Hallo Tyllmesz,
Ich mutmaße, dass 4 Monate Haft auch für tunesische
Verhältnisse ein sehr hartes Urteil bei der „Verletzung der
guten Sitten“ ist.
Es war ja für ein islamisches Land auch eine sittlich unerhörte Tat.
In D wäre dies wohl am ehesten gleichzusetzen mit
„§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(…)“
Verkürzt wiedergegeben. Da stört mich schon, dass eine Frau nicht darunter fällt.
Aus „kosmopolitischer“ Sicht finde ich es natürlich sowieso
einen schlechten Witz.
Kann ich nicht nachvollziehen. Klar würden die Femen in D nicht eingeknastet werden. Aber in anderen Ländern muß man die dort geltenden Gesetze insbesondere dann respektieren, wenn man eine politische Aktion veranstaltet.
- Warum äußert die französische Regierung „Bedauern“ ?
Weil er eine Floskel absondern wollte?
), so wirds wohl sein. Eine bla-bla-botschaft an die Wählerinnen in F.
- Heiligt der (politische) Zweck die Mittel ?
Aus Sicht der Femen. Aus Sicht Tunesiens ist es, finde ich, sehr unaufgeregt abgeurteilt worden. In anderen Ländern wären evtl. gleich mal die Konsulate angegriffen worden.
Gruß
vdmaster