Feldwege

Hallo,

wenn ich Wikipedia richtig verstehe, darf ich Wirtschaftswege mit einem Kraftfahrzeug benutzen (nicht als Anlieger oode ähnliches).

Ausnahmen bestehen da nur in Baden Württemberg und Nordrhein- Westfalen.
Da dürfen nur Personen reinfahren, die etwas auf den anliegenden Gelände etwas tun (Felder bestellen, Wald aufforsten und ähnliches).

Liege ich damit richtig?

Schöne Grüße,

Philipp.

Hallo,

wenn ich Wikipedia richtig verstehe, darf ich Wirtschaftswege
mit einem Kraftfahrzeug benutzen (nicht als Anlieger oode
ähnliches).

Ausnahmen bestehen da nur in Baden Württemberg und Nordrhein-
Westfalen.
Da dürfen nur Personen reinfahren, die etwas auf den
anliegenden Gelände etwas tun (Felder bestellen, Wald
aufforsten und ähnliches).

Liege ich damit richtig?

Hi,

meiner Meinung nach nicht. Zum einen käme es ja darauf ob der Weg öffentlich gewidmet und für motorbetriebene Fahrzeuge freigegeben wurde, zum anderen ob es sich um einen privaten Wirtschaftsweg handelt.

In Bayern muß ich dulden, daß private Wirtschaftswege von Spaziergängern, Radfahrern und Reitern genutzt werden, befahren lassen muß ich sie aber nicht.

Gruß
Tina

Hallo,

wenn ich Wikipedia richtig verstehe, darf ich Wirtschaftswege
mit einem Kraftfahrzeug benutzen (nicht als Anlieger oode
ähnliches).

Ausnahmen bestehen da nur in Baden Württemberg und Nordrhein-
Westfalen.
Da dürfen nur Personen reinfahren, die etwas auf den
anliegenden Gelände etwas tun (Felder bestellen, Wald
aufforsten und ähnliches).

Liege ich damit richtig?

Hi,

meiner Meinung nach nicht. Zum einen käme es ja darauf ob der
Weg öffentlich gewidmet und für motorbetriebene Fahrzeuge
freigegeben wurde, zum anderen ob es sich um einen privaten
Wirtschaftsweg handelt.

Woran erkenne ich, dass die Wege freigegeben sind.
Vorallem in Baden Württemberg, da es laut Wikipedia für nicht Anlieger verboten ist, einzufahren.

Private Wege und Straßen haben im normalfall ein Schild dran, dass diese Privat sind und nicht für jeden zu benutzen sind.

In Bayern muß ich dulden, daß private Wirtschaftswege von
Spaziergängern, Radfahrern und Reitern genutzt werden,
befahren lassen muß ich sie aber nicht.

Gut zu wissen.

Gruß
Tina

meiner Meinung nach nicht. Zum einen käme es ja darauf ob der
Weg öffentlich gewidmet und für motorbetriebene Fahrzeuge
freigegeben wurde, zum anderen ob es sich um einen privaten
Wirtschaftsweg handelt.

Woran erkenne ich, dass die Wege freigegeben sind.
Vorallem in Baden Württemberg, da es laut Wikipedia für nicht
Anlieger verboten ist, einzufahren.

Hi,

lies mal hier

Eigentlich darf man Wirtschaftswege nicht befahren, mag sein daß das die Ländergesetze unterschiedlich regeln. Hier in Bayern darf man Wirtschaftswege nicht befahren. Ob sie öffentlich gewidmet sind, kann man bei Zweifeln bei der Gemeinde/Stadt erfragen.

Private Wege und Straßen haben im normalfall ein Schild dran,
dass diese Privat sind und nicht für jeden zu benutzen sind.

Hier in Bayern stellt das die Ausnahme dar. Wir haben kein einziges Schild auf Wegen, die zu unseren Feld- oder Waldflächen führen. Trotzdem sind diese Wege in unserem Eigentum.

In Bayern muß ich dulden, daß private Wirtschaftswege von
Spaziergängern, Radfahrern und Reitern genutzt werden,
befahren lassen muß ich sie aber nicht.

Gut zu wissen.

Ist ja auch sinnvoll, in der Regel hat auch kein Bauer etwas dagegen, wenn seine Wege begangen werden. Wenn aber manche Quadfahrer oder Fahrer von Geländemaschinen meinen, sie müssten aus einer Wiese einen Acker machen, hört es dann doch auf. Betreten ok, befahren nein.

Gruß
Tina

1 Like

Hallo Engelchen,

bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Nutzungs…) standen nur Nutzungsbeschränkungen von 2 Bundesländern.
Ich wollte wissen, ob es für die anderen Bundesländer es auch Regeln gibt.

Es gibt Wirtschaftswege mit und ohne Beschilderung. Von dem her kann man Annehmen, dass es da Unterschiede gibt.

Dank deiner Antworten weiß ich es besser.

Vielen Dank und schöne Grüße,

Philipp.

Hallo Engelchen,

bei Wikipedia
(http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Nutzungs…)
standen nur Nutzungsbeschränkungen von 2 Bundesländern.
Ich wollte wissen, ob es für die anderen Bundesländer es auch
Regeln gibt.

Hi,

ja, hier nochmal zum nachlesen:

http://www.dr-lange.de/content/pdf/wegerecht.pdf

Wirtschaftswege sind keine Straßen, sie dürfen i. d. R. nicht einfach so befahren werden.

Es gibt Wirtschaftswege mit und ohne Beschilderung. Von dem
her kann man Annehmen, dass es da Unterschiede gibt.

Warum? Ein Schild ist nicht vorgeschrieben

Gruß
Tina