Ersatz- und Nebenkriegsschauplatz
24-Stundengrenzwert darf nicht öfter als 35 mal pro Jahr
überschritten werden. Kann man dieses Recht beim EuGh
einklagen, wenn die Grenzwerte öfter überschritten werden?
Sind solche Klagen vor dem EuGh schon gemacht worden?
Lass Dir ausrechnen, wieviel Feinstaub ein Zigarettenraucher pro Tag produziert. Und dann lass den Unsinn mit den Grenzwerten.
Die Panikmache um den Feinstaub spottet jeder Beschreibung. Und deckt dringendere Probleme zu. Z. B. daß durch steigende Energiekosten vermehrt mit Holz, Brikkets und anderen mehr oder weniger geeigneten Ersatzstoffen in mehr oder weniger dafür geeigneten Feuerstätten geheizt wird. Was die Winterluft in einer Stadt wieder zu einen sinnlichen Erlebnis werden lässt. Speziell für Menschen, die das Wort „Asthma“ nicht nur aus Lexikon kennen.
MfG
C.