Ich gehe davon aus, dass du dich im Bereich Schule nicht
auskennst…
Und ich gehe davon aus, dass Du keine Ahnung über das
entsprechende Beamtenrecht hast.
Kommentare zu Bundes- und Landesfassung stehen auf der
Arbeit… aber die brauche ich hier auch gar nicht.
(So wie du hier schreibst, bin ich mir recht sicher, dass du
keine Ahnung hast - ich will dich auch gar nicht überzeugen,
mir ist es nur wichtig, dass die UP sich nicht verunsichern
lässt an einer Stelle, an der das wirklich nicht notwendig
ist.)
Nur zur Info - die Beamtenprüfung 2 habe ich vor Jahren absolviert und meine Kenntnisse was das Beamtenrecht betrifft ist bei mir immer noch auf dem neuesten Stand.
Nach dem Du mir keine Rechtsquelle nennen kannst, bzw. §§ aus dem Landesbeamtengesetz bzw. Beamtenstatusgesetz kann ich nur annehmen, dass meine Meinung (dass Du keinen Schimmer hast), ins Schwarze getroffen hat.
Wenn eine Beamtenstelle von dem Beamten selbst beendet wird
und dabei ist es völlig egal ob es sich um einen Lehrer,
Verwaltungsbeamten oder was auch immer handelt, wird der
Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Richtig - aber darum geht es hier doch gar nicht. (Man kann
nebenbei noch erwähnen, dass nur der Arbeitgeberanteil
nachversichert wird, der Arbeitnehmeranteil wird nicht
nachgefordert.
Bei der UP betrifft dies also die 18 Monate in der Ausbildung
& die Zeit der „normalen“ Arbeit. Allerdings wird das nur dann
eintreten, wenn nicht wieder eine Stelle im Beamtenverhältnis
angetreten wird.)
Überleg doch ganz einfach einmal wie eine Beamtin ihren Dienst beenden kann.
Hast Du eine Möglichkeit gefunden, dann nenne mir einfach mal den entsprechenden §.
Dies bedeutet - wenn er sich wieder um eine Beamtenstelle
bewirbt, muss er seine Ausbildung bei dieser Behörde neu
machen.
Aber die Behörde bildet doch gar nicht aus… (wie gesagt,
Studium und so…).
Wir unterhalten uns doch hier nicht über das Studium, sondern über die Ausbildung die beim jeweiligen Studienseminar stattfindet.
Um mal die Kultusministerkonferenz zu zitieren:
„Prüfungen, die den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an
öffentlichen Schulen abschließen, sind Staatsprüfungen, die
den Zugang zu einem öffentlichen Amt im Sinne von Artikel 33
Abs. 4 Grundgesetz ermöglichen. In der Staatsprüfung wird
festgestellt, ob der zu Prüfende die Ziele des
Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht
hat.“
Oder den hier:
„Die Länder verpflichten sich, allen Absolventinnen und
Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das
den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in
allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem
Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.“
Oder wie wär’s mit dieser Argumentationslinie: Ein
Referendariat darf nur ein Mal durchlaufen werden. Ein
weiteres Mal eine Ausbildung zu machen (vielleicht in der
Hoffnung, ein besseres Ergebnis zu erlangen), ist nicht
zulässig.
Um dies geht es doch gar nicht.
Denk doch erst einmal nach.
Sie möchte ihre Tätigkeit einstellen.
Dies geht nur nach dem genannten § gemäß Beamtenstatusgesetz.
und auch hier noch einmal, auch bei Lehrer oder Studienräte.
Nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Auch Sekretärinnen werden
manchmal verbeamtet. Nun macht also eine Sekretärin ihre
Ausbildung und schließt diese mit der vorgeschriebenen Prüfung
ab.
Ihre erste Stelle tritt sie im Beamtenverhältnis an. Sie
entscheidet sich 1/2 Jahr später, die Stelle (z.B. aus
familiären Gründen) zu verlassen & bittet um Entlassung aus
dem Beamtenverhältnis. Wird ihr deshalb ihre vorherige
Ausbildung aberkannt?
Spielt auch keine Rolle. Mit der Entlassung wird der Beamtenstatus beendet und sie kann sich bei einer neuen Bewerbung auf eine Beamtenstelle nicht mehr auf ihre ehemalige Ausbildung berufen.
Der einzigste Weg der bleibt - neue Ausbildung durchlaufen.
Solltest Du anderer Meinung sein, nenne mir bitte die
entsprechende Rechtsquelle!!!
Oh, jetzt wird es ernst. Gleich drei Ausrufezeichen. Ein
sicheres Zeichen…
Und wo bleibt die Rechtsquelle.
Wenn man doch keine Ahnung hat, sollte man besser schweigen.
Wie bereits per Privatnachricht mitgeteilt, empfehle ich der Fragenden
das Forum www.beamtentalk.de aufzusuchen.