meiner Meinung nach nicht. Zum einen käme es ja darauf ob der
Weg öffentlich gewidmet und für motorbetriebene Fahrzeuge
freigegeben wurde, zum anderen ob es sich um einen privaten
Wirtschaftsweg handelt.
Woran erkenne ich, dass die Wege freigegeben sind.
Vorallem in Baden Württemberg, da es laut Wikipedia für nicht
Anlieger verboten ist, einzufahren.
Hi,
lies mal hier
Eigentlich darf man Wirtschaftswege nicht befahren, mag sein daß das die Ländergesetze unterschiedlich regeln. Hier in Bayern darf man Wirtschaftswege nicht befahren. Ob sie öffentlich gewidmet sind, kann man bei Zweifeln bei der Gemeinde/Stadt erfragen.
Private Wege und Straßen haben im normalfall ein Schild dran,
dass diese Privat sind und nicht für jeden zu benutzen sind.
Hier in Bayern stellt das die Ausnahme dar. Wir haben kein einziges Schild auf Wegen, die zu unseren Feld- oder Waldflächen führen. Trotzdem sind diese Wege in unserem Eigentum.
In Bayern muß ich dulden, daß private Wirtschaftswege von
Spaziergängern, Radfahrern und Reitern genutzt werden,
befahren lassen muß ich sie aber nicht.
Gut zu wissen.
Ist ja auch sinnvoll, in der Regel hat auch kein Bauer etwas dagegen, wenn seine Wege begangen werden. Wenn aber manche Quadfahrer oder Fahrer von Geländemaschinen meinen, sie müssten aus einer Wiese einen Acker machen, hört es dann doch auf. Betreten ok, befahren nein.
Gruß
Tina