habe nur eine kurze Frage bezüglich einens Fensters in unserem
Mietshaus ( bin Mieter und nicht Besitzer ).
Der Mieter ober uns öffnet im Treppenhaus permanent das
Fenster (obwohl die Luft im Treppenhaus absolut okay ist),
so daß gerade jetzt in der kalten Jahreszeit immer die Eisluft
ins Treppenhaus kommt und dieses kalt und ungemütlich ist.
Wenn ich dann noch meine Wohnungstüre öffne, kommt die kalte
Luft natürlich in die Bude.
Darf er das bzw. gibt es da eine explizite Regelung, auch wenn
dies nicht extra in der allgemeinen Hausordnung vermerkt ist ?
Habe das Fenster schon öfter zugemacht, aber er machts
andauernd wieder auf.
Klingt jetzt irgendwie eher banal, aber das nervt und ich
wüsste gerne Bescheid, wie man in so einem Fall verfahren
kann.
Das hauptproblem ist das ich das Zimmer genau an der Stiuegenhausmauer habe und die Mauer im Zimmer eiskalt ist
Hab schon mehrmals Gerstritten
Es waren auch Konduminiumsitzungen der Vermieter mischt sich nicht ein sagt nur es **kann jeder Öffnen und schliessen**
**Kann ich Hier zu Polizei gehen und Anzeige erstatten da ich ja mehr heizungsspesen habe nur weil er meint es muss alles offen sein**