: http://www.gew-hb.de/Neues_Beamtenrecht.html

Scheinbar hast Du diesen Text vollständig überlesen!

Ich überlege gerade, ob ich meine Verbeamtung auf Probe
freiwillig beende

Was gleichzusetzen ist, mit der Beendigung des Beamtenstatus

Dein Referendariat wird dir natürlich NICHT (entgegen anderer
Auskünfte hier) aberkannt…

Und wenn ein Nicht-Beamter sich neu bewirbt, muss er die Ausbildung wieder neu machen.

Gruß Merger

Ich gehe davon aus, dass du dich im Bereich Schule nicht auskennst…

  1. Universitäres Studium (ca. 5 Jahre) & Abschluss (früher: 1. Staatsexamen, heute Master)
  2. Referendariat (1,5-2 Jahre, je nach Bundesland) mit Verbeamtung auf Widerruf & berufsqualifizierender Abschluss (früher: 2. Staatsexamen, heute Staatsexamen) (wird bundesweit anerkannt, je nach Fächerkombination). Examen ist „ewig“ haltbar. Wer sich entschließt, erst mal was anderes zu machen, kann sich auf seine erste „echte“ Stelle auch erst 20 Jahre später bewerben.
  3. Berufsseinstieg: Verbeamtung auf Probe (entspricht der Probezeit in der freien Wirtschaft, ist nur länger). Während dieser Zeit findet keine Ausbildung mehr statt. Die hat man in den sieben Jahren davor gemacht. Voller Job, volle Verantwortung, volles Gehalt.
    Und in dieser Phase liegt das Problem der UP. Wenn die Zeit unterbrochen wird durch Arbeitgeberwechsel, kann dies evtl. nicht näher bekannte Folgen haben…
  4. Nach Ablauf der Probezeit (Dauer mittlerweile - soweit ich weiß - in allen Bundesländern 3 Jahre): Verbeamtung auf Lebenszeit.

Herzlichen Dank für die Antworten und Links. 
Das Referendariat wird mir sicher nicht aberkannt und über das Prozedere des freiwilligen Austritts aus dem Beamtenstatus weiss ich auch Bescheid.
Es geht mir vielmehr um die Umstände nach der evtl. Beendigung.
Nach Bremerhaven umzuziehen oder innerhalb Bremens kommt leider nicht in Frage.
Ich würde nur gerne Näheres über die „feindliche Übernahme“ und eine eventuelle Neuverbeamtung wissen. Aus sicher Quelle weiß ich, dass ein Wechsel von BHV nach HB sehr häufig vorkommt und eben auch vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Es muss also Profis auf diesem Gebiet geben :smiley:
Die GEW ist kontaktiert, doch es dauert noch.
BHV hat von dem Angebot aus HB keinen blassen Schimmer, es sind wie gesagt zwei Schulämter, obwohl es „eigentlich“ ein Bundesland ist. 

Ich gehe davon aus, dass du dich im Bereich Schule nicht
auskennst…

Und ich gehe davon aus, dass Du keine Ahnung über das entsprechende Beamtenrecht hast.

Wenn eine Beamtenstelle von dem Beamten selbst beendet wird

(http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html)

und dabei ist es völlig egal ob es sich um einen Lehrer, Verwaltungsbeamten oder was auch immer handelt, wird der Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Dies bedeutet - wenn er sich wieder um eine Beamtenstelle bewirbt, muss er seine Ausbildung bei dieser Behörde neu machen.

Solltest Du anderer Meinung sein, nenne mir bitte die entsprechende Rechtsquelle!!!

Merger

Ach du liebe Zeit, ich hatte auch eine andere Information. Das wäre ja eine totale Katastrophe! :frowning:((((

Ob das Referendariat mir aberkannt wird, steht nun auch zur Diskussion. :frowning:
(siehe Antwort von Megrer).Ich weiß es leider auch nicht genau und habe schon nach eine Quelle gesucht :frowning:

Ich gehe davon aus, dass du dich im Bereich Schule nicht
auskennst…

Und ich gehe davon aus, dass Du keine Ahnung über das
entsprechende Beamtenrecht hast.

Kommentare zu Bundes- und Landesfassung stehen auf der Arbeit… aber die brauche ich hier auch gar nicht.
(So wie du hier schreibst, bin ich mir recht sicher, dass du keine Ahnung hast - ich will dich auch gar nicht überzeugen, mir ist es nur wichtig, dass die UP sich nicht verunsichern lässt an einer Stelle, an der das wirklich nicht notwendig ist.)

Wenn eine Beamtenstelle von dem Beamten selbst beendet wird
und dabei ist es völlig egal ob es sich um einen Lehrer,
Verwaltungsbeamten oder was auch immer handelt, wird der
Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Richtig - aber darum geht es hier doch gar nicht. (Man kann nebenbei noch erwähnen, dass nur der Arbeitgeberanteil nachversichert wird, der Arbeitnehmeranteil wird nicht nachgefordert.
Bei der UP betrifft dies also die 18 Monate in der Ausbildung & die Zeit der „normalen“ Arbeit. Allerdings wird das nur dann eintreten, wenn nicht wieder eine Stelle im Beamtenverhältnis angetreten wird.)

Dies bedeutet - wenn er sich wieder um eine Beamtenstelle
bewirbt, muss er seine Ausbildung bei dieser Behörde neu
machen.

Aber die Behörde bildet doch gar nicht aus… (wie gesagt, Studium und so…).
Um mal die Kultusministerkonferenz zu zitieren:
„Prüfungen, die den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen abschließen, sind Staatsprüfungen, die den Zugang zu einem öffentlichen Amt im Sinne von Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz ermöglichen. In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob der zu Prüfende die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht hat.“
Oder den hier:
„Die Länder verpflichten sich, allen Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.“

Oder wie wär’s mit dieser Argumentationslinie: Ein Referendariat darf nur ein Mal durchlaufen werden. Ein weiteres Mal eine Ausbildung zu machen (vielleicht in der Hoffnung, ein besseres Ergebnis zu erlangen), ist nicht zulässig.

Nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Auch Sekretärinnen werden manchmal verbeamtet. Nun macht also eine Sekretärin ihre Ausbildung und schließt diese mit der vorgeschriebenen Prüfung ab.
Ihre erste Stelle tritt sie im Beamtenverhältnis an. Sie entscheidet sich 1/2 Jahr später, die Stelle (z.B. aus familiären Gründen) zu verlassen & bittet um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Wird ihr deshalb ihre vorherige Ausbildung aberkannt?

Solltest Du anderer Meinung sein, nenne mir bitte die
entsprechende Rechtsquelle!!!

Oh, jetzt wird es ernst. Gleich drei Ausrufezeichen. Ein sicheres Zeichen…

Ich gehe davon aus, dass du dich im Bereich Schule nicht
auskennst…

Und ich gehe davon aus, dass Du keine Ahnung über das
entsprechende Beamtenrecht hast.

Kommentare zu Bundes- und Landesfassung stehen auf der
Arbeit… aber die brauche ich hier auch gar nicht.
(So wie du hier schreibst, bin ich mir recht sicher, dass du
keine Ahnung hast - ich will dich auch gar nicht überzeugen,
mir ist es nur wichtig, dass die UP sich nicht verunsichern
lässt an einer Stelle, an der das wirklich nicht notwendig
ist.)

Nur zur Info - die Beamtenprüfung 2 habe ich vor Jahren absolviert und meine Kenntnisse was das Beamtenrecht betrifft ist bei mir immer noch auf dem neuesten Stand.

Nach dem Du mir keine Rechtsquelle nennen kannst, bzw. §§ aus dem Landesbeamtengesetz bzw. Beamtenstatusgesetz kann ich nur annehmen, dass meine Meinung (dass Du keinen Schimmer hast), ins Schwarze getroffen hat.

Wenn eine Beamtenstelle von dem Beamten selbst beendet wird
und dabei ist es völlig egal ob es sich um einen Lehrer,
Verwaltungsbeamten oder was auch immer handelt, wird der
Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Richtig - aber darum geht es hier doch gar nicht. (Man kann
nebenbei noch erwähnen, dass nur der Arbeitgeberanteil
nachversichert wird, der Arbeitnehmeranteil wird nicht
nachgefordert.
Bei der UP betrifft dies also die 18 Monate in der Ausbildung
& die Zeit der „normalen“ Arbeit. Allerdings wird das nur dann
eintreten, wenn nicht wieder eine Stelle im Beamtenverhältnis
angetreten wird.)

Überleg doch ganz einfach einmal wie eine Beamtin ihren Dienst beenden kann.

Hast Du eine Möglichkeit gefunden, dann nenne mir einfach mal den entsprechenden §.

Dies bedeutet - wenn er sich wieder um eine Beamtenstelle
bewirbt, muss er seine Ausbildung bei dieser Behörde neu
machen.

Aber die Behörde bildet doch gar nicht aus… (wie gesagt,
Studium und so…).

Wir unterhalten uns doch hier nicht über das Studium, sondern über die Ausbildung die beim jeweiligen Studienseminar stattfindet.

Um mal die Kultusministerkonferenz zu zitieren:
„Prüfungen, die den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an
öffentlichen Schulen abschließen, sind Staatsprüfungen, die
den Zugang zu einem öffentlichen Amt im Sinne von Artikel 33
Abs. 4 Grundgesetz ermöglichen. In der Staatsprüfung wird
festgestellt, ob der zu Prüfende die Ziele des
Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht
hat.“
Oder den hier:
„Die Länder verpflichten sich, allen Absolventinnen und
Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das
den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in
allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem
Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.“

Oder wie wär’s mit dieser Argumentationslinie: Ein
Referendariat darf nur ein Mal durchlaufen werden. Ein
weiteres Mal eine Ausbildung zu machen (vielleicht in der
Hoffnung, ein besseres Ergebnis zu erlangen), ist nicht
zulässig.

Um dies geht es doch gar nicht.
Denk doch erst einmal nach.

Sie möchte ihre Tätigkeit einstellen.
Dies geht nur nach dem genannten § gemäß Beamtenstatusgesetz.
und auch hier noch einmal, auch bei Lehrer oder Studienräte.

Nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Auch Sekretärinnen werden
manchmal verbeamtet. Nun macht also eine Sekretärin ihre
Ausbildung und schließt diese mit der vorgeschriebenen Prüfung
ab.
Ihre erste Stelle tritt sie im Beamtenverhältnis an. Sie
entscheidet sich 1/2 Jahr später, die Stelle (z.B. aus
familiären Gründen) zu verlassen & bittet um Entlassung aus
dem Beamtenverhältnis. Wird ihr deshalb ihre vorherige
Ausbildung aberkannt?

Spielt auch keine Rolle. Mit der Entlassung wird der Beamtenstatus beendet und sie kann sich bei einer neuen Bewerbung auf eine Beamtenstelle nicht mehr auf ihre ehemalige Ausbildung berufen.
Der einzigste Weg der bleibt - neue Ausbildung durchlaufen.

Solltest Du anderer Meinung sein, nenne mir bitte die
entsprechende Rechtsquelle!!!

Oh, jetzt wird es ernst. Gleich drei Ausrufezeichen. Ein
sicheres Zeichen…

Und wo bleibt die Rechtsquelle.

Wenn man doch keine Ahnung hat, sollte man besser schweigen.

Wie bereits per Privatnachricht mitgeteilt, empfehle ich der Fragenden
das Forum www.beamtentalk.de aufzusuchen.

Versuch’s mit deiner Anfrage vielleicht lieber in lehrerspezifischen Foren - da hast du wahrscheinlich mehr Chancen auf kompetente Antworten:
http://www.lehrerforen.de/ („geballte Erfahrung“ & so mancher Personalrat, so manches Schulleitungsmitglied)
http://lehrersliebling.de/index.php/forum/index (betrieben durch einen Lehrer, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist)
http://referendar.de/forum/ (wohl nicht mehr so ganz das, was du brauchst - aber der Vollständigkeit halber…)

Hallo,

Meine momentane Situation ist sehr schwierig und ich erhoffe
mir durch diesen Eintrag Hilfe, die ich von Seiten der
Behörden leider nicht bekomme.

Aha

Zurzeit bin ich Lehrerin in Bremerhaven und wohnhaft in Bremen
(Referendariat im Oktober 2013 beendet, dann ab November 2013
als Lehrerin eingestellt, bin an der gleichen Schule
geblieben).

Bei wem bist Du eingestellt (wer ist Dein „Vertragspartner“)?
Als Beamtin oder Angestellte?
Beim Bundesland?
Bremen und Bremerhaven gehören doch zum gleichen Bundesland?

Ich kenne es nur so, dass Lehrer Landesbamte bzw. -angestellte sind. Ist Das bei Euch anders? Kommunale Beamtin bzw. Angestellte?

Und was ist das für eine „andere Stelle“? Welche Qualifikation wird dazu gebraucht?

Ich habe die Sache mit der „feindlichen Übernahme“ nicht verstanden. ich kenne aber eine ganze Anzahl von „wechseln des Dienstherrn“, die nicht auf Deine Schilderung passen…

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
meine Ernennung zur Lehrerin wurde vom Magistrat Bremerhaven ausgestellt, als Beamtin auf Probe.
Richtig, Bremerhaven und Bremen sind eigentlich ein Bundesland, haben aber wie gesagt, zwei Schulämter. Ich habe gerade auch noch einmal nachgeguckt, auf meinen Urkunden steht immer nur Bremerhaven, Bremen ist nirgens zu entdecken.

„Ich kenne es nur so, dass Lehrer Landesbeamte bzw. -angestellte sind. Ist Das bei Euch anders? Kommunale Beamtin bzw. Angestellte?“
= auf diese Frage weiß ich leider auch keine Antwort. Bisher dachte ich, ich wäre im Bundesland Bremen verbeamtet, jedoch tuen alle Beteiligten so, als wären es zwei Bundesländer.

„Und was ist das für eine „andere Stelle“? Welche Qualifikation wird dazu gebraucht?“
=Wieder eine Vollzeitstelle, jedoch in Bremen (als Lehrerin, sogar genau mit meiner Fächerkombination, die eher selten ist).

Eine feindliche Übernahme meint im weitesten Sinne, dass Beamte von anderen Bundesländern nicht abgeworben werden dürfen. Auf meinen Fall trifft das zu, denn Bremen hat mich ja sozusagen abgeworben :frowning: das ist nicht erlaubt :frowning:

Danke und Gruß

Vielen Dank!

Ob das Referendariat mir aberkannt wird, steht nun auch zur
Diskussion. :frowning:
(siehe Antwort von Megrer).Ich weiß es leider auch nicht genau
und habe schon nach eine Quelle gesucht :frowning:

Dies wäre nur dann, wenn Du um deine Entlassung nach dem Beamtenstatusgesetz bitten würdest.

Deshalb mein Tipp.
Bleibe vorerst als Beamtin nach Landesrecht Bremen tätig und warte ab was es bezüglich deines Versetzungsantrags ergibt.

Deinen Dienstherr dürftest Du hier finden:

http://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=…

Gruß Merger

Hallo,

Hallo,
meine Ernennung zur Lehrerin wurde vom Magistrat Bremerhaven
ausgestellt, als Beamtin auf Probe.
Richtig, Bremerhaven und Bremen sind eigentlich ein
Bundesland, haben aber wie gesagt, zwei Schulämter.

Dazu mal eine bescheidene Frage.

Was hat denn das Schulamt mit der Einstellung/Versetzung der Lehrer/Studienräte zu tun ?

Sag jetzt nur nicht, dass Du dein Versetzungsgesuch an das Schulamt geschickt hast!

Du scheinst nicht zu wissen für was die Schulämter überhaupt zuständig sind.

Ich habe

gerade auch noch einmal nachgeguckt, auf meinen Urkunden steht
immer nur Bremerhaven, Bremen ist nirgens zu entdecken.

„Ich kenne es nur so, dass Lehrer Landesbeamte bzw.
-angestellte sind. Ist Das bei Euch anders?

Kommunale Beamtin bzw. Angestellte?“

Jetzt wirds aber ganz lustig.

Du kennst den Unterschied zwischen Landesbeamten und Kommunalbeamten ?

= auf diese Frage weiß ich leider auch keine Antwort. Bisher
dachte ich, ich wäre im Bundesland Bremen verbeamtet, jedoch
tuen alle Beteiligten so, als wären es zwei Bundesländer.

Ach ja - und um welche beiden Bundesländer soll es sich denn handeln ?

„Und was ist das für eine „andere Stelle“? Welche
Qualifikation wird dazu gebraucht?“
=Wieder eine Vollzeitstelle, jedoch in Bremen (als Lehrerin,
sogar genau mit meiner Fächerkombination, die eher selten
ist).

Eine feindliche Übernahme meint im weitesten Sinne, dass
Beamte von anderen Bundesländern nicht abgeworben werden
dürfen. Auf meinen Fall trifft das zu, denn Bremen hat mich ja
sozusagen abgeworben :frowning: das ist nicht erlaubt :frowning:

Sag mal willst Du uns hier veräppeln ?
Du bist doch mit Sicherheit nicht im Schuldienst.

Wenn doch, frage ich mich, wie Du deinen Abschluss geschafft hast.

Und hier noch ein Link zu den beiden Bundesländern

http://www.lis.bremen.de/detail.php?gsid=bremen56.c…

Danke und Gruß

Gruß Merger

Hallo Merger,

eigentlich hatte ich mir ja vorgenommen, mich von dieser Diskussion zu verabschieden - aber deine (mehr oder weniger) subtilen Beleidungen - auch wenn sie sich „nur“ an andere richten - & deine offensichtliche Unkenntnis bestimmter Gegebenheiten provozieren doch eine Antwort (= Erfolg deinerseits?)

Zitat merger:

Dazu mal eine bescheidene Frage.

Was hat denn das Schulamt mit der Einstellung/Versetzung der
Lehrer/Studienräte zu tun ?
Sag jetzt nur nicht, dass Du dein Versetzungsgesuch an das
Schulamt geschickt hast!
Du scheinst nicht zu wissen für was die Schulämter überhaupt
zuständig sind.

Du weißt aber schon, dass das Schulamt in Bremerhaven für Personalangelegenheiten zuständig ist? siehe: http://www.schulportal.bremerhaven.de/schulportal/in…
[Ich habe mir jetzt nicht deine ViKa angesehen - kurzer Hinweis: Schulrecht ist Landesrecht, und was in dem einen BL so heißt, hat im anderen BL einen ganz anderen Namen/Aufgabe - bist du dieser Diskussion tatsächlich gewachsen?]

Bisher
dachte ich, ich wäre im Bundesland Bremen verbeamtet, jedoch
tuen alle Beteiligten so, als wären es zwei Bundesländer.

Ach ja - und um welche beiden Bundesländer soll es sich denn
handeln ?

Frag doch „alle Beteiligten“, aber nicht die Fragestellerin, die den Unterschied durchaus kennt, wie sie in ihren Ausführungen deutlich macht.

„Und was ist das für eine „andere Stelle“? Welche Qualifikation wird dazu gebraucht?“
=Wieder eine Vollzeitstelle, jedoch in Bremen (als Lehrerin, sogar genau mit meiner Fächerkombination, die eher selten ist).

Eine feindliche Übernahme meint im weitesten Sinne, dass Beamte von anderen Bundesländern nicht abgeworben werden dürfen. Auf meinen Fall trifft das zu, denn Bremen hat mich ja sozusagen abgeworben :frowning: das ist nicht erlaubt :frowning:

Sag mal willst Du uns hier veräppeln ?
Du bist doch mit Sicherheit nicht im Schuldienst.

Du weißt aber schon, dass es vor nicht allzu vielen Jahren einen richtigen „Kampf“ um Lehrkräfte mit bestimmten Fächerkombinationen gab & diese mit 4-Farb-Anzeigen in überregionalen Zeitungen angesprochen/abgeworben wurden (Hessen ist mir da insbesondere aufgefallen… später gab es eine mehr oder weniger verbindliche Absprache, solche Übernahmen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern zu unterlassen…)

Und hier noch ein Link zu den beiden Bundesländern
http://www.lis.bremen.de/detail.php?gsid=bremen56.c…

Oh, ein Link zu den Studienseminaren, der für die Fragestellerin nun so gar nicht interessant ist, da sie bereits ihre Ausbildung beendet hat. Wenn du schon glänzen willst, nimm wenigstens diesen hier: http://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=…
Der beantwortet auch deine frühere Frage: "Im Land Bremen erfolgt die Anstellung von Lehrkräften in kommunaler Zuständigkeit bei einer der beiden Stadtgemeinden Bremen oder Bremerhaven. "

Hallo Benuna,

Hallo Merger,

eigentlich hatte ich mir ja vorgenommen, mich von dieser
Diskussion zu verabschieden - aber deine (mehr oder weniger)
subtilen Beleidungen - auch wenn sie sich „nur“ an andere
richten - & deine offensichtliche Unkenntnis bestimmter
Gegebenheiten provozieren doch eine Antwort (= Erfolg
deinerseits?)

Na denn, Du bist mir ja auch noch eine Antwort schuldig.
Nur diese wird vermutlich nie kommen (siehe weiter unten).

Zitat merger:

Dazu mal eine bescheidene Frage.

Was hat denn das Schulamt mit der Einstellung/Versetzung der
Lehrer/Studienräte zu tun ?
Sag jetzt nur nicht, dass Du dein Versetzungsgesuch an das
Schulamt geschickt hast!
Du scheinst nicht zu wissen für was die Schulämter überhaupt
zuständig sind.

Du weißt aber schon, dass das Schulamt in Bremerhaven für
Personalangelegenheiten zuständig ist? siehe:
http://www.schulportal.bremerhaven.de/schulportal/in…
[Ich habe mir jetzt nicht deine ViKa angesehen - kurzer
Hinweis: Schulrecht ist Landesrecht, und was in dem einen BL
so heißt, hat im anderen BL einen ganz anderen Namen/Aufgabe -
bist du dieser Diskussion tatsächlich gewachsen?]

Sorry, dann ist es wohl in Bremen anders als in den restlichen Bundesländern.
Allerdings wird dadurch aus einer Landesbeamtin trotzdem keine Kommunalbeamtin.

Bisher
dachte ich, ich wäre im Bundesland Bremen verbeamtet, jedoch
tuen alle Beteiligten so, als wären es zwei Bundesländer.

Ach ja - und um welche beiden Bundesländer soll es sich denn
handeln ?

Frag doch „alle Beteiligten“, aber nicht die Fragestellerin,
die den Unterschied durchaus kennt, wie sie in ihren
Ausführungen deutlich macht.

Ach ja, wer schrieb denn von den zwei Bundesländern.
Es war doch die Fragestellerin - also war die Frage richtig platziert.

„Und was ist das für eine „andere Stelle“? Welche Qualifikation wird dazu gebraucht?“
=Wieder eine Vollzeitstelle, jedoch in Bremen (als Lehrerin, sogar genau mit meiner Fächerkombination, die eher selten ist).

Eine feindliche Übernahme meint im weitesten Sinne, dass Beamte von anderen Bundesländern nicht abgeworben werden dürfen. Auf meinen Fall trifft das zu, denn Bremen hat mich ja sozusagen abgeworben :frowning: das ist nicht erlaubt :frowning:

Sag mal willst Du uns hier veräppeln ?
Du bist doch mit Sicherheit nicht im Schuldienst.

Du weißt aber schon, dass es vor nicht allzu vielen Jahren
einen richtigen „Kampf“ um Lehrkräfte mit bestimmten
Fächerkombinationen gab & diese mit 4-Farb-Anzeigen in
überregionalen Zeitungen angesprochen/abgeworben wurden
(Hessen ist mir da insbesondere aufgefallen… später gab es
eine mehr oder weniger verbindliche Absprache, solche
Übernahmen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern zu
unterlassen…)

Du kennst die Grenzen des Bundesland Bremen ?
Wenn ja, verstehe ich deine versuchte Ablenkung auf das Bundesland Hessen nicht.

Und hier noch ein Link zu den beiden Bundesländern
http://www.lis.bremen.de/detail.php?gsid=bremen56.c…

Oh, ein Link zu den Studienseminaren, der für die
Fragestellerin nun so gar nicht interessant ist, da sie
bereits ihre Ausbildung beendet hat. Wenn du schon glänzen
willst, nimm wenigstens diesen hier:
http://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=…
Der beantwortet auch deine frühere Frage: "Im Land Bremen
erfolgt die Anstellung von Lehrkräften in kommunaler
Zuständigkeit bei einer der beiden Stadtgemeinden Bremen oder
Bremerhaven. "

Und was besagt uns dies nun.
Richtiger wird es auch dadurch nicht.

Vielen Dank an Benuna!

Der eigentliche Grund meines Eintrages hier wird leider überhaupt nicht thematisiert, weshalb ich mich in spezifischen Foren angemeldet habe. Danke nochmal für die Tipps.

Ich betone nochmals: ja, ich bin beim Bundesland Bremen verbeamtet, doch wird von Seiten der Behörden so getan, als wäre es ein Bundeslandwechsel! Deswegen musste ich auch meine Freigabe beantragen!

Meine Fragen waren:
Hat hier vielleicht jemand eine „feindliche Übernahme“ mitbekommen oder weiß Rat?
Auch ein Wechsel innerhalb eines Bundeslandes wird als „feindliche Übernahme“ gewertet!

Am wichtigsten ist mir aber die Frage mit der Verbeamtung, ist diese mit freiwilliger Beendigung für immer verloren? Oder gibt es die Chance mit einer neuen Verbeamtung in Bremen zu starten?
Ich habe zwei verschiedene Auskünfte hierzu bekommen, deswegen suche ich Belege.
Ins Angestelltenverhältnis könnte ich in jedem Fall wechseln, was ich aber nicht möchte.

Vielen Dank!