Ich arbeite nebenbei als Sicherheitsdienst mit dem § 34a.
Hauptberuflich möchte ich zurück in die Bundeswehr ich hab am 23.05.13 Musterung. Mein Ziel ist die Feldwebellaufbahn bei den Feldjägern. Da ich die Sachkundeprüfung für den Sicherheitdienst machen möchte um Streife gehen zu dürfen und die Einsatzmöglichkeiten zu erweitern bin ich mit einem Arbeitskollegen ins Gespräch gekommen, der meinte das Feldjäger die einzigen sind die von der Sachkundeprüfung befreit sind laut seiner Aussage ist nicht mal die Polizei befreit. Kann mir jmd dazu mehr sagen ? Ist man bereits ab dem Eintritt bei der Bundeswehr/ Feldjägern befreit oder erst wenn man alle Lehrgänge durch hat?
Schon mal danke im voraus
MfG Soul~Catcher
Über diese für mich spezielle Frage „Sachkundeprüfung“ kann ich keine Aussage tätigen. Hast Du Dich denn schon bereits informiert, ob und in welcher Funktion ein Rückkehr zur Bundeswehr erfolgen kann? So einfach glaube ist es nicht - aber wenn es Dein Wunsch ist, so wünsche ich Dir viel Erfolg dabei.
Gruß
Günter
Bundeswehr ist das wenigste Problem. Die frage bezieht sich darauf ob jetzt Feldjäger befreit sind oder nicht.
Sorry, leider nicht mein Fachgebiet.
Gruß Chris
Moin,
tut mir Leid, aber bei den Feldjägern kenn ich mich nicht so gut aus, hoffe jemand anderes hier kann dir helfen.
Gruß, Groddy
Sorry, aber hier muss ich leider passen.
MfG
Wise
Guten Tag Soul~Catcher,
die Antwort ihres Kollegen ist nicht ganz richtig:
Wer im Zivilen eine Ausbildung für den Sicherheitsdienst macht, muss die Sachkundeprüfung ablegen. Außer: man kann eine bereits anerkannte erfolgreiche Ausbildung (u.a. Feldjägerdienst, aber auch die Polizei) vorweisen. Zur Befreiung müssen die Ausbildungsunterlagen vorgewiesen werden.
Im Rahmen der Ausbildung zum Feldjäger werden Sie allerdings mit den Themeninhalten nochmals in Kontakt kommen. Ob dann einzelne Prüfungen für sie nicht mehr abzulegen sind, müssen die Ausbilder/Prüfer vor Ort entscheiden. Das entzieht sich meiner Kenntnis.
Grundsätzlich sind sie nur mit dem Eintritt in die Bundeswehr noch zu gar nichts befähigt oder von etwas befreit: erst nach Abschluss einzelner Lehrgänge werden Ihnen die entsprechenden Nachweise mit auf den Weg gegeben (Helfer im Sanitätsdienst, Wachsoldat etc.).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.
MfG,
DieKo
Hallo Soul-Catcher… Sorry für die späte Antwort.
Grundsätzlich braucht man die Sachkundeprüfung. Dieses ist klar vom Gesetzgeber geregelt.
Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html
Dein Kollege hat Dir hier eine falsche Auskunft gegeben. Polizeibeamte oder Justizvollzugsbeamte brauchen die Sachkundeprüfung im normalfall nicht. Denn die haben ja eine Ausbildung zum Thema Recht und Ordnung… Was nun die Feldjäger betrifft, kann ich Dir keine Auskunft geben. Da solltest Du bitte bei der für dich zuständigen IHK anfragen.
Mfg
BruderNumbsi