Hallo Michael,
wenn du dir ein Fenster einbauen möchstest, gehe ich mal davon aus, dass vor der Wand Platz ist. Sonst wäre ja keine Chance da für Licht und Luft 
Selbst wenn die Wand des Gebäudes in dem Du wohnst grenzständig und damit in erste Linie auch Brandwand ist, so geht doch in den Bauordnungen aller Bundesländer der Text weiter.
Gebäude näher als 2,5 m zur Grenze = Brandwand und
wenn sich innerhalb von 5 m auf Nachbars Grundstück ein Gebäude befindet oder gebaut werden könnte = Brandwanderforderniss!
Umkehrschluss - ist kein Gebäude im Abstand von 5 m vorhanden, so muss auch keine Brandwand um ihrer selbst willen hergestellt werden.
Damit wären auch Fenster in direkt grenzständigen Wänden zulässig.
Sollte der Nachbar aber anbauen dürfen, also ist eine Reihenbebauung möglich, so wäre dann das Fenster hinfällig. Du könntest also auf eigenes ‚Risiko‘ bis dahin ein Fenster haben.
Auf jeden Fall ist aber solch ein Fenstereinbau bauantragspflichtig, aus dem ganz profanen Grund, weil ein Fenstereinbau die Ansichten des Gebäudes verändert und so etwas immer bauantragspflichtig ist. Da reicht es schon manchmal, das Fenster von Sprossenfenster auf durchgehende Verglasung umgestellt werden sollen.
Zu solchen Ansichtsfragen sind durch die Bauaufsichten - kann der Landkreis sein, wenn du nicht in einer kreisfreien Stadt wohnst, muss dann immer der gemeindliche Bauausschuss beteiligt werden. Und zu welcher Auffassung dieser gelangt, kann wirklich keiner vorhersagen.
Hier ist es am chleversten eine Bauvoranfrage zu stellen, kosten so ca. 35,- bis 50, - €. Die Antwort ist dann rechtsverbindlich und zeigt die Erfolgschancen für den eigentlichen Bauantrag auf.
Und nicht vergessen, vor dem Ganzen Eigentümer(versammlung)fragen!
Die Situation vor deiner/eurer Grenzwand kennst du ja selbst am besten.
Beste Grüße, Harald