Femen in Tunesien

Hallo,

in Tunesien ist u.a. eine Deutsche zu 4 Monaten Haft wegen unsittlichen Verhaltens verurteilt worden.

Zur Tat: http://www.focus.de/politik/ausland/urteil-in-tunesi…

Zur Folgeaktion in D: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/femen-frau…

  1. Wie bewertet ihr das Urteil ?
  2. Warum äußert die französische Regierung „Bedauern“ ?
  3. Heiligt der (politische) Zweck die Mittel ?
  4. Ist ein Ermittlungsverfahren in D wegen Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt ?

Gruß
vdmaster

Hallo!

  1. Wie bewertet ihr das Urteil ?

Ich mutmaße, dass 4 Monate Haft auch für tunesische Verhältnisse ein sehr hartes Urteil bei der „Verletzung der guten Sitten“ ist.

Aus „kosmopolitischer“ Sicht finde ich es natürlich sowieso einen schlechten Witz.

  1. Warum äußert die französische Regierung „Bedauern“ ?

Weil er eine Floskel absondern wollte?

  1. Heiligt der (politische) Zweck die Mittel ?

Aus Sicht Tunesiens oder aus Sicht der Femen-Aktivisten?
Bei beiden ist mit der Zweck nicht sehr klar.

Gruß
Tyll

‚Titten-Raus‘ worldwide? - Es nevt!
Hallo vdmaster,

klingt jetzt hart aber (zu 1.):

Wer in einem solchen islamisch geprägten Land, einen „Oben-Ohne-Protest“ durchzieht, gehört dort m. E. mind. 1 Jahr hinter Gitter! Man kennt das Ende der Geschichte doch vorher; vorrausgesetzt die Schnepfen haben sich vorher informiert, welchen Kulturkreis sie da betreten!

Wer z. B. in Dubai, auf offener Straße, heiße Küsse austauscht, geht auch dort für 4 Monate in Gefängnis (wenn´s die Dubai Police dann sieht)…

Gruß Herr_Schulz (der fast 2 Jahre in Arabien lebte)

Hallo Tyllmesz,

Ich mutmaße, dass 4 Monate Haft auch für tunesische
Verhältnisse ein sehr hartes Urteil bei der „Verletzung der
guten Sitten“ ist.

Es war ja für ein islamisches Land auch eine sittlich unerhörte Tat.
In D wäre dies wohl am ehesten gleichzusetzen mit

„§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(…)“

Verkürzt wiedergegeben. Da stört mich schon, dass eine Frau nicht darunter fällt.

Aus „kosmopolitischer“ Sicht finde ich es natürlich sowieso
einen schlechten Witz.

Kann ich nicht nachvollziehen. Klar würden die Femen in D nicht eingeknastet werden. Aber in anderen Ländern muß man die dort geltenden Gesetze insbesondere dann respektieren, wenn man eine politische Aktion veranstaltet.

  1. Warum äußert die französische Regierung „Bedauern“ ?

Weil er eine Floskel absondern wollte?

), so wirds wohl sein. Eine bla-bla-botschaft an die Wählerinnen in F.

  1. Heiligt der (politische) Zweck die Mittel ?

Aus Sicht der Femen. Aus Sicht Tunesiens ist es, finde ich, sehr unaufgeregt abgeurteilt worden. In anderen Ländern wären evtl. gleich mal die Konsulate angegriffen worden.

Gruß
vdmaster

Hallo!

Es war ja für ein islamisches Land auch eine sittlich
unerhörte Tat.

Na, ich weiß nicht.
In einem (vergleichsweise moderaten) Urlaubsland wie Tunesien werden das nicht die ersten weiblichen Brüste in der Öffentlichkeit gewesen sein.

in anderen Ländern muß man die
dort geltenden Gesetze insbesondere dann respektieren, wenn
man eine politische Aktion veranstaltet.

Die Gesetzesübertretung war ja gerade die politische Aktion.

Gruß
Tyll

moin,

Na, ich weiß nicht.
In einem (vergleichsweise moderaten) Urlaubsland wie Tunesien
werden das nicht die ersten weiblichen Brüste in der
Öffentlichkeit gewesen sein.

in einem islamischen Land?

etwas weltfremd du mir scheinst…

Gruß Angus

Hi!

In einem (vergleichsweise moderaten) Urlaubsland wie Tunesien
werden das nicht die ersten weiblichen Brüste in der
Öffentlichkeit gewesen sein.

Würde ich fast schon so sagen, denn die touristischen Anlagen sind für die tunesische Bevölkerung, sofern sie dort nicht „arbeiten“ (deswegen Hochkomma, da man für Arbeit normalerweise ordentlich entlohnt wird), weniger „öffentlich“.

Grüße,
Tomh

PS: Es gibt für alle dem „arabischen Raum“ zuordenbaren Ländern (also auch nordafrikanische Mittelmeergegend) die Empfehlung, sich in touristischen Anlagen „nicht unbekleidet“ zu zeigen.

Na, ich weiß nicht.
In einem (vergleichsweise moderaten) Urlaubsland wie Tunesien
werden das nicht die ersten weiblichen Brüste in der
Öffentlichkeit gewesen sein.

in einem islamischen Land?

etwas weltfremd du mir scheinst…

Aha!
Na dann ists ja gut, dass DU mir die Welt erklärst, Angus.

Gruß
Tyll

Hallo!

In einem (vergleichsweise moderaten) Urlaubsland wie Tunesien
werden das nicht die ersten weiblichen Brüste in der
Öffentlichkeit gewesen sein.

Würde ich fast schon so sagen, denn die touristischen Anlagen
sind für die tunesische Bevölkerung, sofern sie dort nicht
„arbeiten“ (deswegen Hochkomma, da man für Arbeit
normalerweise ordentlich entlohnt wird), weniger „öffentlich“.

Ich habe doch auch nicht gesagt, dass es erlaubt wäre, sondern ich gehe davon, dass bei so vielen europäischen Urlauberinnen garantiert desöfteren auch im öffentlichen Raum (am Strand etwa) einmal Brüste zu sehen sind. Sei es aus Unwissenheit, im Überschwang oder durch Alkoholeinfluss.

Die werden nicht alle 4 Monate Haft erhalten.
Da die Femen-Aktivistinnen aber offenbar nicht für die politische Aktion, sondern einzig und allein fürs ‚oben-ohne‘ verurteilt wurden, scheint mir der Vergleich mit Touristinnen durchaus geeignet, um die Härte des Urteils einschätzen zu können.

Ländern (also auch nordafrikanische Mittelmeergegend) die
Empfehlung, sich in touristischen Anlagen „nicht unbekleidet“
zu zeigen.

Ich weiß.
So dermaßen weltfremd bin ich nun auch nicht.

Gruß
Tyll

Hallo,

Würde ich fast schon so sagen, denn die touristischen Anlagen
sind für die tunesische Bevölkerung, sofern sie dort nicht
„arbeiten“ (deswegen Hochkomma, da man für Arbeit
normalerweise ordentlich entlohnt wird), weniger „öffentlich“.

Ich habe doch auch nicht gesagt, dass es erlaubt wäre, sondern
ich gehe davon, dass bei so vielen europäischen Urlauberinnen
garantiert desöfteren auch im öffentlichen Raum (am Strand
etwa) einmal Brüste zu sehen sind. Sei es aus Unwissenheit, im
Überschwang oder durch Alkoholeinfluss.

Die werden nicht alle 4 Monate Haft erhalten.

auch in Deutschland macht es einen Unterschied, ob man an einem Ostseestrand im FKK-Bereich nackt herumliegt oder im gleichen Outfit in Berlin im Regierungsviertel demonstriert. Punkt 1.

Tunesien verbietet hingegen - Punkt 2 - oben ohne und FKK generell, Bikinis werden toleriert, aber auch das nur in Hotelanlagen (zumindest nach der reinen Lehre). Wenn man nun die Ausgangspositionen (Deutschland: FKK erlaubt, Tunesien: Bikinis eigentlich nicht so gern gesehen, FKK und oben ohne verboten) vergleicht, kann man schon darauf kommen, daß in Tunesien nicht gerade Begeisterung ausbricht, wenn dort barbusig demonstriert wird (zumindest nicht bei den staatlichen Organen; bei den einzelnen Mitmännschen mag das anders aussehen).

Gruß
C.

Hallo,

In einem (vergleichsweise moderaten) Urlaubsland wie Tunesien
werden das nicht die ersten weiblichen Brüste in der
Öffentlichkeit gewesen sein.

Kann ich so nicht wirklich beurteilen, vermute jedoch, dass dies auf wenige Touristenressorts beschränkt ist. „Unterm Ladentisch“ läuft da natürlich sicher einiges. Aber vergleiche es mal mit vielen religös orientierten Bundesstaaten in den USA.

Mögliche Rückschlüsse aus dieser Diskussion:
http://forum.konsulate.de/oben-ohne-t-8065.html

Witzigerweise habe ich dazu was bezüglich F gefunden:
http://www.reiseinfoweb.de/magazin/reisewarnungen/39…

Die Gesetzesübertretung war ja gerade die politische Aktion.

Dann sollen sie mal brav ihre Strafe absitzen.

Gruß
vdmaster

Hallo!

Tunesien verbietet hingegen - Punkt 2 - oben ohne und FKK
generell, Bikinis werden toleriert, aber auch das nur in
Hotelanlagen (zumindest nach der reinen Lehre). Wenn man nun
die Ausgangspositionen (Deutschland: FKK erlaubt, Tunesien:
Bikinis eigentlich nicht so gern gesehen, FKK und oben ohne
verboten) vergleicht, kann man schon darauf kommen, daß in
Tunesien nicht gerade Begeisterung ausbricht, wenn dort
barbusig demonstriert wird (zumindest nicht bei den
staatlichen Organen; bei den einzelnen Mitmännschen mag das
anders aussehen).

Das ist unstrittig, aber überhaupt nicht mein Punkt gewesen.
Es geht doch bei der Frage nach der „Härte“ des Urteils um vergleichbare Verurteilungen.
Diese kann ich nicht liefern, darum nur der pauschale Gedanke, dass eine simple Touristin für oben ohne in Tunesien wahrscheinlich mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen wäre.

Die oben-ohne-Touristin erscheint mir deshalb vergleichbar, weil m.W. auch die Femen-Aktivistinnen letztlich nur wegen des Punkts „atteinte aux bonnes moeurs et à la pudeur“ verurteilt worden sind.

Gruß
Tyll

Hallo!

Dann sollen sie mal brav ihre Strafe absitzen.

Ja, das sollen sie machen.
Ich zweifle nicht daran, dass sie gewusst haben, worauf sie sich einlassen.
„Scheiß Tunesien, scheiß verfluchter Drecksislam!“ dürfen sie von mir aus aber im Stillen alle zwei Stunden gen Osten beten.

Gruß
Tyll

Hallo,

Das ist unstrittig, aber überhaupt nicht mein Punkt gewesen.
Es geht doch bei der Frage nach der „Härte“ des Urteils um
vergleichbare Verurteilungen.
Diese kann ich nicht liefern, darum nur der pauschale Gedanke,
dass eine simple Touristin für oben ohne in Tunesien
wahrscheinlich mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen
wäre.

für etlichen islamische Länder wird vor Gefängnisstrafen für reines oben ohne-baden gewarnt. Insofern halte ich das Urteil nicht für übermäßig streng, zumal es eben nicht um den Aufenthalt an einem Touristenstrand ging. Aber ich bin weit davn entfernt, Fachmann für tunesisches Recht zu sein.

Gruß
C.

Hallo!

für etlichen islamische Länder wird vor Gefängnisstrafen für
reines oben ohne-baden gewarnt. Insofern halte ich das Urteil
nicht für übermäßig streng

Womit du u.a. der Einschätzung des französischen Außenministers und der EU-Außenbeauftragten widersprichst, die jeweils die Härte des Urteils betonen.

Gruß
Tyll

Hallo auch,
ja…ich erklär dir mal die „Welt“!

na denn lauf doch mal als einheimische Frau „Oben ohne“ durch Tunis…
Ha Ha Ha…auf das Ergebnis bin ich jetzt schon gespannt.

Sowas erregt ja schon in Westeuropa die Gemüter…ich hab hier in Deutschland erlebt, wie arabische Arbeitskollegen auf den „normalen“, attraktiven Auftritt einer ihrer „Stammesangehörigen“ reagierten…sie wurde massiv beschimpft und tätlich angegriffen…und du willst ungestraft mit blanken „Titten“ durch Tunis rennen…die Femen haben meine vollste Symphatie! So, wie die Frauen in der vielen islamischen Ländern unterdrückt werden, ist dunkelstes Mittelalter!
rrrr…da würde ich mich sogar an die Seite von Alice Schwarzer stellen!

Gruss Angus

Würde ich fast schon so sagen, denn die touristischen Anlagen
sind für die tunesische Bevölkerung, sofern sie dort nicht
„arbeiten“ (deswegen Hochkomma, da man für Arbeit
normalerweise ordentlich entlohnt wird), weniger „öffentlich“.

Diese können in diesen AI Unterschichtenurlaubsburgen ebenfalls ganz normal Zimmer buchen und tun das auch. Gibt dort auch einige Saudis die sich noch ganz anderes aufführen als Europäer.

Hallo,

was Du aber selbst in einer Antwort an mich als „absondern einer Floskel“ bezeichnet hast :wink: .

Zwar abgeschwächt mit einem „?“ und auch nicht auf die Härte des Urteils bezogen, sondern auf das Bedauern darüber. Aber inhaltlich ist dies wohl identisch.

Gruß
vdmaster

Hallo,

für etlichen islamische Länder wird vor Gefängnisstrafen für
reines oben ohne-baden gewarnt. Insofern halte ich das Urteil
nicht für übermäßig streng

Womit du u.a. der Einschätzung des französischen
Außenministers und der EU-Außenbeauftragten widersprichst, die
jeweils die Härte des Urteils betonen.

ich bin mir nicht sicher, ob der französische Außenminister und die EU-Außenbeauftragte ihrerseits Experten für das tunesische Recht sind und anhand von Präzedenzfällen die Härte des Urteils beurteilen können. Genauer gesagt, bezweifle ich, ob es überhaupt Präzedenzfälle gibt, denn auf den Gedanken, barbusig in der Innenstadt von Tunis herumzulaufen, ist bisher vermutlich schon seit längerem niemand mehr gekommen.

Rein subjektiv mögen die beiden Herrschaften das Urteil als „hart“ empfinden, aber relevant ist ja, wie das Urteil im Kontext der sonst üblichen Rechtsprechung einzustufen ist. Es geht ja immerhin um die Frage, ob das Urteil ein politisches ist oder eben vielleicht doch ganz normal, wenn man tunesische Maßstäbe anlegt.

Gruß
C.

Hallo!

ich bin mir nicht sicher, ob der französische Außenminister
und die EU-Außenbeauftragte ihrerseits Experten für das
tunesische Recht sind und anhand von Präzedenzfällen die Härte
des Urteils beurteilen können.

Ich dagegen vertraue ihnen, dass sie im Zweifel einen Experten zu Rate ziehen bevor sie solche offiziellen Aussagen tätigen.

relevant ist ja, wie das Urteil im
Kontext der sonst üblichen Rechtsprechung einzustufen ist. Es
geht ja immerhin um die Frage, ob das Urteil ein politisches
ist oder eben vielleicht doch ganz normal, wenn man tunesische
Maßstäbe anlegt.

Exakt darum gings mir!
Ich halte fest: Wir sind beide derselben Meinung, wie man das Urteil betrachten sollte, aber wir haben beiden nicht die Mittel, das zu tun.

Gruß
Tyll