Fenster im treppenhaus immer offen

habe nur eine kurze Frage bezüglich einens Fensters in unserem
Mietshaus ( bin Mieter und nicht Besitzer ).

Der Mieter ober uns öffnet im Treppenhaus permanent das
Fenster (obwohl die Luft im Treppenhaus absolut okay ist),
so daß gerade jetzt in der kalten Jahreszeit immer die Eisluft
ins Treppenhaus kommt und dieses kalt und ungemütlich ist.
Wenn ich dann noch meine Wohnungstüre öffne, kommt die kalte
Luft natürlich in die Bude.

Darf er das bzw. gibt es da eine explizite Regelung, auch wenn
dies nicht extra in der allgemeinen Hausordnung vermerkt ist ?
Habe das Fenster schon öfter zugemacht, aber er machts
andauernd wieder auf.

Klingt jetzt irgendwie eher banal, aber das nervt und ich
wüsste gerne Bescheid, wie man in so einem Fall verfahren
kann.

Das hauptproblem ist das ich das Zimmer genau an der Stiuegenhausmauer habe und die Mauer im Zimmer eiskalt ist

Hab schon mehrmals Gerstritten
Es waren auch Konduminiumsitzungen der Vermieter mischt sich nicht ein sagt nur es **kann jeder Öffnen und schliessen**

**Kann ich Hier zu Polizei gehen und Anzeige erstatten da ich ja mehr heizungsspesen habe nur weil er meint es muss alles offen sein**

Hallo,

die Polizei kann da gar nichts machen, denn Anzeigen müssen im öffentlichen Interesse liegen. Der Rechtsfrieden geht aber nciht über den Lebensraum der
Beteiligten hinaus - sprich es passiert nichts!

Man könnte zum Schiedsmann gehen, aber der Antragsteller zahlt.

Der Vermieter kann sich so einfach aber auch nicht raus halten. Denn das Treppenhaus ist nicht mitvermietet muss aber in vertragsmäßigernm Zustand sein und einem Mieter uneingeschräkten gefahrlosen Zugang zur Wohnung ermöglichen. das ist ja immerhin gegeben.

Eventuell rat beim Mieterverein suchen.Gerade hinsichtlich der Heizungskosten, sollte da mal ein Fachmann zu Rate gezogen werden ob und in weit eine Minderung in Frage käme.

Denn soweit mir bekannt ist, gibt es für das Treppenhaus keine Richtlinie, was Themperaturen besagen. Jedoch ist das dauerhafte Öffnen des Fensters
ja offenabr eine Provokation bzw. bereits Nötigung
und die eigenen Wohnqualität leidet ja unter diesen Bedingungen.
Ich würde dem Vermieter schriftlich davon in Kenntnis setzen, das die Zimmerwand durch die mutwillig herbeigeführten Tehemperaturen ständig kalt ist und dies der Baussubstanz sicher nicht zuträglich sein kann
und die Energiekosten so in unangemessener Weise durch Einwirkung von außen durch Auskühlen des Treppenhauses nach oben getrieben werden.

Griff abschrauben ist leider nicht erlaubt - mit Zustimmung des Vermieters könnte jedoch ein abschließbarer Griff montiert werden. Dem Nachbarn aber dann bloß keinen Schlüssel geben!

Letztendlich muss man für sich entscheiden, ob man in dieser Gesellschaft weiterhin wohnen möchte. Manchmal ist ein Umzug die bessere Wahl. Gerade wenn Vermieter sich so konfliktscheu aus allem raus halten wollen.
Vor allem ist duch dieses Lüftungsverhalten der Schimmel vorprogrammiert. Dann droht erneuter Ärger.

Viele Grüße
tina

Hallo ossy
eine Regelung gibt es nicht u. keine Lösung.
Hier kann das Fenster nur immer wieder geschlossen werden.
Liebe Grüße
Heike

Hallo

mittlerweile schließe ich die Beschissenen Fenster seit über 8 Jahre täglich mindestens 3-4 mal

Haupteingang wird auch mit Teppich auf gespreizt
Meine nerven sind bald durch

Wohne in Südtirol und da Hat es heute nacht z.b. 2 grad gehabt
auch wenn das Fenster nur 30x30 ist ist es im Treppenhaus kalt da die Kälte ja nach unten geht und nicht nach oben

das Haus wurde 1968 gebaut und nichts isoliert es zieht ja schon bei den Fenstern in der Wohnung herein das es kalt genug ist dann noch Treppenhaus das 1 oder 2-3 Fenster offen

Hallo ossy,

wie im Haus gelüftet werden darf/soll wird im Normalfall in der Hausordnung geregelt.
Im Treppenhaus gibt es selten die Notwendigkeit wegen Feuchtigkeit zu lüften, und das ist ja der Hauptgrund.
Bei Unstimmigkeit ist der Vermieter gefragt. Bietet er Ihnen nicht die vertraglich vereinbarten Voraus-setzungen, suchen Sie einen „Mieterbund“ auf.

die Polizei hat in Mieterangelegenheiten nichts damit zu tun, nur wenn jemand bedroht oder verletzt wird.
ich habe das gleiche Problem mit einem Mieter.
Leider geht es nur so, derjenige öffnet , der öffnen will, und wer schliessen will, der schliesst.
es gibt keine gesetzliche regelung dazu.
ob sie deswegen mehr Heizkosten haben, müssten sie prüfen und beweisen. Können sie das , können sie dem Vermieter das vorrechnen und dememtsprechen Abzüge bei Ihren Heizkosten machen.
Ich habe mit Tür-zugluftrollen besorgt, die gut dämmen. Es gibt extra lange , über 1 m für die Wohnungstür.

wenn ich im hausflur bin, schliesse ich die Fenster regelmäßig.
sie haben schon recht, mit der kälte die auf wärmeres Gemäuer stößt, ist nicht gut für das Gemäuer. Das findet man auch im Internet.
teilen sie dies dem Vermieter mit ,ob er will das sein Haus anfängt feucht zu werden, weil der dappische Mieter ständig dauerlüftet.

viel glück

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo.

Ich glaube leider dass sie hier keine Chance haben wenn sich der Vermieter nicht einmischen möchte. die einzige möglichkeit die es vielleicht noch gibt ist über einen Zeitraum von min 2 Wochen genau zu Protokollierung wann das Fenster geöffnet wir und wie lange und wie der temperaturunterschied vorher und nachher im Flur,der Wohnung und evtl der wand ist. damit können sie dann nochmal zum Vermieter damit oder zum mieterverein. Ist aber nur eine kleine Chance. der Vermieter wird sich erst einmischen wenn er einen Nachteil zb Verminderung hat. Um die miete rückwirkend zu mindern muss man die miete mit dem Zusatz unter Vorbehalt überweisen. da kann aber der Tierschutz genaue Auskunft geben . und eine Mitgliedschaft ist nicht teuer.

vg

Hallo ossy!

Ich kann Deine Genervtheit verstehen - habe schon ähnliche Erfahrungen mit unvernünftigen Zeitgenossen gemacht allerdings als Vermieter … und auch die durch solche Unachtsamkeit/Dummheit verursachten baulichen Schäden kennengelernt.

Eigentlich kannst Du nur nochmal versuchen Deinen Vermieter bei der Vernunft zu packen. Hier sind z.B. die Folgen von falschem Lüften = dauergekipptes bzw. dauergeöffnetes Fenster beschrieben:
http://www.energieberatung-regional.de/problemfall_s…
In einem Treppenhaus kommt die warme Luft üblicherweise aus den Wohnungen und ist dann i.d.R. besonders mit Feuchtigkeit angereichert, die sich dann an den abgekühlten Bauteilen niederschlägt.

Regelungen führen leider eher selten zum gewünschten Erfolg, sondern eher zu neuer Nerverei - vielleicht mag Dein Vermieter auch deswegen nichts unternehmen, weil er da bereits so seine Erfahrungen gemacht hat :wink:

Aber Abhilfe wäre ganz einfach zu bewerkstelligen:

Der Vermieter besorgt einen abschliessbaren Fenstergriff und übergibt den Schlüssel einem Mieter seines Vertrauens, der sorgsamer mit dem Eigentum des Vermieters umgeht.

Oder der Vermieter entfernt ganz einfach den Fensterbediengriff, dann hat das Treppenhaus halt eine „Festverglasung“ statt eines Fensters.

Oder Du erledigst das mit Einverständnis Deines Vermieters.

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich würde mich mit so einem Anliegen an den Mieterverein wenden.

LG

Petra0801

Hallo,

dam macht es sich der Vermieter wieder einmal leicht.
Setze ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem du nochmals darum bittest, dass das Fenster geschlossen bleiben soll. Gegen einmaliges tägliches Lüften von 15 Minuten ist nichts einzuwenden. Sollte das Fenter weiterhin immer geöffnet sein, drohe aufgrund der erhöhten Heizkosten mit einer Mietminderung in Höhe von 5 % der Nettomiete.
Alternativ könnte man das Fenster mit einem Schloss versehen und den Schlüssel dem Hausmeister (wenn es so etwas gibt) geben.
Ich hoffe, dass Dir damit geholfen ist.
LG
Sabine Kruse

Hallo Ossy,

wenn der Vermieter keine verbindliche Regelung trifft, wird es wegen des Fensters immer wieder Streit geben. Ich bin selbst Vermieter und hatte ein ähnliches Problem, weil der Mieter das Treppenhausfenster stets geschlossen hielt. Die Wand im Treppenhaus wurde innen feucht und es bildete sich Schimmel.

Es muss als schon regelmäßig gelüftet werden. Reden Sie noch mal mit dem Vermieter und Mieter, am besten setzt ihr drei euch zusammen. Der Vermieter muß eine Regelung treffen um den Hausfrieden herzustellen bzw. zu wahren! Bringen Sie dabei auch das Argument mit erhöhten Heizkosten vor.

Grüße von
Helmut

Hallo Ossy,

Darf er das bzw. gibt es da eine explizite Regelung, auch wenn
dies nicht extra in der allgemeinen Hausordnung vermerkt ist ?

Er darf das Fenster zum ordnungsgemäßen Lüften öffnen. Es wundert mich, dass in der Hausordnung dazu nichts vermerkt ist (mein Mietvertragsformular: „Bei Regen sind die Fenster, bei Hagel und Sturm die Rollläden bzw. Läden zu schließen.
Mit besonderer Sorgfalt ist bei Frost, Schneefall, Regen und Sturm auf das Schließen der Fenster zu achten.“).

Klingt jetzt irgendwie eher banal, aber das nervt und ich
wüsste gerne Bescheid, wie man in so einem Fall verfahren
kann.

Sofern es mit dem Versuch eine gemeinschaftliche Lösung zu finden, scheitert, wird es schwierig. Es ist allein schon schwer festzuhalten, wer das Fenster wann und wie lange geöffnet hat.

Das hauptproblem ist das ich das Zimmer genau an der
Stiuegenhausmauer habe und die Mauer im Zimmer eiskalt ist

Liegt vielleicht auch an übertriebenem Sparwillen beim Heizen?

**Kann ich Hier zu Polizei gehen und Anzeige erstatten da ich
ja mehr heizungsspesen habe nur weil er meint es muss alles
offen sein**

Die Polizei hat in privatem Raum bei Zivil-Streitigkeiten meines Wissens keine Handhabe.

Ich würde den Sachverhalt dem Vermieter einmal schriftlich mitteilen. Ernsthafte Probleme erfordern eine gewisse Form, vor allem da das Problem erstmal „eher banal“ (ossy) klingt. Bei einer schriftlichen Beschwerde kann dieser dann entsprechend reagieren, und den Nachbarn zur Stellungnahme und Einhaltung einer Gemeinschaftsordnung auffordern.

Schöne Grüße

Thomas W.

Hallo ossy,

am besten ist, dass due das Fenster immer wieder zu machst.

Hast du dem Vermieter nicht vorgeschlagen Stosslüften zu praktizieren?

Gruß Knarf

Hallo Ossy,
ich habe einen interessanten Hinweis in Deiner Mail gefunden:
Wenn die Mauer in dem benannten Zimmer eiskalt ist, besteht die Gefahr durch Schimmel!
Und den hätte dann der Vermieter auf seine Kosten zu entfernen. Damit es nicht dazu kommt, informiere bitte den Veremieter über diese Gefahr durch falsches lüften im Treppenhaus.
Hoffentlich wird dann eine einvernehmliche Regelung getroffen. Z. B durch Stoßlüften und wieder schliessen des Fensters.
Da das ganze eine rein zivilrechtliche Sache ist, wird sich die Polizei nicht angesprochen fühlen, bzw. nicht zuständig sein. Aber ich hoffe der Vermieter reagiert auf den Hinweis der Schimmelgefahr?
Gruß
fragmich46