Feinstaub/Klage

Hallo,

seit 1. Jänner 2005 gilt ein EU-weiter Grenzwert für Feinstaub (PM10) in der Atemluft von 50 Mikrogramm pro m³. Dieser 24-Stundengrenzwert darf nicht öfter als 35 mal pro Jahr überschritten werden. Kann man dieses Recht beim EuGh einklagen, wenn die Grenzwerte öfter überschritten werden? Sind solche Klagen vor dem EuGh schon gemacht worden?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Ersatz- und Nebenkriegsschauplatz

24-Stundengrenzwert darf nicht öfter als 35 mal pro Jahr
überschritten werden. Kann man dieses Recht beim EuGh
einklagen, wenn die Grenzwerte öfter überschritten werden?
Sind solche Klagen vor dem EuGh schon gemacht worden?

Lass Dir ausrechnen, wieviel Feinstaub ein Zigarettenraucher pro Tag produziert. Und dann lass den Unsinn mit den Grenzwerten.

Die Panikmache um den Feinstaub spottet jeder Beschreibung. Und deckt dringendere Probleme zu. Z. B. daß durch steigende Energiekosten vermehrt mit Holz, Brikkets und anderen mehr oder weniger geeigneten Ersatzstoffen in mehr oder weniger dafür geeigneten Feuerstätten geheizt wird. Was die Winterluft in einer Stadt wieder zu einen sinnlichen Erlebnis werden lässt. Speziell für Menschen, die das Wort „Asthma“ nicht nur aus Lexikon kennen.

MfG

C.

Hallo Martin,
Feinstaub ist eine so komplexe Materie, dass noch nicht einmal die Herkunft der PM 10 - ganz zu schweigen von PM 2,5 oder kleiner - eindeutig nachgewiesen werden konnte. So ist z. B. der grenzüberschreitende Eintrag von PM 10 - ohne den Verursacher zu kennen - allgegenwärtig und dementsprechend problematisch. Aber auch bei der Verbrennung von Holz werden enorme Mengen an Feinstaub freigesetzt (Umweltbundesamt 2005). Da ist es wiederum so, dass negative Aussagen über Holzheizungen nicht erwünscht sind. Bleibt halt wieder einmal nur der Autofahrer übrig. Jetzt kannst du dir vorstellen, welche Chancen eine Klage hat wo kein Schuldiger gefunden wird, keiner gefunden werden darf und „eh schon alle am Problem arbeiten“.
m.f.G. Pesosope